Schimmel war Vermieter bekannt

20. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Cindy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel war Vermieter bekannt

Wir wohnen nun seit einigen Monaten in unserer Wohnung. Nun haben wir festgestellt, dass sowohl im Schlafzimmer als auch in der Küche relativ starker Schimmelbefall besteht. Teilweise können wir sogar mit der Schere Löcher in die Wand bohren. In einigen Ecken anderer Zimmer haben wir ebenfalls - hier leicht befallene - Stellen gefunden.

Uns ist inzwischen bekannt, dass der Vermieter bereits seit Jahren von dem Schimmelbefall weiß und schon mehrere Mieter dies immer und immer wieder bemängelt haben und schließlich, weil es nie was gebracht hat, umgehend nach Ablauf der Verträge ausgezogen sind. Der Schimmel ist an den gleichen Stellen in der Wohnung über uns zu finden, so dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um bauliche Schäden handelt. Auch aus dieser Wohnung sind schon einige Mieter ausgezogen. Der Vermieter argumentiert natürlich in der üblichen Art und Weise und behauptet, falsches Lüftungsverhalten wäre der Grund.

Wir würden nun gerne so schnell wie möglich die Wohnung kündigen, haben aber einen Vertrag, der noch bis August 2003 läuft. Gibt es hier überhaupt eine Möglichkeit des vorzeitigen Auszugs? Gerne würden wir eine gütliche Vereinbarung mit ihm treffen und einen Aufhebungsvertrag machen, glauben aber aus Erfahrungswerten, die andere Mieter mit ihm gemacht haben und aufgrund seines unsachlichen Verhaltens in diversen anderen Dingen nicht, dass er darauf eingehen wird.

Allerdings haben wir keine Lust, sehr viel Geld an Miete (und ggf. für Gutachter, Laboruntersuchung usw.) dafür zu zahlen, damit unter Umständen unsere Gesundheit gefährdet ist; vorallem vor dem Hintergrund, dass der Vermieter uns, wissentlich, dass Schimmelpilz seit Jahren vorhanden ist, die Wohnung einfach vermietet hat.

Haben wir hier irgendeine Handhabe, die Wohnung fristlos zu kündigen bzw. dann zu kündigen, wenn wir - hoffentlich sehr schnell - eine neue Wohnung gefunden haben?

Wir danken schon einmal recht herzlich für jegliche Hilfestellung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt, kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.

Unbenommen bleibt Ihnen das Recht auf Mietminderung, sofern Sie den Mangel nicht schon zu lange bedingslos akzeptiert haben. Sie sollten den Vermieter also mit angemessener Friststetzung zur Schimmelbeseitigung auffordern und bei fruchtlosem Fristablauf die Vornahme einer Mietminderung ankündigen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt


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#2
 Von 
Osada
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe ab 01.06.02 eine Wohnung gemietet. Sie gehört einer städtischen Wohnungsgesellschaft.

Den Schimmel entdeckte ich in der leeren Wohnung nach Unterzeichnung des Mietvertrages. Der Vormieter sagte mir jetzt erst auf Anfrage, dass der Schimmel seit langem da sei und durch eine schlechte Wandisolierung entstehe.Der Gesellschaft sei das Problem bekannt.

Gegenüber der Wohnungsgesellschaft forderte ich nun schriftlich die Beseitigung des Schimmels. Es kommt demnächst ein Malermeister, der etwas auf die betroffenen Stellen sprühen wird, dann soll ich tapezieren können. Die Gesellschaft bot mir eine zweiwöchige Verschiebung des Vertragsbeginns an.

Ich würde die Wohnung, abgesehen vom Schimmel, gern beziehen.

Meine Fragen:
Soll ich angesichts des Schimmels überhaupt einziehen? Oder kündige ich besser?
Welche Möglichkeiten habe ich als Mieterin zum jetzigen Zeitpunkt, um eine gründliche Beseitung des Schimmels zu erreichen?

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