Gilt eine schwere Depression zum tatzeitpunkt als schuldunfähigkeit?
Mein Arzt meinte das trifft evtl bei mir zu.
Will mich da auf nichts falsches einlassen....
Kann man sich so etwas vor ab attestieren lassen?
Gibt es die Möglichkeit dass wenn ich in einer Klinik war und dort als"geheilt"entlassen werde , dass ich nicht in eine Klinik eingewiesen werde ?!
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Schuldunfähigkeit zum tatzeitpunkt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Gilt eine schwere Depression zum tatzeitpunkt als schuldunfähigkeit?
Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt sehr viele Menschen, die trotz ihrer schwerer Depressionen keine Straftaten begehen.
Straftäter hingegen meinen (hoffen) sehr oft, dass ihre individuellen Lebenskrisen und Tatmotive (Depressionen, Alkohol, finanzielle Not) irgendwie strafbefreiend sein müssten. Was natürlich nicht der Fall ist. Denn sonst könnte man praktisch keinen Straftäter mehr verurteilen.
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Mein Arzt meinte das trifft evtl bei mir zu.
Es entscheidet das Gericht, nicht der Arzt.
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Kann man sich so etwas vor ab attestieren lassen?
Sicherlich. Nützt aber wenig, da das Gericht (wenn überhaupt) ein eigenes Gutachten einholt.
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Gibt es die Möglichkeit dass wenn ich in einer Klinik war und dort als"geheilt"entlassen werde , dass ich nicht in eine Klinik eingewiesen werde
Damit man Sie unterbringt, müsste das Gericht (entgegen meiner vorherigen Ausführungen) bei Ihnen Schuldunfähgigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit annehmen und darüber hinaus zu der Überzeugung gelangen, dass Sie in Ihrem Zustand gemeingefährlich sind. Wenn Sie bereits "geheilt" sind (geht das so einfach bei Depressionen?), dann sind Sie natürlich auch nicht (mehr) gemeingefährlich.
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Brauche dringend hilfe
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Wie lautet der Tatvorwurf?
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Gefährliche körperverletzung
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Was aber eigtl so gar net stimmt....weil ich mich nicht wehren konnte und die Sache gleich richtig stellen.....
Aber nun steht es mal so.geht um straf und Zivilrecht.will einfach nur wissen was und wie ich es tun soll.....
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Okay, dann mal von Vorne. Was ist passiert und was wirft man Dir genau vor?
Hast Du jemanden verletzt (vorsätzlich? aus Versehen? in Notwehr?) und es geht "nur" darum, ob Du schuldfähig warst oder nicht? Oder wirft man Dir (aus Deiner Sicht) etwas vor, was Du überhaupt nicht gemacht hast. Bisserl mehr Input, wenn wir Dir helfen sollen...
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quote:<hr size=1 noshade>Wahrscheinlich nicht. Denn es gibt sehr viele Menschen, die trotz ihrer schwerer Depressionen keine Straftaten begehen. <hr size=1 noshade>
Non sequitur . Sehr viele Menschen begehen auch im Vollrausch keine Straftaten, trotzdem kann Vollrausch eine Schuldunfähigkeit begründen (und es bleibt dann "nur" der §323a StGB als Ausweichmöglichkeit).
Ob eine "schwere Depression" eine vorübergehende Schuldunfähigkeit nach sich zieht, wird immer eine Einzelfallbetrachtung sein. In der Regel aber wohl nicht.
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quote:
will einfach nur wissen
was
Anwalt für Strafrecht einschalten.
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und wie ich es tun soll.....
Hier:
Anwaltssuche Strafrecht 123recht
einen raussuchen, der bei Ihnen am Ort ist, Telefon nehmen, anrufen, Termin vereinbaren.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
zur Anwaltssuche empfehle ich noch das Aufsuchen eines Psychotherapeuten.
quote:
von Katharina1000 am 15.01.2014 09:49
schwere Depression
quote:
von Katharina1000 am 15.01.2014 10:18
Brauche dringend hilfe
http://www.deutsche-depressionshilfe.de/
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Vor allem sollte die TE sich mal entscheiden, ob sie nun unschuldig oder schuldunfähig sein will. Im letzten Thread zum gleichen Verfahren beharrte sie nämlich noch auf ihrer Unschuld: http://www.123recht.net/Anzeige-wg-gefaehrliche-Koerperverletzung-zu-Unrecht-__f456676.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Gute Sache. Sonst sieht ihre Einlassung so aus:
Ich habe die Tat nicht begangen. Hilfweise habe ich die Tat begangen, jedoch im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit. Im letzteren Fall wäre ich inzwischen von meiner Krankheit geheilt, so dass weitere Straftaten aufgrund meines Zustandes nicht zu befürchten sind.
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Ich habe die Tat nicht begangen. Hilfweise habe ich die Tat begangen, jedoch im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit. Im letzteren Fall wäre ich inzwischen von meiner Krankheit geheilt, so dass weitere Straftaten aufgrund meines Zustandes nicht zu befürchten sind.
Gute Idee. Allerdings schlage ich zur Verdeutlichung IRONIE-Tags vor, sonst geht das wirklich so zur Staatsanwaltschaft.
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Ich habe die Tat nicht begangen. Hilfweise habe ich die Tat begangen, jedoch im Zustand absoluter Schuldunfähigkeit.
Das geht zwar so nicht, allerdings kann man selbstverständlich dann, wenn man anerkennen muß, daß die Beweislage erdrückend ist, die Schuldunfähigkeit als Verteidigungsmittel anführen und sie wäre dann auch zu prüfen.
Im Gegensatz zum Zivilrecht darf man nämlich im Strafrecht als Beschuldigter/Angeklagter lügen, ohne damit auf Rechte zu verzichten.
Ein "die Einrede der Schuldunfähigkeit ist verwehrt, weil Sie zuerst auf Unschuld plädiert haben" gibt es nicht.
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Es sei denn auch noch erwähnt, daß ein solches Gutachten vierstellige Summen kostet und von der TE zu bezahlen ist, wenn sie keinen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit erreicht. Was der behandelnde
Arzt dazu sagt, reicht nämlich im Allgemeinen nicht aus, so daß das Gericht einen Gutachter beauftragt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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