Schuhschrank im Hausflur

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
Schuhschrank im Hausflur

Hallo,

unser Nachbar hat heute Langeweile.
Er stört sich an unseren Schuhschrank, der außerhalb der Wohnung neben der Tür steht. Darauf lag ein A4-Blatt vom Deutschen Mieterbund, in dem steht,
dass "in Hausflure keine Schuhschränke gehören".
Es besteht keine Behinderung, angeblich geht von den darin befindlichen Schuhen eine Geruchsbelästigung aus. Kein Verwandter oder Bekannter hat je über etwaige Käsefüsse oder - schuhe von uns geklagt.
Daher öffnet er das Hausfenster, Kippstellung, welches wir bei Minusgraden schließen, damit das Haus nicht unnötig auskühlt, er hat schon sein Kellerfenster immer geöffnet. Der Keller hat keine Tür zum Hausflur, alles offen zugängig.
Laut unserer Hausordnung gibt es kein Verbot Schuhschränke abzustellen.
Was tun?
An den Vermieter haben wir geschrieben, aber bis Montag ist noch Zeit.

MfG

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35 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Schrank steht seit Mitte Mai 2009.
Wir haben u. A. im Wohnungsflur Laminat verlegen lassen, und um dieses zu schonen, kam ein neuer Schrank vor die Tür.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
um dieses zu schonen


Aha.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Schlechtes Argument.

Das mit dem Schuhschrank braucht nicht in die Hausordnung, um untersagt zu sein. Der Flur steht jedem Mieter komplett zur Verfügung. Den dürfen einzelne Mieter nicht einfach mit Beschlag belegen. Auch wenn es subjektiv nicht behindert.
Mit der Behinderung könnte es übrigens bei einem verqualmten Flur auch schon ganz anders aussehen.

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"Heike aus Bochum"

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#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Wir könnten die Diskussion abkürzen, wenn Du uns den Teil des Mietvertrages kurz zitierst, im dem die Benutzung des Treppenbhauses vereinbart ist! ;)

quote:
Laut unserer Hausordnung gibt es kein Verbot Schuhschränke abzustellen.

Da dort wahrscheinlich auch kein Verbot drin steht in Deiner Wohnung z.B. auf dem so schutzbedürftigen Laminat im Flur Sachen zu lagern, wirst Du Deinem VM sicher auch zubilligen seinen Jahresvorrat an Kaminholz, die Hollywoodschaukel sowie den alten ölenden Motorroller,den er seit 20 Jahren hat, zu lagern. ODER?
quote:
An den Vermieter haben wir geschrieben, aber bis Montag ist noch Zeit.
Der hat sich sicher gefreut, zur Weihnachtszeit nochmal Post von einem seiner Mieter zu erhalten! :grins:

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#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Genauso alter, wie dämlicher Grund, sich gründlich zu streiten.

Sowohl der Nachbar, dem es anscheinend jetzt zum Jahreswechsel erst auffällt, anscheinend geht er sonst immer bei Dunkelheit aus dem Haus und sowohl sie selbst als "betroffene Mieter", die einen Schrank nach einer Renovierung aus der Wohnung rausschmeissen.

Ein Schrank der wahrscheinlich auch nicht mehr der letzte Schrei war, sonst wäre er nicht rausgeflogen.

Vorschlag zur Güte an beide Mieter:

Es wird ein neuer schmaler und vielleicht auch schicker Schrank gekauft, den der Nachbar aussucht, dem es nicht passt !

Schnappt euch ein Fläschchen guten Wein und kaspert das schwerwiegende Problem aus, oder streitet euch in der Zukunft wegen Lappalien.

Viel Glück !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
den der Nachbar aussucht,


Das steht weniger im Belieben des Nachbarn als dem des Vermieters.



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#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Zur ausschließlichen Nutzung ist die Wohnung gemietet, nicht der Hausflur. Der Schrank muss da natürlich weg und es wundert mich, dass Gegenteiliges überhaupt angedacht wird.

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#9
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

So ist es. Der Hausflur wurde nicht mitgemietet, folglich darf dieser lediglich dazu benutzt werden, um vom Hauseingang zur Wohnung und zurück zu gelangen. Im Hausflur hat nun mal rein gar nichts abgestellt zu werden, im übrigen auch nicht aus Gründen des Brandschutzes (Rettungswege sind absolut freizuhalten). Genau genommen dürfte man nicht mal die gute alte Fußmatte vor die Wohnungstür legen, dies wird allerdings allgemein toleriert. damit hat sich's dann aber auch schon.

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#10
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Leider habe ich nicht die Ursache des untersagten Schuhschrankes genannt, es ist ein Hausfenster.

Dieses steht immer offen, Dauerkippstellung, auch bei Frost. Jahrelang beginnt der Winter mit schließen und öffnen des Hausfensters. Um ein unnötiges auskühlen des Hauses zu vermeiden haben wir es bei Minusgraden oft wieder verschlossen. Jetzt wird das geöffnete Fenster mit angeblicher Geruchsbelästigung vom Schuhschrank aus begründet. Der Schrank steht in einer Nische von ca. 1 m breite und ca. 30 cm tiefe. Der Schrank wird nur als Vorwand benutzt, um das immer offene Hausfenster zu begründen, "wobei Kippstellung zu unnötiger Auskühlung führt, richtig Lüften heißt Stosslüftung."
Ein Stockwerk höher steht ebenfalls ein Schrank, stimmt, zählt nicht, aber...?.
Im Blatt vom Mieterbund steht auch, "Schuhe können bei schlechtem Wetter vorübergehend im Haus abgestellt werden". Nach der Nachtschicht gehe ich gleich in's Bett und die Schuhe stehen ohne Schrank draußen. Dem Mieter geht es doch um die Schuhe und wenn die dann paar Stunden dort stehen.
Ich würde dann lieber einen Schrank in Kauf nehmen, als offene Schuhe.
Also regt sich der Nachbar sicher weiter auf, wegen dieser offen dastehenden Schuhe. Wenn der Schrank weg ist wird das Fenster trotzdem bei Frost offen sein, wie die anderen Jahre.
Warum stört der Schrank erst jetzt?
Warum musste das Fenster die anderen Jahre offen sein? .. und ist es bei Dauerfrost noch.
Zudem zieht die frostige Luft in die Wohnung, undichte Türen, ca. 2m vom Fenster entfernt. Außerdem hat besagter Mieter auch sein Kellerfenster oft angekippt. Der Keller hat zum Haus keine Tür, alles offen und da ensteht, auch wenn kaum zu merken, Durchzug.

Heute kam mir Frau Nachbarin entgegen, kein Gruß, kein Wort, kein Blick. Wir werden ignoriert.

In der Hausordnung existiert das Wort Schuhschrank bzw. andere Möbel nicht.
Falls es bei vielen Mode ist, die nassen, salzhaltigen Schuhe auf's Laminat zu stellen, macht es, wir nicht, gut man kann anders, aber...?.
Das Schreiben an den Vermieter habe ich erst heute erledigt. Der Nachbar hat sich beim Vermieter beschwert. Gestern kam die Aufforderung den alten Zustand wieder herzustellen, damit ein friedliches Mietverhältnis beibehalten wird, ohne eine Grußwort.
Der Schrank wurde neu gekauft. Ich kenne viele Häuser in denen im Treppenhaus Schränke stehen.

In der Hausordnung steh aber, "dass Türen und Fenster von ungeheizten Räumen verschlossen zu halten sind." Ist ein Hausflur kein Raum?
Weiter heißt es, "lüften darf nicht zur Durchkältung der Räume führen."
Eine Dauerkippstellung kühlt die Räume (Hausflur, Keller) wohl nicht aus?

Ich hoffe die Sache ist jetzt etwas klarer dargestellt.

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das sind zwei verschiedene Dinge....

Schuhschrank: Darf nicht im Hausflur stehen, und das muss auch nicht in der Hausordnung stehen. Finde Dich damit ab und stell den Schrank entweder in die Wohnung oder in den Keller. Schuhe dürfen vor der Wohnungstür abgestellt werden, jedoch nicht dort über einen längeren Zeitraum "gelagert" werden. Regt sich der Nachbar dann über die Schuhe, die vor der Tür stehen auf, macht das nichts. Mitte Mai 2009 ist meiner Meinung nach auch noch kein Zeitraum wo man von "Duldung" sprechen kann. Womöglich dachte der Nachbar, der Schrank würde nur vorübergehend dort stehen, aber als nichts passierte beklagte er sich eben.

Wem die Garderobe in der Wohnung zu klein ist, darf nicht das Treppenhaus bzw. den Podest vor seiner Wohnungstür als Raum benutzen und dort Schirmständer und Schuhschrank abstellen. OLG München, 34 Wx 160/05 , aus: Tsp 02.1.2006, S. I 1

Offenes Fenster: Da würde ich persönlich auch aufmucken. Kann nicht sein, dass man sich den ***** abfrieren muss, wenn man durch's Treppenhaus geht.

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#12
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

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#14
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Es ist mir klar der Schrank muss weg. Ich warte aber die Reaktion des Vermieters ab.

Zu solchen und anderen lückenhaften Gesetzen, Vorschriften seitens des Gesetzgebers, na ja, kann man halten wie man will. Teilweise Unfug, Blödsinn nicht bis ins Detail durchdacht.

Der Nachbar stört sich ja an den Schuhen, die dann weiter zeitweise vor der Tür stehen.
Was bedeutet schlechtes Wetter (Nieselregen oder erst ab Gewitter)
und vorübergehend, viertel oder ganze Stunde? Wer legt das fest, der Vermieter?

Wenn bei der Hausordnung die Schuhe noch draußen stehen. Der Nachbar nicht klingelt, sondern um die Schuhe herum wischt. Danach nehme ich sie weg, es entsteht evtl. ein Dreckfleck. Ich würde denn Fleck wegmachen oder beschwere ich mich über mangelhafte Hausordnung. Es kann mich keiner zwingen ein Schuhablage zu nutzen.
Wie im anderen Beitrag geschrieben, ich würde den Schrank in einer Nische den offenen Schuhen vorziehen, diese Vorschrift ist...siehe oben.

So gibt es hier, wie in anderen Lebenslagen, Situationen, die der Gesetzgeber unfähig ist zu regeln. Denn mit den Schuhen im Haus ist die Sache für den Nachbar sicher nicht erledigt.






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#15
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

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#17
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Hat der Gesetzgeber geregelt was schlechtes Wetter ist und vorübergehend?
Nein!!!
Die Schuhe, die dann im Haus stehen gehören mir.

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#18
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

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#20
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich wäre ja noch vergleichsweise froh, wenn hier wenigstens ein Schrank stehen würde. Meine Nachbarn lagern auf und vor einem einfachen Schuhregal bis zu 12 Paar gleichzeitig und ständig; wenn Besuch da ist, entsprechend mehr. Dolle sieht das nicht aus. Bei denen vermute ich allerdings, daß die Wohnung aus allen Nähten platzt, weil man sich auch sonst breit macht (Tisch in Fluchtweg, Plörren in Trockenraum pp.).

Zudem habe ich lange Jahre in einem multi-kulturellen Stadtteil gelebt, da waren Schuhe vor der Türe durchaus üblich. Frage mich daher, ob es hier tatsächlich eine Differenzierung zwischen deutschem und islamischen Schuhträger gibt. Kann mir nicht vorstellen, daß man ausländischen Mitbürgern das verbieten würde bzw. wollte.

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-- Editiert am 09.01.2010 15:08

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#21
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Gewalt ist keine Lösung.... Außerdem bin ich ein toleranter Mensch, wobei mich dieser Tisch doch schon stört. Wenn man etwas größeres schleppt, muß man noch aufpassen, daß man nicht drankommt. Und wehe, man wagt sich, etwas darauf zu stellen (Teelichthalter o. ö.): Das fliegt sofort auf die Fußmatte.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
So gibt es hier, wie in anderen Lebenslagen, Situationen, die der Gesetzgeber unfähig ist zu regeln.

Zum einen hat er das (man darf nur nutzen was man gemietet hat). Steht auch in dem von dir unterschriebenen Mietvertrag.

Zum anderen warum wird eigentlich immer der Gesetzgeber gerufen statt gesunden Menschenverstand einzusetzen?



quote:
Was bedeutet schlechtes Wetter (Nieselregen oder erst ab Gewitter)
und vorübergehend, viertel oder ganze Stunde? Wer legt das fest, der Vermieter?

Na in deinem Fall entscheidet das der Mieterbund:
quote:
Im Blatt vom Mieterbund steht auch, "Schuhe können bei schlechtem Wetter vorübergehend im Haus abgestellt werden". von kokon am 08.01.2010 12:46

Jetzt muss das der Mieterbund nur noch deinem Vermieter und dem Nachbarn klarmachen. Und das dürfte schwierig werden, denn es gibt schlicht keine Rechtsgrundlage die das abstellen der Schuhe im Hausflur/vor der Tür erlaubt.


Gutes Laminat hält das übrigens aus. Desweiteren kann man sich auch Putzlappen hinlegen um die Schuhe draufzustellen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Das Blatt Papier, welches mein Nachbar zum Vermieter brachte, könnt ihr
nachlesen unter http://www.mieterbund.de/997.9.html.

Dort steht im zweiten Absatz im vorletzten Satz: "Nicht in den Hausflur gehören:....sonstige Schuh- und Besenschränke."
Im gleichen Absatz, aber schon im zweiten Satz steht: "Bei schlechten Wetter können Schuhe hier vorübergehend abgestellt werden."

So hat das Wetter doch etwas mit Miete zu tun. Von wegen keine Rechtsgrundlage, wenn der eine Satz Anwendung finden soll oder darf, dann auch der Andere.
Nur die Rosinen aus einem Absatz heraussuchen geht nicht.

Ich finde, das A4-Blatt des Deutschen Mieterbundes stellt keine gültige Hausordnung für alle Haushalte da, sondern kann lediglich als Hinweis aufgefasst werden. Der Vermieter kann entscheiden was geht und was nicht.

Mal was Anderes, warum gibt es keine Vorschau, um zu sehen, wie der Text im Original gezeigt wird.


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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Im gleichen Absatz, aber schon im zweiten Satz steht: "Bei schlechten Wetter können Schuhe hier vorübergehend abgestellt werden."

'vorübergehend' das bedeutet in diesem Fall: Schuhe ausziehen, in die Wohnung gehen, Einkauftaschen abstellen, Jacke ausziehen, Unterlage holen um die Schuhen drauf zustellen und Schuhe rein holen. Also etwas um die 5-10 Minuten.

Desweiteren sollte man seine Aufmerksamkeit auf das Wort 'können' in diesem Satz richten. Denn 'können' bedeutetet nicht 'dürften' oder 'müssen'. Es bedeutet in diesem Zusammenhang vielmehr 'falls es durch den Vermieter erlaubt ist und keinen anderen Mitmieter stört'.



quote:
So hat das Wetter doch etwas mit Miete zu tun. Von wegen keine Rechtsgrundlage, wenn der eine Satz Anwendung finden soll oder darf, dann auch der Andere.

Ich glaube du hast da ein kleines Verständnisproblem. Du solltest dir mal Gedanken über das Wort 'Rechtsgrundlage' machen bzw. im Lexikon nachschlagen.

Der erste Satz gibt die Gesetzeslage aus dem BGB wieder, der zweite Satz findet sich schlicht in keinem Gesetz, er entbehrt also jeder 'Rechtsgrundlage'.
Nur weil ein (Halb-)Satz von vielen die korrekte Rechtslage widergibt, erstreckt sich dies nicht automatisch auf alle anderen (Halb-)Sätze.


Und den Schrieb des Mieterbundes als 'Rechtsgrundlage' heranzuziehen dürfte bei Juristen höchstens Lachanfälle hervorrufen.




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