Schimmelpilz: Tipps für Mieter, wie man ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung beweisen kann

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Hinweisen wie Mieter eine ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung auch Jahre später vor Gericht beweisen können

Bildet sich in der Wohnung Schimmelpilz, kommt es schnell zum Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Verursachung und die daraus resultierenden Folgen. Der Mieter muss nun nicht nur eine ordnungsgemäßes Heizverhalten und ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten darlegen, er muss es auch beweisen können. Das ist manchmal Jahre später sehr schwierig. Nachfolgend einige Tipps für Mieter, die ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten beweisen wollen oder müssen.

1. Führen Sie ein Lüftungsprotokoll

Notieren Sie in einen Kalender oder besser an einer Datei am Computer ihr Lüftungsverhalten. Wenn Sie fünf Mal am Tag für fünf Minuten sämtliche Fenster der Wohnung öffnen, notieren Sie dies zumindest einmal für zwei Wochen nebst der jeweiligen Zeiten. Das ist besonders wichtig, wenn in Ihrer Wohnung ein Messgerät zur Überprüfung ihres Lüftungsverhaltens steht.

2. Lassen Sie Zeugen das Lüftungsverhalten bestätigen

Wenn Sie Besuch haben, sollten Sie diesen ebenfalls mit der Belüftung konfrontieren. Reißen Sie das Fenster auf und lassen Sie den Besuch richtig frieren. Er kann sich später gut an das Lüftungsverhalten erinnern. Noch besser ist es, wenn Sie den Besuch im Lüftungsprotokoll unterschreiben lassen.

3. Räumen Sie Ihre Fensterbretter frei

Vollgeräumte Fensterbretter sind das beste Indiz für ein unzureichendes Lüftungsverhalten. Wer will schon plausibel erklären, dass er sämtliche Fenster der Wohnung fünfmal am Tag geöffnet hat, wenn auf den Fensterbrettern lauter Krimskrams liegt? Lüftung der Fenster durch Kippen reicht nicht aus.

Leserkommentare
von RS3679 am 28.01.2016 20:34:58# 1
Welch Zynismus: "Das ist besonders wichtig, wenn in Ihrer Wohnung ein Messgerät zur Überprüfung ihres Lüftungsverhaltens steht"

Schimmel entsteht bekanntlich meist durch eine dem Feuchtigkeitseintrag des Bewohners unangemessene Belüftung und Beheizung.
Herr Bredereck, Sie raten hier dem Verursacher eines Schimmelschadens diesen durch Vertuschung der Ursachen auf einen unschuldigen Dritten abzuwälzen.
Aus meiner Sicht ist dies es ein höchst fragwürdiges Verhalten, besonders für einen Anwalt.
Ihre Berufsstand ist nach meiner Kenntnis der Wahrheitsfindung verpflichtet und nicht der gezielten Beeinflussung von Messgeräten.

PS: Was vermeidet Schimmel? Kurz Durchlüften wenn das Hygrometer > 45% Luftfeuchtigkeit anzeigt. Hygrometer gibts ab 10 €.

    
von guest-12314.02.2017 12:55:29 am 29.01.2016 19:00:04# 2
Anmerkung zum Kommentar von "RS3679":

Ja, auch ich finde den Artikel recht einseitig zugunsten von Mietern. Aber so ist doch bei Anwälten die übliche Praxis, es geht den Anwälten doch im Allgemeinen nicht um die Wahrheitsfindung, sondern darum, für ihre Mandanten das Beste herauszuholen. Um die Wahrheitsfindung sollte sich in jedem Fall der Richter als neutrale Person bemühen.

Insbesondere der Passus im Artikel - "Das ist besonders wichtig, wenn in Ihrer Wohnung ein Messgerät zur Überprüfung ihres Lüftungsverhaltens steht." - ist mir unverständlich.

Aber der Ratschlag von RS3679, kurz Durchlüften, wenn ein Wert von über 45 % relativer Luftfeuchtigkeit vorhanden ist, ist absolut unsinnig!

Als optimal in Wohnräumen wird von Fachleuten allgemein ein Wert von 40 - 60 % rF empfohlen, im Sommer von 55 - 60 % rF. Wollte man dem Ratschlag von RS3679 folgen, könnte man im Sommer den ganzen Tag über mit vollständig offenen Fenstern lüften, und man würde trotzdem fast nie einen Wert von 45 % rF erreichen. Der Vorschlag ist daher unmöglich in die Tat umzusetzen.

Mindestens 3 Mal am Tag für 5 - 10 Minuten mit ganz geöffneten Fenstern lüften ist meines Wissens die allgemeine Regel für ordnungsgemäßes Lüften. Einen Wert von unter 45 % rF erreicht man dabei sehr selten und nur für einen kurzen Zeitraum, außer man hat ein Messgerät, welches nicht regelmäßig geeicht bzw. regeneriert wurde und erheblich vom tatsächlichen Wert abweicht.

-HB-

    
von go433758-3 am 01.02.2016 12:22:55# 3
Ich möchte das anders betrachten: Vor der totalen Abdichtung von Wohnungen rechnete man mit einem natürlichen einfachen Luftwechsel pro Stunde, d.h. einmal in der Stunde erneuerte sich die Luft durch die Undichtigkeiten des Raumes. Heute will man einen Raum total abdichten, weil man es kann und hofft, dass man dadurch die Wärme nicht verliert.
Durch "Stoßlüftung" will man erreichen, dass nur die Luft erneuert wird und nicht die Wärme des Mauerwerks verloren geht, der Möbel und der anderen Körper im Raum. Die Empfehlungen gehen von 5 mal stoßlüften am Tag bis herunter zu dreimal.
Wie will ein normaler Mieter, der morgens um 7 Uhr die Wohnung verlässt und abends um 19 Uhr zurück kommt, etwa um 22 Uhr ins Bett geht seine Wohnung 5 Mal stoßlüften? In den 3 Stunden, die er sich bewusst in seiner Wohnung aufhält?
Warum reden gebildete und wache Menschen solchen Unsinn?
Real ist für diesen Mieter, einmal am Abend zu lüften.
Der Mieter fährt in Urlaub, ins Wochenende, was ist dann? Ein Fenster auf Kipp stellen, lockt Einbrecher, also bleiben die Fenster geschlossen.
Die totale Abdichtung von Wohnräumen muss kombiniert sein mit einer gesteuerten Belüftung und Entlüftung, ansonsten schafft sie nur Probleme, die sich auf die Gesundheit der Bewohner nierderschlagen. Es stehen ja nicht nur Schimmelpilze im Raum, es sind auch die Schadstoffe, die aus dem Mauerwerk, den Tapeten, der Blumenerde, der Bekleidung und aus den Möbeln in die Atemluft gelangen. Sie schaden mit Sicherheit Heranwachsende, besonders Kleinkinder und auch Alte, die sich fast 24 Stunden in diesen Räumen aufhalten.
In vielen Wohnungen muss auch die Wäsche noch dort getrocknet werden. Ob mit Trockner oder mit Wäscheständer ist fast immer egal.
Ich meine, der Vermieter hat ein Problem geschaffen und er muss auch in erster Linie für Abhilfe sorgen!
Das noch:
Zur Messung der relativen Luftfeuchtigkeit gehört viel Erfahrung und ein eichfähiges Messgerät und das gibt es erst ab 200 Euro. Alle Geräte für 10 Euro zeigen nur "Hausnummern" an. Auch ein gutes Messgerät muss jährlich nachgeprüft und geeicht werden, weil sich alle Messgeräte für rel. Luftfeuchtigkeit selber verstellen und am Ende alle bei 40 % liegen.
HN

    
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