Guten Abend,
angenommen man wäre in einem mittelständischen Einzehandelsunternehmen ohne Betriebsrat angestellt.
Das Unternehmen wäre nicht tariflich gebunden. 95% der Belegschaft haben einen stillschweigenden Arbeitsvertrag (also keinen schriftl. fixierten Arbeitsvertrag) mit einer Wochenarbeitszeit von 40Std.
Nun ist es so, dass man 3 Samstage im Monat arbeiten müsste. I.d.R. ist der 4.Samstag frei und für die restlichen Samstage ist kein freier Wochentag vorgesehen.
Die Belegschaft würde gerne versuchen, die Anzahl der freien Samstage zu erhöhen ohne einen Betriebsrat(unter dem Wir ja ein Mitbestimmungsrecht hätten) zu gründen.
Gibt es hierzu Normen, die den AG zur Veränderung veranlassen könnten?
Vielen Dank im voraus.
-- Editiert am 07.01.2011 17:08
Samstagarbeit
7. Januar 2011
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Frage vom 7. Januar 2011 | 17:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Samstagarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2011 | 18:34
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Es gibt keine anderen Instrumente als die Regelungen, die das Betriebsverfassungsgesetz beinhaltet. Und dafür ist die Gründung eines Betriebsrats notwendig.
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#2
Antwort vom 7. Januar 2011 | 21:42
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Würde vorschlagen, dass die AN mal durchrechnen ob eine solche Personaleinsatzplanung realistisch ist.
Wenn es keine Extrakosten für die Firma und eine gute Abdeckung gibt, sollte die Tür für Gespräche offen sein.
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