Sachmängel und Kosten für Rücksendung

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Clypse
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Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachmängel und Kosten für Rücksendung

Hallo an Alle,

ich habe folgendes Problem was mir einige Kopfschmerzen beschert.
Ich habe bei Ebay einen Kratzbaum gekauft und bis zur Lieferung lief auch alles wunderbar. Bezahlt habe ich über Paypal was die weiteren Schritte stark vereinfacht hat.

Das Problem ist das der kratzbaum stark von der Beschreibung abweicht sowohl vom Text als auch den Bildern. desweiteren steht in der Auktion nirgends das der Artikel von den Bildern abweichen kann.

Als Beispiel was abweicht ist zu nennen die Materialien die Maße sowie einzelne Komponenten wie eine Treppe die auf den Bildern 4 Stufen hat aber geliefert nur 3? -.-

Also habe ich den Netten Verkäufer (Großhändler) Über Ebay angeschrieben und eine Ausbesserung erbeten. Keine Reaktion.... Leider kam ich erst dann auf die Idee die Negativbewertungen zu lesen und musste feststellen das dies kein Einzelfall ist.
Sicherlich dumm von mir aber wer erwartet sowas bei über 150.000 positiven Bewertungen.

Naja wie schon beschrieben habe ich den PAypal Käuferschutz eingeschalten. Die normalen fristen zur Stellungname des Verkäufers wurden von ihm nicht genutzt und nun wurde mit der Kaufpreis + Versand gut geschrieben.

Natürlich ist mir bewusst das ich den Kratzbaum zurück senden muss. Der Verkäufer hat sich auch sofort gemeldet und Verlangt die Rücksendung bis 04.02. bevor er Rechtliche Schritte einleitet.
Das war auch das einzige Lebenszeichen auser die Verwarnung und melden eines Nicht bezahlten Artikels via Ebay von seiner Seite.

Die frage ist nun die Rücksendekosten für den Kratzbaum sind astronomisch aufgrand der Ausmaße und ehrlich gesagt sehe ich es auch nicht ein diese selbst zu übernehmen wenn ich der Betrogene bin.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagen kann was ich auf die Email Antworten soll und wer hier im Recht ist. Ich dachte ich bitte um einen Rücklieferschein oder dergleichen doch erst möchte ich rechtliche Gewissheit.

Bitte entschuldigt diverse Rechtschreibfehler aber ich bin ziemlich durch den Wind nachdem ich die Preise bei DHL und Co. gelesen hab...


MfG Clypse




18 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
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Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> Die frage ist nun die Rücksendekosten für den Kratzbaum sind astronomisch aufgrand der Ausmaße und ehrlich gesagt sehe ich es auch nicht ein diese selbst zu übernehmen wenn ich der Betrogene bin.
***
Was hier eigenartig ist, obwohl es im Zusammenhang mit PayPal überhaupt nichts zu geben scheint, was nicht als "eigenartig" bezeichnet werden kann, alles scheint irgendwie "eigenartig" zu sein, ist, dass PayPal das Geld zurück erstattet hat, ohne dass erst der Kratzbaum zurückgesendet worden ist. Normalerweise darf es nicht passieren, dass der Käufer beides hat: Geld und Ware. PayPal streitet es auch immer ab, das es so etwas überhaupt geben könnte (und natürlich passiert es pausenlos, mit der Konsequenz, dass im Zweifel der Verkäufer Geld UND Ware los ist.

Jetzt kommt noch ein weiteres Problem hinzu. Nach den PayPal Richtlinien hat der Käufer die Ware auf seine eigenen Kosten zurückzusenden. Diese Rücksendekosten werden von PayPal auch nicht erstattet, sodass man bei Inanspruchnahme PayPals immer auf den Rücksendekosten sitzen bleibt, egal wie hoch sie sind, der Kratzbaum hätte ja auch aus den Staaten kommen können. Schon deshalb macht in vielen Fällen die Zuhilfenahme PayPals (zumindest wirtschaftlich gesehen) keinen Sinn, zumal noch eigentlich nach den PayPal Richtlinien hier ein Gutachten eingefordert werden müsste, was weitere Kosten für den Käufer verursachen würde, auf denen er sitzen bleiben würde.

So weit, so gut.

Wenn man die Paypal Geschichte außen vor ließe, bliebe ein Sachmangel § 434 BGB übrig. Der Verkäufer hätte nacherfüllen müssen §§ 437 , 439 BGB , man hätte ihm beweisbar eine angemessene Frist setzen müssen. Erst wenn eine Nacherfüllung gescheitert wäre, hätte man vom Vertrag zurücktreten können. Bei einer Nacherfüllung hätte der Verkäufer nach § 439 BGB auch die erforderlichen Transportkosten übernehmen müssen. Hätte er die Nacherfüllung verweigert, hätte man nach Rücktritt vom Vertrag Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises nebst Transportkosten gehabt oder auch Anspruch auf Schadenersatz. Auch die Kosten für den Rücktransport hätte der Verkäufer übernehmen müssen.

Es ist also schon etwas verzwickt. Die Einschaltung PayPals hat (am vorgeschriebenen Rechtsweg vorbei) eine etwas unübersichtliche Situation geschaffen. Wenn man jetzt "nur" auf die PayPal-Vorschriften abstellt, müsste der Transport auf eigene Kosten durchgeführt werden. Die Einhaltung des Rechtswegs hätte ein anderes Ergebnis gebracht.

> Ich dachte ich bitte um einen Rücklieferschein oder dergleichen doch erst möchte ich rechtliche Gewissheit.

Würde den Verkäufer danach fragen, wie er gedenkt, den Kratzbaum zurückzuerhalten. So kann man vielleicht schon einmal erfahren, auf welche Rechtsgrundlage er sich berufen will. Oder , ob er sich auf die PayPal AGB beruft.

Vielleicht wäre eine unfreie Rücksendung ins Auge zu fassen, wenn die Maße des Paketes nicht 120x60x60xcm übersteigt, kostet für den Empfänger Euro 12,00 pauschal, kaum teurer als ein entsprechendes Standardpaket (Euro 9,90)



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#2
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

schonmal vielen Dank für die rasche Antwort auch wenn sie anders ausfällt als erhofft.

Also laut Paypal Konto ist das Geld bei mir Gut geschrieben. Zwar nicht auf dem Bankkonto aber im Paypal Guthaben verrechnet.

Im Grunde hatte der Verkäufer ja nunmehr fast 20 Tage Zeit auf meine Beanstandung zu antworten. Er wurde ja zum einen in Kentniss gesetzt das ich einen Käuferschutz beantragt habe. Sprich Email via Paypal das Konfliktfall gemeldet wurde und Email mit dem Text wo ich die Mängel genau aufzähle.

Nach 10 Tagen habe ich dann da es keinerlei Reaktion seinerseits gab (Mit Ausnahme das bei Ebay der Artikel als nicht bezahlt angemahnt wurde was mir später auch eine Verwarnung seitens Ebay eingebracht hat)

Nach dieser Aktion in Ebay habe ich dann das ganze Eskaliert und den Käuferschutz beantragt. Ich habe wieder in etlichen Sätzen die Mängel aufgezählt mit den Behauptungen in der Artikelbezeichnung.
Wieder hatte der Verkäufer 10 tage Zeit und wurde wieder mit zwei Emails informiert.
Nachdem die Frist abgelaufen war wurde der Fall zu meinen Gunsten entschieden und das Geld von PAYPAL zurück geholt. Kurz darauf kam die Antwort seitens Verkäufer das ich die Ware zurück schicken muss (mir völlig klar und auch recht) aber zu meinen Kosten am besten unausgepackt etc man kennt es ja.

Ergo hatte er die Zeit meine Aussagen zu wiederlegen bzw in erster Instanz de mKonfliktfall hatte ich ja Vorgeschlagen mir den Kratzbaum zuzusenden den ich ja in der Auktion ersteigert hatte.

Ich hätte jetzt nicht gedacht das ich mir durch PayPal selbst ein EI lege da ich in den negativbewertungen oft lesen musste. "Ware zurückgesandt keine Rückzahlung etc" Deshalb habe ich erst diesen Weg gewählt. Man muss dazu sagen bei 150.000positiven und andie 500 negativen geht man da recht blauäugig an die Sache und denkt sich passt schon.

Ich würde mich auch freuen über Tipps wie ich möglichst sachlich korrekt um einen Packetschein bzw Übernhame der Lieferkosten seitens des Verkäufers via Email bitten kann. Hier mal die Email die ich erhalten habe. (Namen geändert :-)


********
Hallo Herr XYZ,

gemäß paypal haben Sie eine Erstattung über 113,99 EUR für den im Betreff genannten Artikel erhalten. Somit tätigen Sie Warenkreditbetrug, da Ihnen nebst der Erstattung des Kaufpreises seit heute die nunmehr unbezahlte Ware vorliegt.

Wir setzen Ihnen hiermit eine FRIST BIS ZUM MITTWOCH, 04. FEBRUAR 2009 um uns die Ware so wie erhalten neu, original verpackt und unbenutzt frei Haus ( auf Ihre Kosten ) zurück zu senden.

Andernfalls befinden Sie sich in Verzug und wir leiten den Vorgang wegen Warenkreditbetrug an unseren Rechtsbeistand weiter.

BCC/Frau ABC z.K. mit Verweis auf die diesbezüglich im Vorfeld verschickte eMail

Mit freundlichen Grüßen

Firma GmbH & Co. KG
Max Muster Str. 123
50354 Hürth

Geschäftsführer: Max Muster, Amtsgericht Köln HRA: 21825

***********************************************************************************
Bitte diese Mail unbedingt in Ihre Antwort einbinden, da wir sonst keine Zuordnung haben. DANKE!
***********************************************************************************

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Klingt schon bisschen besser :)

Was mic wundert das ja bei Sachmängeln so wie ich es jetzt anderweitig auch schon oft gelesen habe die Rücksendung sowie ggfs Ersatzlieferung vom Verkäufer zu tragen sind. sollte ja so etwas per Gesetz geregelt sein.
Was mich dann aber wundert wie AGB´s seis von PayPal oder dem Verkäufer diese Gesetze aushebeln können.

Ich stelle mal eine These auf: Wie ich glaube ist doch der Käufer vom Kaufvertrag zurückgetreten da er der Pflicht zur Behebung der Mängel nicht nachgekommen ist sondern ohne Reaktion die fristen seitens Paypal ablaufen lies.
Ergo wäre dies ja ein Vertragsbruch zwischen Verkäufer und Käufer da er extrem ausgedrückt einen Würfel geliefert hat aber ein Ball gekauft wurde. Da dieser missstand obwohl in erster Instanz "Der Suche nach einer Lösung" nicht vom Verkäufer genutzt wurde um mir den Ball zu liefern bzw mir Kaufpreisminderung oder der gleichen anzubieten.

Wenn die These stimmt bleibt immer noch die Frage wie antworte ich auf die Email das es Hieb und Stichfest dargelegt wird das er die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat.


Ganz andere Frage wenn alles nichts hilft und ich die Rücksendekosten tragen muss welche Probleme könnte ich bekommen wenn ich nicht im originalkarton sende. Da dieser jegliche Gurtmaße der Anbieter sprengt. Dieses Packet würde fast schon in den 3stelligen Bereich gehen weshalb ich ja nicht einsehen will warum ich als Betrogener auch noch für Rücksendekosten aufkommen soll.
Man kann den Kratzbaum aber auch in zwei kleinere Packete kompakt Verpacken was die kosten letztenendes auf unter 30€ minimiert. Ist zwar immernoch nicht akzeptabel da wie schon erwähnt "Ich wurde ja Betrogen und getäuscht vom verkäufer" aber falls die Sache aussichtslos ist dann im Humanen rahmen liegene würde

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

@Mirk

> Falls nämlich der Käufer berechtigterweise davon ausgehen durfte, daß der Verkäufer einen Rückgewährsanspruch hatte - sei es, weil er von einer einvernehmlichen Rückabwicklung ausgehen durfte...
***
der sich hier doch augenscheinlich nach den Regeln PayPals zu gestalten hat, wobei der Begriff "einvernehmlich" beiden Vertragsparteien irgendwie nicht zu gefallen scheint, beide sprechen von Betrug bzw. Warenbetrug.

Tatsache ist, dass beide sich den Regeln PayPals dadurch verpflichtet haben, dass sie die AGB akzeptiert und sich angemeldet haben (der Käufer absolut freiwillig, der Verkäufer hatte lediglich die Wahl, PayPal zu akzeptieren ODER seine Waren im Falle einer Ablehnung NICHT in einem eBay-Shop anbieten zu dürfen. Letztlich also auch freiwillig, wenn man so will.

Somit haben sie sich beide aus freiem Willen und bei vollem Verstand dem Institut der PayPal Gerichtsbarkeit (oder Schlichtung oder Konfliktlösung) unterworfen, mit dessen Folgen sie sich jetzt auseinanderzusetzen haben.

Diese PayPal Konfliktlösung scheint sich in einem absolut rechtsfreien Raum abzuspielen, wie dieser Disput wieder einmal deutlich zeigt.

Sie ist im Grunde vielleicht zu vergleichen mit der weisen und gleichsam wundersamen Logik mancher Richter in den Erzählungen Karl Mays, die schon in so manchem in frühesten Lebensjahren den unbedingten Wunsch geweckt hat, Jurist zu werden. Weiß nicht, ob dies einen der renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler dazu bewogen hat, Gründungsmitglied der Karl May Stiftung zu werden, immerhin wäre es nicht ganz ausgeschlossen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Roxin
***

Hier wäre alles drin gewesen:

a) der Verkäufer bekommt Recht

b) der Käufer bekommt Recht

c) der Käufer bekommt Recht, aber kein Geld - aber er hat zumindest noch die Ware, dem Verkäufer wird das Geld entzogen und PayPal behält es selbst. Anscheinend tausende Male so passiert, wenn man den Aussagen rasender PayPal Nutzer in den internationalen Foren Glauben schenken darf.

d) der Käufer muss zuerst einmal die Ware an PayPal senden, dort wird sie geprüft, er bekommt Recht, aber kein Geld, der Verkäufer bekommt den Betrag vom Konto abgebucht -> jetzt hat PayPal Geld und Ware. die Idealkonstellation. Passiert gerne bei Fälschungen, die dann eingezogen werden, aber irgendwie wieder auftauchen, PayPal bedient sich nach Berichten in amerikanischen Foren angeblich einer Firma in den Staaten, die für den Vertrieb sorgt. (Siehe unten 5.2. PayPal AGB)

***
Entschieden wird ein Disput von einem PayPal Mitarbeiter ohne Nachname, sie nennen sich "Robert", "Jackie", "Bill" etc., wobei es passieren kann, dass der (die) eine auch unter dem Namen des (der) anderen auftritt, was die Verwirrung komplett macht. Das ist auch Sinn der Sache, nichts soll greifbar, nachweisbar sein. Wie auch die Entscheidungen selbst nicht nachvollziehbar sind, nichts wird belegt, sondern nur behauptet. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass Verkäufern Gelder entzogen wurden mit der Begründung z. B. eines Kreditkarten-Chargebacks nach mehr als einem Jahr, nur wusste der Käufer nichts von einer von ihm eingeleiteten Maßnahme oder auch wurden Gelder einbehalten mit der Begründung, der Verkäufer wäre Opfer einer "betrügerischen Manipulation" geworden. Basta -> Geld weg!
***
Angeblich sollen sich diese Entscheidungen nach festen Regeln gestalten, hier sieht man wieder, dass sie es eben nicht tun.

Das hier ist die Vorgehensweise lt. PayPal, wenn der Artikel ERHEBLICH von der Beschreibung abweicht:
https://www.paypal.com/de/de/cgi-bin/webscr?PPREDIRECT=7iyHWn1SooM7pUEVvmvmylM_IKzwjX9uK3H1OPDXfwIrTPBZkie-5EJuDKxbx6eR6AoQft-pLEI8AKkNc48P-r5gALy
***
"Ihr Artikel entspricht nicht der Beschreibung?
In diesem Fall wird PayPal Sie auffordern, von einer dritten Person eine formlose schriftliche Bestätigung des Artikelzustand einzureichen. Denn um Ihren Käuferschutzantrag weiter bearbeiten zu können, muss PayPal genau feststellen, wie groß das Ausmaß des Schadens ist oder wie stark der Artikel von der Beschreibung abweicht.

Eine unabhängige dritte Person, wie zum Beispiel ein Händler oder ein anderer Sachverständiger, kann diese Bestätigung für Sie erstellen. Das Dokument kann formlos sein, sollte aber mit Datum, Name, Adresse und Telefonnummer des Gutachters versehen sein und das Produkt und die vorhandenen Mängel genau beschreiben."

https://www.paypal.com/de/de/cgi-bin/webscr?PPREDIRECT=PNXcAh6YhezdAktnQstMvMChuw74FQ4AuX_zCCUlZhPPBrasqHik_3mzgiGpxI_43bPVYwR89Hh2LoD5BfFilVQkrUFsoLvIcheuNPo6dZqujiR_ZH5wBCtUYdq
***
Wurde hier ein solches Gutachten angefordert? Nein!
Es wurde entgegen den eigenen Richtlinien aus dem Bauch heraus entschieden.
***
Jetzt zum Rückversand:

Obwohl im eBay Forum "Bezahlen" die PayPal Pinkies, also die festen PayPal Mitarbeiter, steif und fest behaupten, dass im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags dem Käufer aufgegeben wird, zuerst die Ware (auf seine Kosten) zurückzusenden und diesen Versand zu belegen, scheint es nach den PayPal AGB eine "Kann-Bestimmung" zu sein, wie wir nun sehen.


5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer, an PayPal oder an ein durch PayPal beauftragtes Unternehmen zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

Es heißt "muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen", welche das sein sollen, wird verschwiegen, demnach ist es also von den PayPal Mitarbeitern selbst abhängig, ob der Käufer angewiesen wird oder nicht.

Was sollen die Folgen sein? Hat der Käufer jetzt Anspruch auf Ware und Geld? Die Ware hat er schon, das Geld auch, wurde ihm per PayPal Entscheidung zurückgebucht, eine Entscheidung, die nach dem Selbstverständnis von PayPal unwiderruflich und endgültig ist. Bei irgendwelchen Problemen wird auf den Rechtsweg verwiesen, wenn z. B. der Verkäufer anstatt der vom Käufer zurückzusendenden Luxusuhr im Werte von Euro 5.000,00, eine Broschüre mit dem Titel erhält "Wie werde ich mit PayPal reich?" PayPal hat seine Pflicht getan und entschieden.
***
@Mirk
> Der könnte zu erkennen geben, daß er -unabhängig von Paypals Verhalten- am Vertrag festhalten will, und auch die angeblich nicht vertragsgerechte Beschaffenheit bestreiten will. Dies könnte der Verkäufer dadurch tun, daß er vom (seiner Ansicht nach weiterhin kaufpreiszahlungspflichtigen) Käufer die Vertragserfüllung ( = Kaufpreiszahlung und Waren-Abnahme, § 433 BGB ) verlangt. Angenommen, der beanstandete Kratzbaum würde sich letztendlich DOCH als vertragsgerecht herausstellen, und sein Verkäufer wäre NICHT mit einer Vertragsrückabwicklung einverstanden gewesen. Dann bliebe die Kratzbaum-Rücksenderin auf ihren verauslagten Rücksendekosten wohl sitzen, wenn der Verkäufer darauf bestünde, ENDLICH zu zahlen und den vertragsgerechten Kratzbaum anzunehmen - denn dann wäre die Kratzbaumrücksenderei ja völlig ungerechtfertigt erfolgt gewesen - Paypal-Anweisung hin oder her.

Dafür gibt der Sachverhalt doch nichts her, der will auf Kosten des Käufers die Ware zurück. Nicht mehr und nicht weniger.
***
> ...sei es, weil der Käufer (schon) von einem gesetzlichen (Sachmängel-)Rücktrittsrecht Gebrauch machen konnte und dies tat - dann wäre seine Rücksendung an den Verkäufer als "Besorgung eines Geschäfts, ohne vom Verkäufer dazu beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein" zu werten, § 677 BGB . In diesem Falle könnte er seine Aufwendungen für die Rücksendung nach den Vorschriften über die Erstattung von Geschäftsführungs-Aufwendungen als auftragsloser Geschäftsführer ersetzt verlangen, §§ 677 , 683 , 670 BGB .

Wo ist denn hier der Rücktritt vollzogen worden? Der Käufer hat dem Verkäufer nach eigenen Angaben eine Email geschickt und reklamiert,

"Also habe ich den Netten Verkäufer (Großhändler) Über Ebay angeschrieben und eine Ausbesserung erbeten. Keine Reaktion.... Leider kam ich erst dann auf die Idee die Negativbewertungen zu lesen und musste feststellen das dies kein Einzelfall ist. Sicherlich dumm von mir aber wer erwartet sowas bei über 150.000 positiven Bewertungen."

Eine Email, die schwerlich nachzuweisen ist, keine Fristsetzung, kein Verzug... Anschließend ging es direkt zum Käuferschutz von PayPal.
***

Für den TE: Bei über 150.000 Bewertungen wird das eine oder andere schiefgehen. Dennoch wird der Verkäufer hier zu der "eher" hartgesottenen Sorte gehören, gar keine Frage. Von denen gibt es eine ganze Menge. Reklamationen werden ignoriert, Käufer von ihren Rechten ferngehalten. Es wird darauf gesetzt, dass der Käufer aufgibt, mürbe wird. Eine Rechnung, die immer aufgeht, nur ein absoluter Bruchteil der Käufer wird klagen, die anderen werden zetern und schimpfen, letztlich klein beigeben. Selbst Anwälten geht es oft nicht anders. Keine Reaktion auf irgendwelche Schreiben. Die Verkäufer lassen sich verklagen, kassieren ein Versäumnisurteil und zahlen schließlich, allemal billiger, als alle Reklamationen zu befriedigen, insbesondere dann, wenn man permanent nicht das Vereinbarte liefert. Dass sie die Rechtslage kennen, sieht man daran, dass sie sich wie hier auf das Recht berufen und auch sehr wohl wissen, wie man jemanden in Verzug setzen kann.

Und eBay selbst lässt einen Käufer im Regen stehen. Man wird, obwohl man von PayPal Recht bekommen hat, verwarnt. Man sollte es nicht glauben, wenn man es nicht besser wüsste. Denn das heißt in der Realität nichts anderes als: Noch 2 PayPal Dispute in ähnlicher Form, möglicherweise noch 2 mal Recht bekommen, möglicherweise noch 2 mal verwarnt werden UND eBay hat sich für immer für den Käufer erledigt. Ausschluss! Die perfekte eBay- PayPal Philosophie.

Würde gegen die Verwarnung Einspruch erheben -> bei eBay -> siehe hier:

http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html

Guter Rat ist hier wirklich teuer. Wenn der Verkäufer Ernst macht und darauf deutet alles hin, kann es unangenehm werden, halte den Ausgang eines Gerichtsverfahrens für ungewiss, ist aber nur meine Meinung , mehr nicht. Würde ihm den Artikel unfrei zurückschicken (auch wenn da wieder ein gewisses Risikopotential liegen sollte - Verweigerung der Annahme) ODER ihn auffordern den Artikel abholen zu lassen.









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#6
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke ich werde versuchen via Email freundlich um einen Rückschein oder Abholung durch ein Packetdienst seiner Wahl die Ware abholen zu lassen. Sollten alle Däme reißen bleibt mir nurnoch der Versand in "meinen" Kartons.

Was lerne ich daraus ich brauch eine Advocard :-)


Nur nebenbei diese Verwarnung von Ebay ist irgendwie nicht weg zu bekommen...3mal hatte ich es versucht und genau nach Anleitung seitens EBAY mit Zahlunsbestätigungsmail von Paypal und was alles dazu gehört an die Reklamationsemail von EBAY geschickt
Leider bekomm ich immer wieder eine Email zurück wo zwar im Betreff steht Einspruch eingegangen. Aber wenn man den Text liest ist da nur ein Automatischer Text mit der gleichen Anleitung mit der ich die Email ja erstellt hatte und meiner Email angehängt.
Ob die Verwarnung weg ist oder nicht kann ich beim besten willen nicht erkennen. Finde auch nirgends eine Auflistung in MeinEbay oder ähnliches

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

> Ich denke ich werde versuchen via Email freundlich um einen Rückschein oder Abholung durch ein Packetdienst seiner Wahl die Ware abholen zu lassen. Sollten alle Däme reißen bleibt mir nurnoch der Versand in "meinen" Kartons.

Wie ist den dieser Kratzbaum verpackt gewesen, welche Maße hat die Verpackung und wie ist er angeliefert worden?

Denn es möglicherweise weiterer Ärger programmiert sein, wenn der Verkäufer den Artikel nicht so erhält, wie er ihn abgeschickt hat, incl. Originalkarton, zumindest würde er versuchen Kosten für Neuverpackung geltend zu machen, was ihm z. B. nicht erlaubt wäre, wenn man ihn auf einen Gewährleistungsfall festnageln könnte.

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#8
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

da liegt das Problem der Karton war mit 140x70x60 über jeglicher Norm der Packetdienste egal welchen ich aussuche bei jedem Übertrete ich das max Gurtmaß was zur folge hat das der Versand um die 80-100€ liegen würde.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid wenn ich so dumm frage Mirk aber das heißt genau was?

Sorry aber die ganzen Formulierungen und Fachbegriffe verwirren mich doch sehr :)

Im Grunde habe ich ja versucht mit Hilfe von PayPal eine Einigung mit dem Verkäufer zu treffen. Dieser wiederrum hat aus welchen Gründen auch immer die Fristen die PayPal setzt und auch nicht kurz sind Verstreichen lassen. Ergo tritt er vom Vertrag zurück und beginnt damit Vertragsbruch und sollte die Rücksendekosten ja tragen müssen. Letztenendes will bzw wollte ich ja den Kratzbaum den ich laut Auktion auch ersteigert habe.

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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Wenn man jetzt von einem Rückabwicklungsschuldverhältnis ausgehen würde, würde das bedeuten, dass die jeweiligen Leistungen Zug um Zug zurückzugewähren sind. (§§ 346 Abs 1 BGB , 348 BGB ).

Der Verkäufer hat ja (zwangsweise) vorgeleistet. Jetzt wäre der Käufer am Zug. Das Problem ist hier, dass die Ware nicht Paket-versandfähig erscheint, wahrscheinlich wird der kostengünstigste Versand nur per Spedition vorgenommen werden.

Demnach sollte es doch genügen, wenn der Käufer dem Verkäufer anbietet, die Ware per Spedition oder wenn sie auf einem anderen Wege geliefert wurde, eben auf dem gleichen Wege abholen zu lassen?

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#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Das ist alles heute nachmittag geschehen, wobei die Verfahrensweise exakt so war, wie Du sie jetzt dargestellt hast, mit der Abweichung, dass zwar auch auf den Leistungsort abgestellt wurde, dass der Verkäufer aber per Fristsetzung aufgefordert wurde, die Kaufsache dort abzuholen, wo sie sich befindet, zumal er durch seine Connections für den bedeutend günstigeren Versand sorgen kann, denn zu den Versandkosten, die er für die Hinsendung berechnet hat, ist ein Versand für die Käuferin schlichtweg nicht möglich, so dass dieses Prozedere noch zu seinem Vorteil sein dürfte. Sollte er anderer Meinung sein, kann man das vorgebrachte Argument nachschieben, man sollte jetzt mal abwarten...

-- Editiert von bogus1 am 30.01.2009 19:13

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#14
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr zwei es kam auch schon eine Antwort auf die Mail von Omnideal

*************
Sie haben die 2 Pakete per Paketdienst DPD erhalten. Die Kaufsache ist nachweisbar und eindeutig paketfähig. Ihre Forderung nach einer Abholung weisen wir von uns und verweisen auf die gesetzte Frist bis zum Mittwoch, 04.02.2009

Schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

OmniDeal GmbH & Co. KG
Hans Böckler Str. 163
50354 Hürth
*************************

PS den Namen der Firma habe ich jetzt mal nicht editiert da ich via Suche gesehen hab das ja scheinbar schonmal Jemand stress hatte und Omnideal ja bereits seit Jahren sein unwesen treibt :-)
Zwar kommt man hier meist erst auf die Seite wenn es schon zu spät ist aber besser als nichts

-- Editiert von Clypse am 30.01.2009 19:52

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Von 2 Paketen war aber nicht die Rede:

"da liegt das Problem der Karton war mit 140x70x60 über jeglicher Norm der Packetdienste egal welchen ich aussuche bei jedem Übertrete ich das max Gurtmaß was zur folge hat das der Versand um die 80-100€ liegen würde."

Wie war es denn jetzt wirklich? So ein Karton kann jedenfalls nicht mit DPD gekommen sein...

Wenn es 2 Pakete waren, welches Maße hatten sie?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja es waren zwei packete das große und ein kleines weil nicht mal da alles reingepasst hat
das kleine hab ich jetzt ausen vor gelassen da die paar euro ungerade nicht so dramatisch gewesen wären

aber die Maße vom großen stimmen und wie gesagt bei UPS wurde ich gleich abgelehnt und es wurde mir gesagt geht nicht und bei den anderen unternehmen DPD,DHL etc kostet so ein Packet als Privatkunde unsummen.
Wie das al Geschäftskunde aussieht ist wieder eine andere Geschichte

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#17
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Dann teile dem mit, dass das große Paket eindeutig die DPD Gurtmaße überschreitet, die bei 300cm liegen und es bei Deiner Forderung bleibt!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Clypse
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

wrde ich gleich in angriff nehmen sorry nochmal das ich das kleine packet verschwiegen habe...
im endefekt wäre es mir auch nicht so wichtig gewesen selbst wenn ich zwei packete auf meine kosten hätte zurück senden müssen wenn sie eben nicht das gurtmaß überschritten hätten dann wären das max 20€ gewesen und kein stress für mich (oder euch :-) ) aber bei 80+Euro hört der spaß auf

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Und jetzt?

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