Schadenersatz (entgangener Gewinn)

3. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Zeitung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz (entgangener Gewinn)

ich habe meinen PKW über Internet an einen Händler mit
schriftlichen Vertrag (Fax) verkauft. Einen Tag später wurde
der Vertrag telefonisch storniert. Der Wagen wurde daraufhin
anderweitig verkauft. Der Händler besteht jetzt auf Erfüllung
des Kaufvertrages (hat angeblich nicht angerufen) und verlangt
Schadenersatz, weil er den Wagen angeblich schon weiterveräußert hat.

Gilt die telefonische Kündigung des Kaufvertrages ?
Kann der Händler den Wagen schon weiterverkaufen, obwohl
er noch nicht Eigentümer der Sache war ?

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"Zeitung"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ohje, ich glaube Ihre Chancen sind hier sehr schlecht, und Sie sollten sich dringendst mit einem Rechtsbeistand beraten.

Wie hoch ist die Schadensersatzforderung?
Sind Sie RS-versichert?

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gilt die telefonische Kündigung des Kaufvertrages ?

In der Theorie ja, aber in der Praxis wäre es wohl nur schwer beweisbar.


Kann der Händler den Wagen schon weiterverkaufen, obwohl
er noch nicht Eigentümer der Sache war ?


Da sehe ich allerdings zumindest einen Ansatzpunkt.

Unabhängig davon könnte der Händler allerdings Schadenersatz verlangen (er dürfte sicher auch keine Probleme haben, einen weiteren Abnehmer zu finden, nachdem er Sie in Verzug gesetzt hat, sodaß dann die Differenztheorie greift - Wagen für 10.000 von Ihnen gekauft, sein Kunde würde 13.000 zahlen => 3000 Schadensersatz).

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#3
 Von 
Zeitung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Nachfolgend
noch 2 Fakten zu dem Vorgang.

Diesem Telefongespräch haben mehrere
Zeugen beigewohnt und haben können
meine Reaktion am Telefon bezeugen.
Weiterhin wurde ich nicht in Verzug gesetzt.
Am vereinbarten Liefertag äußerte der
Käufer bereits Schadenersatzforderungen.
Diese Forderung bekräftigte er mit einem
eingeschriebenen Brief (kein Analt !).

PS: ich vermute, daß der Anruf fingiert war.

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#4
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Das Problem ist aber, dass Sie das Telefonat zweifelsfrei nachweisen müssen.

Wer hat mit Ihnen telefoniert (Name)? In welchem Verhältnis steht diese Person zu Ihrem Käufer?

Ihre Zeugen können vielleicht bezeugen, dass Sie mit jemandem gesprochen haben, doch wer diese Person war?

Seine derzeitigen Schadensersatzforderungen können Sie m. E. vergessen, da wie Mareike bereits angedeutet kein Schaden geltend gemacht werden kann, wenn Sie nicht in Verzug gesetzt wurden. Oder steht im Kaufvertrag (Fax) etwas von einem Übergabetermin?

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#5
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ergänzung:

Oder bedarf es einer Vorleistung durch den Käufer, die er noch nicht erbracht hat ... z.B. vereinbarte "Vorauskasse"?

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Stimme im_web_kaufen teilweise zu.
Die Zeugen sind gar nichts wert, wenn sie nicht beide Seiten des Telefonats gehört haben (und selbst dann gibt es verfassungsrechtliche Verwertbarkeitseinschränkungen).

Bzgl. der "Vorauskasse" ist es aber wohl so, daß der K nicht mehr vorleisten muß, wenn der VK die Erfüllung bereits "ernsthaft und endgültig" verweigert hat - was man bei einem Verkauf der Ware an einen Dritten (da kein Gattungskauf) wohl für gegeben halten kann.

Abgesehen davon: selbst wenn der Fragesteller noch nicht in Verzug sein sollte, sein K kann ihn jederzeit in Verzug setzen und dann auf Schadensersatz pochen.

Am vereinbarten Liefertag äußerte der
Käufer bereits Schadenersatzforderungen.


Wenn ein fester Liefertermin vorgegeben war (relatives Fixgeschäft), wäre der VK ab diesem Datum automatisch in Verzug.

Selbst wenn zu vermuten ist, daß der K hier eine "linke Nummer" versucht, dürfte es doch schwierig sein, da wieder herauszukommen.

(Mein Freund erlebt gerade das umgekehrte, wo ein VK fälschlich behauptet, der für den K günstige Kaufvertrag sei telefonisch einvernehmlich aufgehoben bzw. geändert worden. Es kann also objektiv betrachtet jede Seite der "Gute" oder der "Böse" sein.)

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#7
 Von 
Zeitung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mareike und im_web_kaufen,

ich sehe die Fakten ähnlich, habe aber
dennoch Hoffnung, daß ich heil dabei
herauskomme.
In dem Einschreiben fordert der Käufer
einen ziemlich happigen Betrag bis zu einem
fixen Termin, ohne den ihm entstandenen
Schaden nachweisen zu können (angeblich
läge ihm ein Vertrag vor, mit dem er seinen
entgangenen Gewinn nachweisen könne).
Auch droht er mit einer Anzeige wegen
Betruges (!!!!!!!) und wegen Verleumdung
(siehe Beitrag unter Strafrecht).
Ich denke, daß bei einem Rechtsstreit letzten
Endes der Richter die Glaubwürdigkeit der
einzelnen Streitparteien beurteilen wird.

naja, das Jahr geht auf jeden Fall schon mal gut an. Vielleicht fällt ja noch jemanden dazu
was ein.

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#8
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

@mareike:

Bzgl. der "Vorauskasse" ist es aber wohl so, daß der K nicht mehr vorleisten muß, wenn der VK die Erfüllung bereits "ernsthaft und endgültig" verweigert hat

Eine Verweigerung liegt ja m. E. nun erst jetzt vor, soweit ich das verstanden haben. Mit der Vorleistung wollte ich eigentlich folgendes in Frage stellen:

Unser VK und sein K haben einen KV geschlossen. Dieser KV wurde "dubioser weise" per Telefonat widerrufen - mit beidseitiger Einigung (nehmen ich an). Unser VK ging weiterhin davon aus, dass aufgrund des fehlenden Geldeingangs (Vorauskasse war vereinbart) dieses Telefonat authentisch war.

Nun fordert der K seine Ware, hat aber seinen Teil des KVs noch nicht erfüllt?

Nun verweigert unser VK die Lieferung, da er sich an Telefonat erinnern kann, dass der KV nicht zustande kommt und verweigert die Lieferung.

-> kein Schadensersatzanspruch in vorliegendem Fall, da K seiner Hauptpflicht aus dem KV noch nicht nachgekommen ist.

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich sehe das im Ergebnis genau so, allerdings mit anderer Begründung (und anderen Konsequenzen).

Der VK ist erst mit Liefertermin in Verzug, sodaß vorher eingetretener Schaden (Verkauf durch den K an einen Dritten) nicht geltend gemacht werden kann.
Soweit richtig.

Allerdings kann der K sicher nach Liefertermin (also im Verzug des VK) einen Käufer für das Kfz finden, sodaß er dann wieder begründet Schadensersatz fordern kann.

Daß der K noch nicht geleistet hat, ist dafür irrelevant, denn er befand sich _vor_ der Erklärung des VK, den Wagen schon veräußert zu haben, noch nicht in Verzug und muß _nach_ dessen Erklärung - wie ich oben schrieb - nicht mehr vorleisten, da die Erfüllung seitens des VK damit "ernsthaft und endgültig verweigert" wurde.
Er kann den VK also in Verzug setzen (bzw. dieser mit Termin automatisch in Verzug geraten), auch ohne selbst geleistet zu haben.


Das ist auch sinnvoll, denn nehmen wir mal für einen Moment an, nicht der K, sondern der VK sei der "böse Bube" und wollte den für ihn ungünstigen Kaufvertrag sabotieren.
Dann würde er die Zahlung des K einfach geschickt vereiteln und sich dann darauf berufen, nicht in Verzug zu sein? Kaum denkbar.

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Unser VK ging weiterhin davon aus, dass aufgrund des fehlenden Geldeingangs (Vorauskasse war vereinbart) dieses Telefonat authentisch war.

Denkbar, aber vor Gericht schwer beweisbar.
Der K könnte sich darauf berufen, er habe einfach noch keine Kontodaten vom VK erhalten - wie will der das Gegenteil beweisen?
Eingeschrieben geschickt hat er sie ihm ja wohl nicht.

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#11
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Dann würde er die Zahlung des K einfach geschickt vereiteln und sich dann darauf berufen, nicht in Verzug zu sein? Kaum denkbar.

Wie soll das in der Realität machbar sein? - komm mir nicht mir Kontodaten net übermitteln :)

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#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mit genügend "krimineller Energie" durchaus machbar.

Dafür brauche ich z.B. nur ein paar falsche Zeugen, die aussagen, man habe sich auf "Zahlung bei Übergabe" geeinigt und der K wäre bei mehreren Übergabeterminen nicht erschienen.

(Das ist ein reales Beispiel, so versucht es der VK bei meinem Freund gerade, obwohl ich nicht denke, daß er damit durchkommt. :)

Und wieso ist das mit den nicht übermittelten Kontodaten so blöd?

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