Schimmelbeseitigung = Kleinreparatur?

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
csaba
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)
Schimmelbeseitigung = Kleinreparatur?

Hallo,

eine Mieterin wies ihren Vermieter telefonisch auf die Schimmelbildung an den Fensterwänden 2er Zimmer hin.

Der Vermieter meinte, sie solle dort die (gar nicht vorhandene) Tapete ablösen und Schimmelex sprühen/ auftragen.

Auf ihre Einlassung, dass sie das bereits getan habe, die Schimmelbildung sich trotzdem fortsetze, der Kauf des Mittels mit der Zeit recht teuer werde, wies sie der Vermieter auf die Kleinreparaturklausel hin, nach der sie ja sowieso 75€/ Jahr zu tragen habe.

Nach Meinung der Mieterin handelt es sich jedoch nicht um eine Kleinreparatur sondern um einen Mangel der Mietsache.

Wer von den beiden liegt mit seiner Meinung falsch?

Über sachdienliche Antworten würde ich mich freuen.

Danke, csaba

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"Es ist leicht, ein Engel zu sein, wenn einem niemand die Federn rupft."

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

da hat der Mieter das Pferd leider von der falschen Seite aufgezäumt. Der Vermieter ist für die Beseitigung des Mangels zuständig. Auch fällt so etwas nicht unter die Kleinreparaturenklausel.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Zuerst muß festsgestellt werden, was die Ursache des Schimmels
ist.

Wenn es an Baumangel liegt, hat der VM den Mangel auf eigene Kosten zu beheben (kein Kleinreparatur).
Wenn aber die Ursache an M unsachgemäßen Wohnraumnutzung liegt,
hat sogar der VM Schadenersatzanspruch gegenüber dem M.

Wie lange wohnt der M schon in der Wohnung, seit wann taucht der Schimmel auf ?

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#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Grundsätzlich ist bei Schimmelbefall der Vermieter beweispflichtig, dass der Schimmelbefall durch den Mieter verursacht wird. Dazu genügt aber nicht ein üblicher lapidarerer Spruch des Vermieters: "Falsches Lüftungsverhalten/Wohnverhalten"!

Eine Beseitigung durch den Mieter kommt daher schon mal nicht in Frage.

Aber der Mieter hat diesen Wohnmangel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Hat er dies getan, dann steht auch einer sofortigen Mietminderung nichts entgegen.

Na klar, eine Kleinreparatur kann es nicht sein, weil ja sämtliche rechtliche Vorgaben dafür fehlen.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Grundsätzlich ist bei Schimmelbefall der Vermieter beweispflichtig, dass der Schimmelbefall durch den Mieter verursacht wird. Dazu genügt aber nicht ein üblicher lapidarerer Spruch des Vermieters: "Falsches Lüftungsverhalten/Wohnverhalten"!


Der VM kann nur nachprüfen, ob die Mietsache Mangel hat, der zu Schimmelbildung führen könnte. Dies liegt wohl auch in seinem Interesse als Gebäude-Eigentümer.

Aber wenn kein Baumangel vorhanden ist, ist dies auch nicht feststellbar oder nachweisbar. Dann kann der Schimmel nur durch
falsches Wohnverhalten des Ms verursacht werden.
Das falsche Wohnverhalten kann VM auch nicht beweisen, weil er nicht mit in der Wohnung wohnt oder ständig vor Ort ist (um den M zu spionieren ?). Wenn Schimmel auftaucht, behauptet der M gern lapidar "ich habe jeden Tag den ganzen Tag gelüftet"

Deshalb kann an sich nur der M den Baumangel nachweisen und hat nachzuweisen.
Wie lange wohnt der M schon in der Wohnung, seit wann taucht der Schimmel auf ? Wie war es bei dem Vormieter ..... ?

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#5
 Von 
csaba
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für die bisherigen Antworten.

Die Mieterin wohnt dort seit einem Jahr. Altbau, Neusanierung, Erstbezug.
Das Problem tritt nur in der feuchtkalten Wetterperiode auf, "verschwindet" während der warmen Wetterphasen.

Luftfeuchtigkeit bspw. im Tageslichtbad - trotz seeehr langer Lüftung (mehr als 1h nach Benutzung)- bei ca. 80% lt. ihrer Auskunft. Die Tür muss also ständig offen bleiben, damit sie keine ungewollte Sauna hat.

Schimmelbildung wegen schlechter Belüftung/ falschem Lüftungsverhaltens kann ich ausschließen.

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"Es ist leicht, ein Engel zu sein, wenn einem niemand die Federn rupft."

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#6
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Aber wenn kein Baumangel vorhanden ist, ist dies auch nicht feststellbar oder nachweisbar. Dann kann der Schimmel nur durch
falsches Wohnverhalten des Ms verursacht werden.
Genau darum geht es aber in der Rechtsprechung. Der Vermieter hat zu beweisen, dass kein Baumangel vorliegt. Je nach Aufwand/Schadensgröße wird der Vermieter nicht um gerichtsfestes Gutachten herum kommen.

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#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Dazu genügt aber nicht ein üblicher lapidarerer Spruch des Vermieters: "Falsches Lüftungsverhalten/Wohnverhalten"!

Kommt der Wahrheit aber meist am nächsten. (97%) !

quote:
Eine Beseitigung durch den Mieter kommt daher schon mal nicht in Frage.

Er könnte aber dadurch hoheFolgekosten sparen.

quote:
Schimmelbildung wegen schlechter Belüftung/ falschem Lüftungsverhaltens kann ich ausschließen.

Natürlich


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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Je nach Aufwand/Schadensgröße wird der Vermieter nicht um gerichtsfestes Gutachten herum kommen.


Wenn das Gutachen kein Baumangel, sondsern unsachgemäße Belüftung feststellt, darf der Mieter dann die Gutachtenkosten tragen. Also auch ein Risiko für M.


In hier gepostetem Fall:
quote:
Schimmelbildung wegen schlechter Belüftung/ falschem Lüftungsverhaltens kann ich ausschließen.


bleibt nichts anderes übrig als Baufachmann zu holen.
Könnte auch eine gute investition sein für VM. Schimmel / Feuchtigkeit zerstört den Bausubstanz


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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Der VM ist bestimmt versichert.
Ein Gutachten unter 1300.-€ wäre eine Rarität.

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#10
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Wenn das Gutachen kein Baumangel, sondsern unsachgemäße Belüftung feststellt, darf der Mieter dann die Gutachtenkosten tragen. Also auch ein Risiko für M.

quote:
bleibt nichts anderes übrig als Baufachmann zu holen.
Könnte auch eine gute investition sein für VM. Schimmel / Feuchtigkeit zerstört den Bausubstanz
Also was jetzt? Zu hohes Risiko oder wird der Fachmann(Gutachter) benötigt?

Aber eigentlich war das doch gar nicht die Frage. Es geht doch darum festzustellen ob es genügt, dass der Vermieter eine Behauptung aufstellt und der Mieter zu zahlen hat.
Da hat die Rechtsprechung ein Riegel vorgeschoben und legt fest, dass die Beweislast beim Vermieter liegt. Z.B. (LG Berlin GE 2001, 1133)

Ich stimme der unbewiesen Behauptung nicht zu, dass in 97% der Schimmelfälle der Mieter durch falsches Wohnverhalten den Schimmel produziert.
Fest steht, dass in sehr vielen Fällen falsche Isolierungen und irre Dämmungen den Mangel hervorrufen, da kein Luftaustausch mehr möglich ist.

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#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der TE hat ja selbst gesagt, dass falsche Belüftung aussgeschlossen sei.
Nun weiß man nicht ob er VM oder M ist.


quote:
da kein Luftaustausch mehr möglich ist.

Deshalb muß der M ja die Räume lüften, öfter und länger lüften.



quote:
Also was jetzt? Zu hohes Risiko oder wird der Fachmann(Gutachter) benötigt?


Wenn Gutachter bestellt wird, hat jede Partei sein Risiko.
Deshalb kann derjenige, der seiner Behauptung sicher ist, den Gutachter doch holen, wozu dann noch warten und rumrätseln ?



0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ich stimme der unbewiesen Behauptung nicht zu, dass in 97% der Schimmelfälle der Mieter durch falsches Wohnverhalten den Schimmel produziert.

Wie schon 1000 mal erklärt gilt die Quote nur für Wohngebäude ab Bj '80.

quote:
Der TE hat ja selbst gesagt, dass falsche Belüftung aussgeschlossen sei.
Nun weiß man nicht ob er VM oder M ist.

Dann rate doch.
Ich sage M !

quote:
Deshalb kann derjenige, der seiner Behauptung sicher ist, den Gutachter doch holen, wozu dann noch warten und rumrätseln ?

Den Gutachter läßt man, immer schön den Richter bestimmen.

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#14
 Von 
csaba
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Zänkerei, wer denn nun falsch gebaut/ saniert hat/ lüftet/ was auch immer tut oder lässt.

DAS war aber nicht meine Frage;-)

Meine Frage war lediglich, ob die Schimmelbeseitigung/ ~eindämmung zu den Kleinreparaturen zählt oder nicht. Nichts anderes ist relevant bei der Beantwortung.

quote:
sinus44 schrieb: Es geht doch darum festzustellen ob es genügt, dass der Vermieter eine Behauptung aufstellt und der Mieter zu zahlen hat.


Nein, darum geht es nicht. Der VM hat nie Schuld zugewiesen. Er hat lediglich erklärt, dass Schimmel eine Reparatursache darstelle und somit unter die Kleinreparaturklausel falle.

Da ich in diesem Fall weder die M noch der VM bin, sollte sich die "Raterunde" damit begnügen, dass ich im Auftrag schreibe;-)

Noch eine Anmerkung zum Lüftungsverhalten der M, da danach gefragt wurde:
Die M weiß, wie zu lüften ist. Natürlich wird - bei einem Tageslichtbad eigentlich logisch - per Fenster gelüftet. Und danach - weil diese reichliche Stunde des Lüftens eben nicht ausreicht - wird die Badtür offen gelassen.

Sie hatte die Zankerei „Ich war’s nicht" schon einmal in ihrer alten Wohnung.
Die Unterstellung des damaligen VM (falsches Lüftungsverhalten) erwies sich als ebenso haltlos wie die Unterstellung des Users drillinstruktor.

Der damalige VM hatte jedoch nicht die Kleinreparaturklausel hinzugezogen sondern - nach langem Hin und Her - einen Gutachter.


Es wäre wirklich hilfreich, eine AW zu erhalten, die sich explizit auf die Frage bezieht, ob der Kauf von Schimmelex u.ä. zu Kleinreparaturen gezählt werden darf oder nicht.

Vielen Dank, csaba


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"Es ist leicht, ein Engel zu sein, wenn einem niemand die Federn rupft."

-- Editiert csaba am 11.01.2012 08:26

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Dei Kosten von Schimmelbeseitigung gehört definitiv nicht zu "Kleinreparatur".

Wer die Kosten zu tragen hat, bleibt immer noch die Frage von Schimmelursache.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
csaba
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die klare Antwort:-)

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"Es ist leicht, ein Engel zu sein, wenn einem niemand die Federn rupft."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

@csaba,
ich verstehe Ihre Beschwerde nicht!

Bereits in Beitrag 2 und 4 wurde Ihre Frage, zumindest so ausführlich wie zwei Beiträge hier drüber, beantwortet. :dance:

Ohne die Klausel zu kennen um zu beurteilen ob sie wirksam ist, kann ich von hier aus sagen, dass sie unwirksam ist, wenn was anderes wie:

(BGH NJW 89, 2248) Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse Rolladengurte, Verschlussvorrichtungen für Fensterläden

vereinbart ist.

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