Scheidung nach nur sechs Monaten

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481577-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung nach nur sechs Monaten

Meine Frau und ich haben im August 2017 geheiratet. Nun sieht es so aus als stünden wir vor dem Scherbenhaufen dessen, was wir im August amtlich machten.
Der Fairneshalber muss ich sagen, dass meine Frau vier Wochen vor der Trauung fragte ob wir das richtige tun. Ich dachte damals einfach an mormale Vorhochzeitspanik.
Nun offenbarte sie mir, dass sie die Trennung wolle.
Es stellte sich obendrein heraus das sie mich während der kurzen Ehezeit betrogen hat.
Wir sind seit sechs Jahren ein Paar und meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe für das sie sowohl Kindergeld wie auch einen Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommt.
Vor drei Jahren kauften wir eine Immobilie, welche wir jeweils zu 50% besitzen. Die Finanzierung jedoch zu ca. 65% (ich) zu 35% (Meine Frau) aufgeteilt ist.
Meine Frau kommt inkl. Unterhalt und Kindergeld für das Kind auf ein Einkommen von 1200€ netto, ich auf 3000€ netto. Beide in Lohnsteuerklasse vier.

Muss ich mit Nachehelichen Unterhalt nach einer Scheidung rechnen?
Unsere gemeinsamen Immobilie ist mit 160m2 und sieben Zimmern recht groß. Wäre ein Trennungsjahr bei getrennten Schlafzimmern bei der Größe der Wohnung innerhalb der Wohnung möglich?

VG Torben

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von go481577-7):
Muss ich mit Nachehelichen Unterhalt nach einer Scheidung rechnen?


ich denke nein.

Trennungsunterhalt wirst du aber bis zur rechtskräftigen Scheidung zahlen müssen.

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von go481577-7):
meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe für das sie sowohl Kindergeld wie auch einen Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommt.


Hat zwar mit der Frage nichts zu tun. Aber sollte sie während euer EHezeit auch den Unterhaltsvorschuß erhalten haben wird sie diesen zurückzahlen müssen. Sie hat der Vorschußstelle wohl vergessen die Heirat mitzuteilen. Denn mit diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf Vorschuß (unabhängig, ob man den Vater oder nicht heiratet)

Trennungsunterhalt wird wohl gezahlt weden müssen. Dabei spielt aber nur das Einkommen der Ehefrau eine Rolle. Kindergeld und Kindesunterhalt bleiben unberücksichtigt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Beide in Lohnsteuerklasse vier.

Die Steuerklassen müssen diesen Monat geändert werden! Du musst somit in die 1, Deine Frau erhält als Alleinerziehende Steuerklasse 2.
Zitat:
Unsere gemeinsamen Immobilie ist mit 160m2 und sieben Zimmern recht groß. Wäre ein Trennungsjahr bei getrennten Schlafzimmern bei der Größe der Wohnung innerhalb der Wohnung möglich?

Das wäre auch in einer kleinen Wohnung möglich. Wenn ihr Euch einig seid, gibt es diesgezüglich keine Probleme.

Hab ihr Euch schon Gedanken über die Immobilie gemacht? Die beiderseitig Nutzung dürfte nicht von Dauer sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go481577-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Gemeldet wurde es dem Amt, jedoch erst im Dezember 17. Wir waren der Auffassung, da ich das Kind nicht adoptieren durfte (der leibliche Vater hatte seienrzeit nicht sein ok gegeben) der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht tangiert werden würde.

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von go481577-7):
meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe für das sie sowohl Kindergeld wie auch einen Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommt.


Hat zwar mit der Frage nichts zu tun. Aber sollte sie während euer EHezeit auch den Unterhaltsvorschuß erhalten haben wird sie diesen zurückzahlen müssen. Sie hat der Vorschußstelle wohl vergessen die Heirat mitzuteilen. Denn mit diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf Vorschuß (unabhängig, ob man den Vater oder nicht heiratet)

Trennungsunterhalt wird wohl gezahlt weden müssen. Dabei spielt aber nur das Einkommen der Ehefrau eine Rolle. Kindergeld und Kindesunterhalt bleiben unberücksichtigt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go481577-7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Beide in Lohnsteuerklasse vier.

Die Steuerklassen müssen diesen Monat geändert werden! Du musst somit in die 1, Deine Frau erhält als Alleinerziehende Steuerklasse 2.
Zitat:
Unsere gemeinsamen Immobilie ist mit 160m2 und sieben Zimmern recht groß. Wäre ein Trennungsjahr bei getrennten Schlafzimmern bei der Größe der Wohnung innerhalb der Wohnung möglich?

Das wäre auch in einer kleinen Wohnung möglich. Wenn ihr Euch einig seid, gibt es diesgezüglich keine Probleme.

Hab ihr Euch schon Gedanken über die Immobilie gemacht? Die beiderseitig Nutzung dürfte nicht von Dauer sein.


Nein bisher noch nicht. Ich könnte die Wohnung wahrscheinlich alleine halten. Weiß jedoch noch nicht ob ich das will, wenn es zur Scheidung kommen sollte. Ich hoffe noch immer, dass meine Frau noch einlenkt und sich die Scheidung vermeiden lässt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen