Hallo,
ende letzten jahres ist meine Mutter plötzlich verstorben, da ihr finanzielle Lage für mich nicht ersichtlich war da sie aus Gesundheitlich gründen schon seid Jahrzehnten ALG 2 erhielt haben ich und der Rest der Familie das erbe
ausgeschlagen alles in der Vorgeschriebenen Frist, nun haben wir aber ein schreiben von einer Nachlaßpflegerin erhalten.
Der Text lautet wie folgt:
Nach erfolgter Erbschaftsausschlagung is die Angelegenheit für Sie zunächst erledigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung meiner Tätigkeit bitte ich jedoch um Rückäußerung zu folgenden Fragen:
Im großen und ganzen geht es um Vermögensangelegenheiten und auch wer die Bestattung etc. bezahlt hat.
muss ich mich dazu äußern?
mfg
Schreiben von Nachlaßpleger/in
16. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2018 | 14:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von Nachlaßpleger/in
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. April 2018 | 18:58
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Ist es ein Problem, die Fragen zu antworten?
#2
Antwort vom 16. April 2018 | 22:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
nei ist es nicht, nur denk ich mir die bezwecken mal wieder nichts positives für mich und versuchen persönliche Sachen von mir offen zu legen was mir missbilligt. Deswegen würde mich interessieren ob ich dazu Stellung nehmen muss.
mfg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. April 2018 | 09:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Im großen und ganzen geht es um Vermögensangelegenheiten
Um Deine? Das geht die Nachlasspflegerin nichts an.
Zitat:auch wer die Bestattung etc. bezahlt hat.
Welches Problem hast Du damit, diese Frage zu beantworten.
#4
Antwort vom 17. April 2018 | 10:19
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Frag doch einfach mal nach, wofür die Information benötigt wird.
#5
Antwort vom 17. April 2018 | 14:37
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Möglicherweise ist doch ein kleines Erbe übrig geblieben. Demjenigen, der die Bestattung bezahlt hat, könnte jetzt die Erstattung der Beerdigungskosten aus der Erbmasse zustehen.
Und jetzt?
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