Schloss austauschen

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dr. No1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schloss austauschen

Hallo,

folgendes Pronlem:

In einer 3er WG hat der Vermieter noch für sich ein privates Zimmer (Gästezimmer), allerdings hat der Vermieter ein Wohnungsschlüssel und kommt nach lust und laune einfach in die Wohnung ohne sich vorher anzukündigen!!
Meine frage ist jetzt ob man einfach das Schloss austauschen darf oder nicht??

Ich bitte um HILFE!!




-- Editiert am 08.01.2011 15:14

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ich bitte um HILFE!!

Wobei ?
Ein WG-Mitglied aus der Wohnung zu "verbannen" ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.01.2011 09:45:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

:crazy:

Denknotwendigerweise benötigt der Vermieter einen Schlüssel um zu seinem Zimmer zu gelangen - so wie die restlichen WG-Bewohner auch ...






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zahlt der Vermieter denn für das Zimmer die anteiligen Mietnebenkosten?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Zahlt der Vermieter denn für das Zimmer die anteiligen Mietnebenkosten?

Tja, Stefan,
er ist derjenige, der sie ZUERST zahlt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es geht mir aber nicht um die Frage wer die NK "zuerst" zahlt (bei Strom Gas etc ist das ohnehin unklar), sondern ob er letztlich welche zahlt (und nicht ohne Eigenanteil "umlegt").


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.01.2011 09:35:51
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen