Scheidung Eigentumswohnung Geld zurück fordern

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung Eigentumswohnung Geld zurück fordern

Hallo,

meine Mutter will sich von meinem Stiefvater scheiden,
sie haben zusammen eine Wohnung gekauft ,meine Mutter will die Wohnung behalten ,mein Stiefvater sagt jetzt dass sie ihm Geld zurück zahlen muss weil er auch dafür bezahlt hat.

Meine Frage muss meine Mutter ihm Geld dafür zahlen???

Wen er nicht freiwillig die Wohnung verlässt was kann man tun dass er dies tut.

danke im vorraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo löwe1990,

Gibt es einen Ehevertrag oder leben die Beiden in Zugewinngemeinschaft?

Wann wurde das Haus gekauft? (vor oder während der Ehe).

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eine Möglichkeit wäre, dass die Mutter auszieht. Denn sie will ja die Trennung.

wirdwerden

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

entscheidend sind die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen.
Was in Ehezeiten gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird geteilt.

quote:
Meine Frage muss meine Mutter ihm Geld dafür zahlen???


Eigentlich logisch, oder?

quote:
meine Mutter will die Wohnung behalten


Kann deine Mutter sich die Kosten für die Wohnung denn leisten?

quote:
Wen er nicht freiwillig die Wohnung verlässt was kann man tun dass er dies tut.


Tja, das könnte sich als schwierig gestalten...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wen er nicht freiwillig die Wohnung verlässt was kann man tun dass er dies tut.

Ihn motivieren:
Indem man ihm ausreichend Geld bietet, ihm einen nette Wohnung sucht und Kaution, Umzug und Miete übernimmt, ...



Ansonsten hat er sogar einen Rechtsanspruch ebenfalls in der ehelichen Wohnung zu wohnen.



Wer wem vieviel Geld für die Wohnung zahlt entscheidet notfalls der Richter.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal zu ,,wirdwerden'

Du weist nicht warum meine Mutter weg will .Also halte dich bischen zurück !

Die Wohnung wurde gekauft als sie Verheiratet waren ,ca 15000eur wurde an die Bank gezahlt .Also ist die Wohnung noch nicht abgezahlt ,habe das vergessen zu erwähnen sorry.



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Die Mutter muss nicht nur den Kredit tilgen, sondern auch den Mann auszahlen und weitere zusätzliche Kosten von ca. 10% des Gesamtbetrages einkalkulieren (Notar, Grundbuch, etc.).


Zuvor gibt es noch die Hürde, das sie die Bank überzeugen muss, das sie überhaupt in der Lage ist, das ganze zu finanzieren.





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