Hallo Community,
kann mir bitte jemand (vielleicht anhand eines Beispiels) den Sinn folgenden Gesetzestextes erklären:
" Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. "
Besten Dank im Voraus
SGB III § 125 Minderung der Leistungsfähigkeit
2. Januar 2009
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Frage vom 2. Januar 2009 | 11:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
SGB III § 125 Minderung der Leistungsfähigkeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2009 | 12:01
Von
Status: Schüler (373 Beiträge, 161x hilfreich)
dazu müßte man(n) die Kommentierung des § lesen....
#2
Antwort vom 2. Januar 2009 | 12:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
... und wo finde ich die ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Januar 2009 | 13:17
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Solche Kommetare haben in der Regel z.B. Rechtsanwälte, da die ziemlich teuer sind. Die wirst du wohl kaum kostenlos im i-net finden.
Das Thema ist übrigens Sozialrecht.
#4
Antwort vom 2. Januar 2009 | 13:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
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