Schuldanerkenntnis

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)
Schuldanerkenntnis

Hallo,
vor ca.4 Jahren hat sich meine damalige Lebensgefährtin,nach dem sie mich ca 1 Jahr betrogen hatte(Neuer Freund) von mir
getrennt.Soweit,so schlecht, zur Trennung präsentierte sie mir eine Art Rechnung,in der sie sämtlich Ausgaben,die sie in der Zeit unserer Beziehung gehabt hat aufgelistet hat.Die Summe,die sie gerne von mir hätte,betrug grob überschlagen
€ 20.000.-Wie man sich vielleicht vorstellen kann,fiel ich aus allen Wolken
.Nachdem ich mich wieder etwas gefangen hatte,schlug ich ihr vor,wenn sie das tatsächlich ernst meinen würde,sollten wir uns einmal zusammensetzen,dann
würde ich gerne auch meine
Ausgaben der letzten 4 Jahre,soweit nachvollziehbar
auflisten und mit ihrer Summe
verrechnen.Dies wollte sie dann aber doch nicht so gerne,wohl wissend,dass allein
unsere gemeinsamen Urlaube,die
ich stets bezahlte,ihrer Summe
sehr nahe kommen würde.
Ich hörte lange Zeit nichts und hatte mit dem Thema gedanklich schon abgeschlossen
,als ich einen Tag nach der Verjährungsfrist einen Brief
vom Gericht bekam.Ihr Anwalt
hat also einen Tag vor der Verjährung ihre vermeintlichen Ansprüche geltend gemacht.Ich
habe somit keine Chance mehr
meine Forderungen aufzurechnen
.Ich habe diese Forderung natürlich zurückgewiesen.
Dann kam ein Schuldanerkenntnis zu Tage,dass ich angeblich unterschrieben haben soll und
zwar einen Tag vor meiner Bandscheiben OP im Krankenhaus
.Meine Ex,-selber Fachärztin für Anästhesie-erklärte,dass
eine Narkose immer Risiken
birgt und sie Ihre Forderung
deshalb sichern wolle.Weiter erklärte sie,dass ich eine
Woche nach der OP nach Hause
entlassen wurde und ich sie
zu Hause gegen eine Wand geschmissen hätte,und mit geballter Faust gedroht hätte
sie zu schlagen ,wenn sie das
Schuldanerkenntnis nich wieder
herausgibt.
Abgesehen davon,dass ich in meinem ganzen Leben noch keine FRau bedroht,geschweige denn geschlagen habe,möchte ich den
Patienten sehen,der 7 Tage nach einer derartigen Operation Lust auf eine körperliche Auseinandersetzung hat.Eine woche nach der OP ist
man froh im Schneckentempo
alleine und ohne Hilfe auf die
Toillette zu kommen.
Das beauftragte Schriftgutachten besagt,dass die Unterschrift mit allergrößter Wahrscheinlichkeit von mir stammt.Das bedeutet für mich,
dass meine Ex,irgendwo einen Zettel mit meiner Unterschrift her hat.
Mein Glück ist nun nur noch,
dass ich eine Woche nach meiner OP gar nicht zu Hause
war.Ich bin nämlich direkt
vom Krankenhaus liegend in einem Krankenwagen zu einem 3-wöchigen Rehaaufenthalt gebracht worden.Dieses habe ich mir auch noch einmal von
meiner Krankenkasse bestätigen
lassen.Im April ist nun die Verhandlung.
Auf der einen Seite steht also
das Schuldanerkenntnis,dass für den Richter echt ist,auf der anderen Seite die Erkenntnis,dass es zu der
Bedrohung gar nicht gekommen sein kann.
Muß ich zahlen,oder nicht?

Gruß
Ben

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11 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Mann, oh Mann, wat es alles gibt. :zoff: Und diese Frau ist Ärztin? Hoffentlich falle ich nicht mal in ihre Hände .... :kotz:

Sollte der Richter das (ich vermute mal) gefälschte Schuldanerkenntnis als 'echt' anerkennen, dann würde ich sagen, dass du schlechte Karten hast. Allerdings kann keiner hinter die Stirn des Richters gucken. Gibt es irgendeine Möglichkeit ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern?

Wichtig ist, dass du glaubhaft machen kannst (zeitlicher Ablauf), dass du das Schuldanerkenntnis gar nicht unterschrieben haben kannst. Ist es mit einem Datum versehen? Wenn ja, ideal für dich. Gehe in dich und konsultiere deinen Kalender, ob du an dem besagten Tag dieses 'Anerkenntnis' überhaupt hast unterschreiben können. Warst du wo anders. Hast du Zeugen?! Sofort vorladen lassen. Wo hast du es angebl. unterschrieben? Noch im Krankenhaus? Wer lag mit dir auf dem Zimmer? War sie tatsächlich an diesem Tage bei dir zu Besuch? Versuche einfach ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern oder sie in irgend einer Art und Weise in Widersprüche zu verwickeln.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da habe ich eine Vereinbarung unterschrieben, nach der ich Geld erhalte, wenn ich dies und jenes mache. Eine Kopie dieser Vereinbarung erhielt ich nie. Allerdings erhielt ich Zahlungen, die nach sechs Monaten aber wieder grundlos eingestellt wurden. Ich klagte und bekam Recht! Selbst die Berufung der Beklagten wurde vor dem OLG verworfen. Und dies nur aus dem Grunde, dass ich schlüssig darlegen konnte, wie es zu dieser Vereinbarung kam, wann und in welcher Art die Zahlungen erfolgten und warum diese wieder eingestellt wurden. Man kann also auch ohne etwas schriftliches Recht bekommen.

Ich drücke dir die Daumen und wünschte mir, dass ich nicht mehr solche Frauen gibt. Schade, dass man den wahren Charakter eines Menschen erst oftmals nach einer Trennung erkennt. Halt die Ohren steif und berichte mal, wie es für dich ausgegangen ist.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 07.01.2007 22:19:31

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#2
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@Astrid Helen
Hi,
meine liebe Ex ist nicht so
einfallsreich.Die ganze Geschichte kann sich nur ihr Anwalt ausgedacht haben.Um vor Gericht glaubwürdig zu erscheinen,da es ja schon ein Weilchen her ist,hat sie ein markantes Datum
benutzt.Einen Tag vor der OP ist ein Datum ,an das man sich auch nach längerer Zeit noch erinnern kann.An diesem Tag,wie auch die davor liegenden hat sie mich besucht.Damit ich vor Gericht später nicht aussage,ich wäre auf Grund der starken Schmerzmittel nicht Herr meiner Sinne gewesen,kam die nächste Lüge.Sieben Tage nach der OP hätte ich unter Androhung von Gewalt das Schuldanerkenntnis zurück
gefordert,was nach ihrem Plan der Beweis ist,dass
ich auch nach der OP davon wußte.

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#5
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@ Palma
Hi,
es geht in erster Linie um
Zivilrecht.Strafrechtlich
kommt nur dann für mich in Frage wenn die Sache positiv für mich ausgeht.
Warum sollte ich sie vorher anzeigen.
Eine strittige Forderung
verjährt nach drei Jahren,wenn bis dahin kein Titel vorliegt aus dem vollstreckt werden kann.

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#6
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@ Palma,
Hi,
das grafologische Gutachten
kostet € 1.500.-,das glücklicherweise erstmal
von meiner lieben Ex gezahlt werden muß.Ein zweites hätte wohl wenig
Sinn.Ich zweifele auch nicht an dem Gutachten als
solches,ich vermute,sie
hat-woher auch immer-einen
Zettel mit meiner Unterschrift in die Hände bekommen.Wenn sie sich nicht so sicher fühlen würde,hätte sie nicht €
1.500.- für das Gutachten ausgegeben.Interressant wahre einzig ein Gutachten,das erklärt,was
zuerst auf dem Blatt Papier war ,Text oder Unterschrift.
Tja... der Zusammeng zum
Familienrecht...,wußte nicht recht wohin sonst
mit diesem Thema.
Die strafrechtliche Seite
interressiert mich eigendlich nicht so sehr.
Möchte einfach meine Ruhe
haben vor dieser Frau und natürlich nicht auch noch zahlen müssen.

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hi,
es gibt eine (hoffendlich )
positive Wendung in diesem Fall.Im Gutachten steht,dass die Unterschrift
"wahrscheinlich" von mir Stammt,nun habe ich aber das 12-seitige Gutachten
noch einmal ganz genau durchstudiert,und siehe da,
es gibt unterschiedliche
Einstufungen.Es gibt"unwahrscheinlich" "wahrscheinlich" "mit großer Wahrscheinlichkeit" "mit größter Wahrscheinlichkeit" und "
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit"
Der Richter hat jetzt in seiner Vorladung auch geschrieben,dass ihm dieses Gutachten mit dem
Resultat "Wahrscheinlich ",nicht reicht und die Klägerin andere Beweise
vorbringen soll.
Gruß
Ben

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#10
 Von 
lowbytes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir stellt sich allerdings die Frage, was die EX denn bitte aufrechnet. Wenn es um Gegenstände geht, die sie für dei gemeinsame Wohnung gekauft hat, soll sie die doch einfach mitnehmen. Hat sie anteilig Strom und Gas/Wasser bezahlt- hat sie auch verbraucht. Hat sie dich während der Beziehung permanent ausgehalten? Musste sie nicht - war also freiwillig.
Die Frage ist doch eher :
Welchen Forderungen sollst du schriftlich zugestimmt haben?
Sorry - hört sich irgendwie konstruiert an das ganze!

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#11
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@lowbytes
die Abrechnung sah ganz einfach aus:
€ 200,- Sylt am 24.07.2003
€ 80.- tanken 22.08.2003

usw.,usw.,alles Ausgaben,die sie großteils
für uns gemeinsam getätigt hat.Ich habe mir meine Ausgaben nicht so akriebisch notiert,da ich
in meinen bisherigen Beziehungen so etwas nicht kannte.Die Ausgaben
die ich aber belegen kann
,übersteigen die Ausgaben
meiner Lebensgefährtin allerdings bei weitem.Aus
diesem Grunde wünscht sie auch keine Aufrechnung und hat bis zum letzten
Tag der Verjährung gewartet.In der Klageschrift heißt es zudem,dass wir nie einen
gemeinsamen Haushalt geführt hätten.(Sie hat
das erste Jahr unserer Beziehung außerhalb unserer Stadt gearbeitet)
Ein komplexes Thema,oder?
Gruß
Ben

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