Wer kommt eigentlich für Schäden und Kosten (Anwälte etc.) auf, die mir durch Maßnahmen der Ermittlungsbehörden im Ermittlungsverfahren entstanden sind,wenn es im Hauptverfahren zum Freispruch kommen sollte. Konkret Einstellung des Gewerbebetriebes wegen Beschlagnahme aller wichtigen Unternehmensgegenstände wie PC`s stc.
Danke!!!
Schadensersatz nach Freispruch
16. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2003 | 23:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz nach Freispruch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten