Schuhe und Möbel im gemeinsamen Hausflur

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
MD04
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Schuhe und Möbel im gemeinsamen Hausflur

Hallo zusammen,

folgende konstruierte Problemstellung:

Das Treppenhaus eines gemeinsamen Miteigentums wird von einem Bewohner zu Lagerung und Abstellung von privaten Dingen wie Jacken und Schuhen benutzt.
Zu diesem Zwecke wird Mobiliar in Form von Schuhschrank und Gaderobe im Hausflur angebracht.
Überzählige Bekleidungsstücke werden direkt vor die Tür gestellt (Schuhe) oder über das Treppenhausgeländer gehängt (Jacken).

Gibt es für solch einen Fall eine gesetzliche Regelung bzw in wie weit muß dieser Zustand von der weiteren Wohnpartei hingenommen werden und welche Schritte zur Klärung sollte man einleiten ?

Danke für etwaige Antworten im voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vor 1 Monat habe ich gerade darüber einen Bericht in der Zeitung gelesen (und ausgeschnitten!!!)

Ich zittiere: Auch Besitzer einer Eigentumswohnung dürfen Schuhe, Kleider und Schirme nicht einfach vor ihrer Wohnungstür ablegen. Wenn in der Wohnung nicht ausreichend Platz für die Habseligkeiten ist, könne der Gemeinschaftsflur dennoch nicht als Garderobe genutzt werden. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts München (AZ 34 Wx 160/05 ). Garderobe und sonstiges Mobiliar sind nach Ansicht der Richter sogar bauliche Veränderungen, die die übrigen Eigentümer am Mitgebrauch des Treppenhauses teilweise behindere und zustimmungspflichtig wäre. (Zitatende).

Hilft dir das weiter? Hoffe ja!

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
MD04
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Astrid Helen,

dieses Urteil habe ich beim googlen auch schon entdeckt und es auf meine Frage proiziert.
Denke auch das ich bei allen eventuellen Zweifeln im Recht bin wollte aber gerne diverse Erfahrungsberichte -meinungen lesen.

Neben dem unschönen Erscheinungsbild im Hausflur sehe ich in erster Linie auch den Wert der Immobilie in Frage gestellt.

Wissen Sie eventuell ob solch ein Urteil wie das genannte allgemeingültig ist oder ob es im Zweifelsfall vor einem anderen Gereicht ein gegenteiliges Ergebniss geben könnte ?
Ich denke in meinem Fall wird es schwer eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo MD04,
hatten zu diesem Thema schon vor kurzem etwas in diesem Forum.
Gutes Argument dagegen: Wenn das Treppenhaus voller Rauch ist, und man sich an den Wänden langtastet, kann man über ein Schuhregal stolpern.
Persönlich habe ich nichts gegen ein kleines Regal, das bei Regen vor der Tür ein trocknen der Schuhe zulässt und bei gutem Wetter in der Wohnung verschwindet.

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#4
 Von 
MD04
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort sika0304,

der Liste der Gründe die gegen ein Aufstellen genannter Dinge im Flur stehen könnte ich noch beliebig verlängern.
Die Tatsache das es von Monat zu Monat mehr wird kommt noch hinzu.

Ich wollte mich nur weitestgehend versicher das ich im "Recht" bin bevor ich das Thema offiziel auf die Tagesordnung setzte.

Gruß

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#5
 Von 
Bingoboss
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 62x hilfreich)

Treppenhausnutzung:
Schuhe können gelegentlich im Treppenhaus abgestellt werden. (OLG Hamm 20.4.1988,Az 15 W 169/88 ,270)

Da Treppe Gemeinschaftseigentum ist, kann die Gemeinschaft darüber beschließen was abgestellt werden darf. Allerdings sollte dann darauf geachtet werden was und wieviel falls einmal Notfallsituation eintritt.


-- Editiert von Bingoboss am 08.01.2007 01:06:41

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#6
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

recht haben ist ja schön. aber was willste dagegen machen?


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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Eben, das alte Lied. Recht haben ist nicht auch Recht bekommen. Auf jeden Fall in der nächsten Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt aufnehmen lassen ! Vorher mit den anderen sprechen, dass die Abstimmung eindeutig ausfällt, dass z.B. keinerlei Möbel und Garderoben im Treppenhaus ohne die Zustimmung ALLER Eigentümer aufgestellt werden dürfen. KLeider über Geländer zu hängen, sehe ich auch als Sicherheitsrisiko an, wenn man nach dem Geländer greift, rutscht man wegen der Kleider ab.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

das ist ja gut und schön mit der eigentümerversammlung. sicherlich gibt es eine hausordnung wo sowas drin steht. aber was willste denn zur durchsetzung machen - verklagen auf kosten der eigentümer?

sicherlich ist ja bereits ein vernuftsgespräch ohne erfolg geblieben.

eventuell kannst höflich klingeln gehen udn sagen das du erneut die ganzen treppen runter gehen mußtest um die jacken über dem geländer aufzuheben, weil du die am gerüst festgehalten hast und ob er nicht bitte einen besseren platz finden würde....wenn der sich quer stellt dann ist das der anfang des schikanierens...

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