Schloss tauschen, Kinderummeldung rechtens

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
newman29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Schloss tauschen, Kinderummeldung rechtens

Hallo,

ich habe lange nun gesucht aber leider für meinen Fall keine Antwort gefunden. Hier die Sachlage.

Meine Frau ist vor 4 Wochen aus unserem Haus fluchtartig ausgezogen. Sie hat uznsere beiden kinder mitgenommen und alle drei wurden von meiner Frau auf einen neuen Wohnort bei der Schwester (200 km von mir weg) bereits umgemeldet. Dieser Ummeldung habe ich nicht zugestimmt. Was kann ich tun?

Des Weiteren würde ich gerne die Schlösser auswechseln, da mich immer wenn ich jedes Wochenende meine Kinder besuche mich ein ungutes Gefühl beschleicht ob meine Frau nicht ins Haus fährt uns sich irgendwelche Sachen holt und ich dann nicht mehr nachweisen kann was sie alles mitgenommen hat. Ich möchte kein Betretungsverbot aussprechen, nur möchte ich immer dabei sein wenn Sie ins Haus geht. Ist ein Austausch des Schlosses rechtens?

Kinder leben derzeit in ungeklärten Verhältnissen (kein Kindergartenplatz, kein eigenes Zimmer etc.) zuerst sollten die kinder wieder bei mir leben, ich habe zwei Ganztagsplätze in Ihrem alten Kindergarten bekommen, aber jetzt möchte meine Frau das ie Kinder bei Ihr bleiben (wahrscheinlich wegen Geld, Unterhalt bekommen ist besser als Unterhalt zahlen). Was kann ich machen um ggf. die Kinder zu mir nehmen zu können?

Als Ergänzung vielleicht noch: Meine Frau und ich streiten uns derzeit noch nicht und ich versuche alles noch friedlich zu lösen, allerdings war Sie bereits beim Anwalt und hat sich ausrechnen lassen wieviel Unterhalt Sie für die Kinder und sich bekommen soll. Ich muss die Hausraten weiterzahlen. Diesbzgl. werde ich nächste Woche auch zum Anwalt gehen und die Sache nachrechnen lassen, denn sonst kann ich mich gleich von der Brücke stürzen (Keine Angst, mach ich nicht wegen der Kinder).

Danke für eure Hilfe4

MfG newman29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was kann ich machen um ggf. die Kinder zu mir nehmen zu können?


Schnellstens einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen.

Wer hat sich bisher überwiegend um die Kinder gekümmert?
Arbeitet deine Frau?
Kannst du die Betreuung eurer Kinder gewährleisten?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
newman29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Kinder hat bisher meine Frau hauptsächlich betreut unter der Woche am Wochenende ich. Man muss dazu sagen das wir erst vor 5 Monaten in eine andere Stadt gezogen sind in der sich die Kinder sehr gut eingelebt hatten die Große wurde in den Kindergarten gebracht (den 1.), aam früheren Wohnort haben wir sie nicht in den Kindergarten um zu verhindern das es für sie beim Umzug zu schlimm wird. Jetzt hat meine Frau genau das Gegenteil bewirkt.

Meine Frau will sich jetzt selbstständig machen!

Ich habe für beide Kinder einen Kitaplatz für den ganzen Tag was sich mit meinen Arbeitszeiten sehr gut deckt und mein Arbeitgeber ist auch einverstanden, sollte mal was sein. Wir haben eine prima Nachbarschaft die mich, sollten die Kinder z.B. mal Krank sein (Mutter in Erziehungsurlaub,
unterstützen und auf die Kinder aufpassen würden.

Meine Große sagt auch das sie lieber in der neuen Stadt wohnen will als in der alten. Weil Sie natürlich dort auch hier alles hat (Freunde, Spielsachen, Platz).

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Myrddin A.

quote:
Ja, das kannst du machen.


Mutig, mutig... ich wär da etwas vorsichtiger.

§ 1361b BGB

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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