Ich werde demnächst meinen Arbeitgeber wechseln und möchte nicht das der neue Arbeitgeber anhand der Lohnsteuerkarte meinen alten Verdienst sieht
kann ich einfach eine neue Karte beantragen und sagen das alte verloren gegangen ist, steht da dann für das laufende jahr gezahltes Gehalt mehr?
steht auf der Lohnsteuerkarte wenn man krank war und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt wurde oder wird das in die Position Bruttoarbeitslohn eingerechnet, kann man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Lohnsteuerkrate entnehmen?
-- Editiert von Sandra205 am 06.01.2006 15:45:41
-- Editiert von Sandra205 am 06.01.2006 15:46:54
Sandra205
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Sandra,
soweit ich weiß werden auf der Lohnsteuerkarte selbst eh keine Einträge mehr vorgenommen, sondern es wird ein separater sog. Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom AG erstellt. Habe jedenfalls diese Bescheinigung von meinem AG bereits für das Jahr 2005 erhalten.
Bitte gestatten Sie mir eine Frage: Haben Sie das Arbeitsverhältnis auf eigenem Wunsch beendet?
Falls dies zutreffen sollte, wird Ihrem neuen AG schon bewußt sein, daß Sie den Arbeitsplatz nicht allein wegen einer neuen Herausforderung gewechselt haben. Der finanzielle Aspekt spielt ja bei einem Wechsel auch eine bedeutende Rolle.
Die Lohnfortzahlung ist in der Pos. Bruttoarbeitslohn enthalten. Ist ja eine Fortbezahlung der Bezüge durch den AG.
Waren Sie öfters krank geschrieben? Dann sollten Sie auf jeden Fall Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig lesen und sich über die Zeugnisfloskeln informieren, hier hilft mal wieder googeln. Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Noch-Vorgesetzen zusammen und stimmen die Inhalte ab.
Viele Grüße,
barchetta
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