Hallo,
ich bin hier neu bei euch im Forum- eine Freundin hat mir den Tipp gegeben.
Nun zu meinem Problem:
Wir sind im Haus 3 Eigentümer. Im Kellerraum einer Eigentümerin breitet sich seit Monaten Schimmel an zwei Außenwänden aus. Meinen Vorschlag, eine Firma kommen zu lassen, die uns kostenlos die Ursache (z.B. könnte Feuchtigkeit von außen durch die Wände dringen, da es keinen "Schwarzanstrich" gibt) nennt, hat die Eigentümerin abgelehnt. Die dritte Partei lehnt eine Einmischung ab, da es sich ja nicht um ihr Sondereigentum handele. Unsere Teilungserklärung gibt darüber leider keine Auskunft, aber ich habe das WEG so verstanden, dass Außenwände (=tragende Wände) zum Gemeinschaftseigentum gehören, oder? Seit 1. Januar 2007 haben wir eine neue Hausverwaltung - wäre es also nicht deren Aufgabe, die Mängel beheben zu lassen- auch wenn die Eigentümerin des Kellers dies nicht will? Oder muss die Mehrheit darüber entscheiden?
Ich bedanke mich schon im voraus herzlich für eure Antworten!
LG,
Chicago
Schimmel im Keller
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 14:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Keller
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#1
Antwort vom 2. Januar 2007 | 15:33
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Hallo Chicago,
ich würde es der Verwaltung mitteilen. Natürlich muss ermittelt werden, woher der Schimmel kommt (falsches Lüften im Kellerraum, zu feuchte Ware -z.B. Badesachen - dort aufbewahrt oder tatsächlich durch Auswirkungen von außen.
Je nachdem, was die Ursache ist, muss bei Abstellung entweder die Eigentümerin des Sondereigentums zahlen oder die Gemeinschaft.
Die Außenwände sind nicht unbedingt deswegen Sondereigentum, nur weil der Keller Sondereigentum ist.
Schimmel könnte ja theoretisch sich weiter ausbreiten.
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