Sachmängelhaftung - Dass der Motor nicht läuft stand aber im Kaufvertrag

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
wicada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Sachmängelhaftung - Dass der Motor nicht läuft stand aber im Kaufvertrag

Hallo Leute,
habe mein Auto (VW Käfer Bj.1972) über eine Auktionsplatform verkauft. Und natürlich gibt es Probleme.
In meiner Beschreibung habe ich wahrheitsgemäße Angaben gemacht und ausdrücklich darauf hingewiesen dass das Fahrzeug zum Ausschlachten oder zum Herrrichten ist und dass der Motor nicht anspringt. Ersteigert hat es jemand, der keine Fragen (telefonisch wie auch per email) gestellt hat und sich das Fahrzeug vor dem Kauf auch nicht angesehen hat. Erster telefonischer Kontakt (und auch die Fragen) erfolgte erst nach dem Kauf. Das Auto wurde dann per Spedition überführt. Nach 2 Tagen dann der erste Anruf mit dem Hinweis, dass ich die Sachmängelhaftung nicht ausgeschloßen habe (nur Gewährleistung, Garantie und Umtauschrecht) und dass der Motor geräusche macht und von einem Motorschaden auszugehen ist.
Dass der Motor nicht läuft stand aber im Kaufvertrag (in der Auktionsbeschreibung) Ist es dann ein Mangel?
Oder wäre dann eher ein laufender Motor als ein Sachmangel anzusehen? Ich habe einfach das Gefühl dass der Käufer auf den nicht vorhandenen Ausschluß der Sachmängelhaftung spekuliert hat und ein, in seinen Augen, kalkulierbares Risiko eingegangen ist. Natürlich will er jetzt von mir Geld sehen....soll ich bezahlen, den Käfer abholen oder es darauf ankommen lassen? wie ist Eure Meinung dazu?
Gruß
wicada

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von wicada am 11.01.2013 13:34

Nach 2 Tagen dann der erste Anruf mit dem Hinweis, dass ich die Sachmängelhaftung nicht ausgeschloßen habe (nur Gewährleistung, Garantie und Umtauschrecht) <hr size=1 noshade>

Der ist ja ein richtig ausgebufftes Schnuffichen!
Sachmängelhaftung = Gewährleistung

quote:<hr size=1 noshade>von wicada am 11.01.2013 13:34

Dass der Motor nicht läuft stand aber im Kaufvertrag (in der Auktionsbeschreibung) Ist es dann ein Mangel? <hr size=1 noshade>

Per se ja, denn du hast geschrieben, dass er nicht anspringt (warum auch immer), nicht dass er grundprinzipiell nicht läuft. Das ist ein Unterschied.
Evtl. könnte man hier mit §133 BGB argumentieren. Ein klassisches: "Das habe ich damit gemeint"

quote:<hr size=1 noshade>von wicada am 11.01.2013 13:34

Dass der Motor nicht läuft stand aber im Kaufvertrag (in der Auktionsbeschreibung) Ist es dann ein Mangel? <hr size=1 noshade>

Wenn dem wirklich seo sein sollte (für sich betrachtet), dann kurioserweise ja, da es von der vereinbarten Beschaffenheit "läuft nicht" abweicht!
Das aber nur mal so relativ unabhängig vom oberen Fall


quote:<hr size=1 noshade>von wicada am 11.01.2013 13:34

Natürlich will er jetzt von mir Geld sehen.. <hr size=1 noshade>

Wie hätte es auch anders sein sollen?

quote:<hr size=1 noshade>von wicada am 11.01.2013 13:34

soll ich bezahlen, den Käfer abholen oder es darauf ankommen lassen? <hr size=1 noshade>

Mein Bauchgefühl sagt erst mal drauf ankommen lassen! Wer nicht wagt....

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wicada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo radfahrer999,
natürlich hätte ich auch schreiben können "Motorschaden" aber dazu wäre eine nähere untersuchung des Motors notwendig gewesen. Das Auto wurde versteigert d.h. jeder kann seinen Preis selber festlegen für ein Auto das nicht läuft. Deswegen ist das Fahrzeug auch nicht teuer gewesen (3000) in anbetracht dessen ,dass alleine die Teile mehr wert sind und viele potentielle Käufer eben wegen dem Risiko nicht geboten haben.( Weil Sie bei mir nachgefragt haben und ich keine Angaben zum Grund des Defekts machen konnte)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Nach 2 Tagen dann der erste Anruf mit dem Hinweis, dass ich die Sachmängelhaftung nicht ausgeschloßen habe (nur Gewährleistung, Garantie und Umtauschrecht)


Also hast du die Sachmangelhaftung in der Auktion ausgeschlossen.
Damit müsste der Käufer jetzt beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war und du davon gewusst hast.
Du hast aber nur davon gewusst, dass der Wagen nicht anspringt.
Daher würde ich vorerst alle Ansprüche seitens des Käufer widersprechen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wicada
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Scapler,
wenn Gewährleistung=Sachmängelhaftung ist dann ja. In diesem Punkt war ich mir unsicher.
Für die Zukunft ist es vielleicht vom Vorteil zu wissen wie man sein Inserat formuliert. Ich wollte eben keinen über den Tisch ziehen, es sollte fair sein...jeder bezahlt was er denkt für ein Auto mit o.g Mängeln...das war mein gedanke....hätte ich geschrieben Motorschaden und es wäre zum Schluß die Zündung, Benzinpumpe oder bei einem anderen Modell das Steuergerät dann hätte ich als Verkäufer auch wieder die "A-Karte" Das Auto hat eben diesen Schaden und diesen habe ich im Kaufvertrag erwähnt.
Mal schauen was der Rechtsanwalt bzw. der Richter (sollte es so weit kommen )sagen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
natürlich hätte ich auch schreiben können "Motorschaden" aber dazu wäre eine nähere untersuchung des Motors notwendig gewesen.
natürlich hört sich sowas auch deutlich schlechter an als "springt nicht an". Was sich natürlich deutlich im Endpreis niederschlagen wird. Jetzt kann Jeder sein eigenes dazu denken...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heinzchristian
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Formulierung war okay, da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Wie bereits genannt wurde, ist die Sachmängelhaftung eines der vielen möglichen Gewährleistungsrechte.

Was für eine Auktionsplattform war es? Etwas wie Ebay oder eine wirkliche Onlineauktion mit Auktionator? Dann wären Gewährleistungen sowieso ausgeschlossen.

Und selbst wenn du es nicht ausgeschlossen hättest, würde kein Sachmangel vorliegen.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht, oder nur mit starken Einschränkungen geeignet ist.
Laut deines Angebots war der vertragliche Zweck das Ausschlachten oder Instantsetzen - von daher liegt ein Sachmangel nicht vor, da das Fahrzeug hierzu geeignet ist.

Also, mach dir keine Sorgen, du bist auf der sicheren Seite.

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