Schuhabsatz von Marken Schuhen nach max 7 Std. ab!

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
KIMAN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuhabsatz von Marken Schuhen nach max 7 Std. ab!

Gestern habe ich mir etwas teurere Schuhe der Marke *** geleistet, weil ich naiverweise dachte, dass ich mit Marken-Schuhen qualitativ wenig falsch machen kann. Heute trage ich sie zum ersten Mal und merke nach wenigen Stunden dass
der Stiftabsatz an einem Schuh abgebrochen ist (nicht abgenutzt)! Aufjedenfall ist das nach dem Kauf passiert.
Dann rufe bei der betroffenen Geschäftfiliale an und die sagen, dass sie mir nicht weiterhelfen können, geschweige denn Kostenrückerstattung oder derartiges. Also nichts!
Kann das sein?
Ich habe mich in einigen Beiträgen kurz eingelesen (soweit wie es mir in der Kürze möglich war) und werde daraus nicht sonderlich schlau, nicht zuletzt weil mein Fall nicht auftaucht und wenig vergleichbares.
Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?
Nach der Arbeit geht es nämlich persönlich zur Filiale und da wollte ich ein Wörtchen loswerden... nur welches?

Viel vielen Dank im voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Einfacher Fall :)

1. Ich gehe davon aus, dass es neue Schuhe waren und die Filiale Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist (zu deutsch ein Schuhverkaufsladen :) ).

2. Dann handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB )

3. Der Verbrauchsgüterkauf hat den Vorteil, dass eine sog.Beweislastumkehr gegeben ist. (§ 476BGB). "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang (= Übergabe der Schuhe an dich) ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrenübergang (Schuhe waren schon im Zeitpunkt, als du sie gekauft hast mangelhaft) mangelhaft war, es sei denn diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar (Hier definitiv nicht der Fall, Stöckelschuhe brechen nunmal ab)

Soviel zur Theorie. Praktisch gesehen gehst du zur Filiale und zitierst am besten bei Ignoranz ihrerseits das von mir Geschriebene. Sie müssten dir nämlich beweisen, dass du unsanft mit den Schuhen umgegangen bist o.Ä., damit sie nicht zur gesetzlichen Nacherfüllung verpflichtet sind.Wenn sie sich quer stellen, drohst du mit rechtlichen Schritten (vorher halt auf freundliche Art versuchen).

Rechtlich gesehen haben sie keine Chance da rauszukommen, außer du hast versucht mit deinem Schuh ne Tür aufzubrechen o.Ä. ;) .

Gruß

David

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#2
 Von 
KIMAN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

leider nicht so einfach... zumindest nicht für mich :-(
also ich war nach der Arbeit tatsächlich dann nochmal bei diesem Schuhgeschäft und egal was meinerseits argumentiert wurde, es wurde immer abgeblockt mit der Argumentation, dass der abgebrochene Absatz kein Materialfehler ist, sondern durch Eigenverschuldung entstanden ist und "Verschleiß, ...da können wir nichts machen"-hin und her.
Das für mich unfassbare ist, dass dieses Geschäft super tolle Qualität predigt, und wenn mal ein kleiner Absatz teurer Schuhe abfällt,
(was nach einem Tag ja wirklich mit schlechter/nicht vorhandener Qualität zu tun hat) nicht mal eine Reparaturkostenrückerstattung genehmigen.
Ich wollte dann natürlich die Geschäftsführung sprechen, die Verkäuferin stellte sich schließlich als diese raus, daraufhin wollte ich ihren Vorgesetzten sprechen, was sie mir verweigerte, weil das zu nichts führe und ich nur das gleiche zu hören bekäme!
So ein Verhalten ist einfach enttäuschend...
Natürlich kann ich die Reparatur bezahlen, aber von teuren Schuhen darf man doch mehr erwarten oder nicht? Vor allem mehr als einen Tag nutzen!!!

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#3
 Von 
KIMAN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja, danke danke danke David (trotzdem) für die Hilfe und Mühe!

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#4
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Es ist unerheblich, was sie dazu sagt. Solange sie dir nicht nachweisen können, dass es Verschleiß ist, MÜSSEN sie das übernehmen (Wird schwer sein, Verschleiß nach einem Tag Nutzung festzustellen). Wenn es echt teure Schuhe sind, würd ich tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen. Eine solche Unverschämtheit würde ich mir nicht bieten lassen. Es ist rechtlich eine eindeutige Sache, da ist es auch egal was die Geschäftsführerin dazu sagt (die vermutlich davon keinerlei Ahnung hat).

Gruß

David

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