Schule: Hausverbot für Eltern durch Schild?

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Markus Birmler
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Schule: Hausverbot für Eltern durch Schild?

Hallo,

kann man ein Schild an der Schultüre mit der Aufschrift: "Liebe Eltern, ab hier schaffen wir das alleine." als Verwaltungsakt verstehen, der eine Art Hausverbot für die Eltern ist?

Gruß,
Markus

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Sehe ich nicht als Verwaltungsakt oder Hausverbot, aber als Appell an die Vernunft der Eltern, die sich nicht von ihren Kindern lösen können.

Wäre der Hinweis nicht notwendig, würde er nicht dort hängen. Bringen denn Mütter/Väter ihre Kinder bis ins Klassenzimmer??

-- Editiert von HeHe am 28.11.2017 11:05

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#2
 Von 
Markus Birmler
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Mir stellt sich die Frage: Ist es denn jemals üblich, dass man von Beamten lediglich "gebeten" wird, draußen zu bleiben? Sind "Appelle" von Beamten denn nicht immer als Hinweis zu verstehen, dass bei Nichtbefolgung eine Art Bestrafung folgt?

Das Schild hängt an den Eingängen in das Schulgebäude, nicht am Klassenzimmer. Sehr wenige Eltern bringen ihr Kind tatsächlich bis ins Klassenzimmer. Zahlreicher sind die Eltern, die zumindest bis ins Schulgebäude hinein / bis vor das Klassenzimmer begleiten.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Eindeutig kein Hausverbot. Es ist nicht notwendig, die Kinder bis an die Klassentür zu begleiten.

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#4
 Von 
Markus Birmler
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Eltern werden eindeutig adressiert. ("Liebe Eltern")

Der Verfasser macht sich jedoch unkenntlich, indem er aus der Sicht der Kinder spricht.

Ist der unkenntlich gemachte Verfasser der Grund, warum dies kein Verwaltungakt ist?

Oder muss man den Hinweis als Teil der Schulordnung sehen, d.h. "benutzungsregelnde Allgemeinverfügung"?

-- Editiert von Markus Birmler am 28.11.2017 12:03

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Es ist ein Hinweis - herrgott. Nicht mehr und nicht weniger.

Im Restaurant oder auch im Theater wird man auch durch "Liebe Gäste" angesprochen

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das schlimme ist, dass es Eltern gibt, die sich Gedanken darum machen, ob dies ein Verwaltungsakt ist (wahrscheinlich, um gegen diesen rechtlich anzugehen), als sich lieber selbst zu hinterfragen, wieso dieser Hinweis/ diese Bitte durchaus sinnvoll sein könnte.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
"Liebe Eltern, ab hier schaffen wir das alleine."
ist eine Feststellung und kein Vewaltungsakt. Wenn es nicht die Schule aufgehängt hat, dann würde es mich nicht wundern, wenn es von den Kinder käme ;)

Zitat:
Sehr wenige Eltern bringen ihr Kind tatsächlich bis ins Klassenzimmer. Zahlreicher sind die Eltern, die zumindest bis ins Schulgebäude hinein / bis vor das Klassenzimmer begleiten.


Das ist nicht weniger störend: Warum ist es notwendig die Kinder ins oder ans Klassenzimmer zu bringen?
Welche Begründung liefern diese Eltern?

Es ist nicht nachvollziehbar, außer man will das eigene Kind so lange wie möglich unselbstständig und unfrei halten und somit zu einem Problem für die ganze Gesellschaft machen: Hier wachsen verwöhnte, verschonte und überbehütete Menschen auf.
Kinder lässt man auch einfach mal machen und traut ihnen was zu (erst recht den Gang vom Schultor in die Klasse!!). Dann entwickeln sich überlebensnotwendige Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Resilienz und Handlungsfähigkeit.

-- Editiert von HeHe am 28.11.2017 13:27

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Markus Birmler):
Der Verfasser macht sich jedoch unkenntlich, indem er aus der Sicht der Kinder spricht.
Nö, überhaupt nicht. Das wäre er der Fall wenn der Verfasser schreiben würde: Liebe Mama, lieber Papa..........
Auch die Lehrer bezeichnen die Eltern der Schüler halt eben als Eltern. Ein Lehrer würde diese aber wohl kaum Mama oder Papa nennen.

Zitat (von Markus Birmler):
Ist der unkenntlich gemachte Verfasser der Grund, warum dies kein Verwaltungakt ist?
Nein. Es ist kein Hausverbot weil nun einmal kein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Zitat (von Markus Birmler):
Oder muss man den Hinweis als Teil der Schulordnung sehen, d.h. "benutzungsregelnde Allgemeinverfügung"?
Nein, was hat die Schulordnung mir diesem Schild zu tun?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
Markus Birmler
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke vielmals für die Antworten.

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Das ist nicht weniger störend:
Ich stelle mir gerade eine Schule mit 2500 Schülern, 150 Lehrern und 2000 Helikopterelternteile (vorzugsweise Muttis) vor...
Die armen Kinder, die sich jeden morgen für Mutti schämen müssen...

-- Editiert von radfahrer999 am 28.11.2017 20:17

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Da schämen sich eher die zahlenmäßig unterlegenen 500, deren Muttis nicht so bescheuert wie die anderen sind ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
2000 Helikopterelternteile


Wegen deren Verkehrschaos es überhaupt erst so gefährlich scheint, die Kinder allein zur Schule zu lassen. Verdammter Teufelskreis...

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Sehe ich nicht als Verwaltungsakt oder Hausverbot, aber als Appell an die Vernunft der Eltern, die sich nicht von ihren Kindern lösen können.

Wäre der Hinweis nicht notwendig, würde er nicht dort hängen. Bringen denn Mütter/Väter ihre Kinder bis ins Klassenzimmer??

Bei Erstklässlern würden viele das am liebsten machen, und sich dann daneben setzen und am Unterricht teilnehmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist kein Verwaltungsakt, auch nicht in der Form einer Allgemeinverfügung, aber es gibt eine Schulordnung. Die ist einzuhalten, sonst gibt es möglicherweise ganz schnell einen VA. Es gibt eine Reihe von Gründen, die Besucher einer Schule übersichtlich zu halten. Eben die Erziehung zur Selbständigkeit, Entführungen von getrennt lebenden Elternteilen, aber auch Sicherheitsgründe. Hatten wir nicht genug Amokläufe in Schulen? Wie soll eine unübersehbare Menge von Fremden kontrolliert werden? Oma, Opa, Onkel, Tante, Mama, Papa? Jeder, wirklich jeder Betrieb, der nicht ganz klein ist, hat einen kontrollierten Zugang. Und ausgerechnet in den Gebäuden, in welchen die Hilflosesten, nämlich unsere Kinder sich aufhalten, so es so was nicht geben?

wirdwerden

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#15
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Da schämen sich eher die zahlenmäßig unterlegenen 500, deren Muttis nicht so bescheuert wie die anderen sind
Sie verkennen, dass das alles Geschwisterkinder sind, sodass 2000 Muttis völlig ausreichen, damit sich alle 2500 Kinder schämen können. ;)

Wir beide unterstellen dabei, dass für jedes Elternteil nur ein Kind auftaucht und die 2000 Elternteile nicht etwa nur 1000 Elternpaare sind.

Zitat:
es gibt eine Schulordnung. Die ist einzuhalten
Nicht relevant. Außerdem ist das Schild nicht Teil der Schulordnung. Was die Schulordnung zu den Helikopter-Eltern sagt, ist unklar. Aber wie gesagt: auch nicht relevant.

Zitat:
sonst gibt es möglicherweise ganz schnell einen VA
Und was hat der dann zum Inhalt? Jedenfalls kein Hausverbot. Dieses kann entweder gar nicht per VA erlassen werden oder muss es jedenfalls nicht, wobei letzteres dann auch dafür streiten würde, dass es das nicht darf.

Zitat:
Hatten wir nicht genug Amokläufe in Schulen?
Mir ist kein sogenannter Amoklauf an einer deutschen Schule bekannt, bei dem sich ein Hausverbot oder ein "Liebe Eltern"-Schild an der Eingangstüre in der Rückschau als nützlich erwiesen hätte. Diese irritierende Polemik kommt ohne Grund daher, denn das "Liebe Eltern"-Schild muss nicht als Instrument der Gefahrenabwehr hochgelobt werden.

Es ist einfach nur ein netter Hinweis.

1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10651 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Es ist einfach nur ein netter Hinweis.


An die Eltern, die mit Ihrem SUV vor dem Schultor auf dem Gehweg parken, da Ihre Kinder ansonsten durch die anderen gefährdet würden....

Anscheinend hat dieser Hinweiß sein Ziel allerdings meilenweit verfehlt.
Anstatt darüber nachzudenken, aus welchen Gründen ein solcher, eigentlich guter, Hinweiß aufgehangen wurde, wird die rechtliche Relevanz dessen hinterfragt.

Wenn es um die "Sicherheit" der eigenen Kinder geht, setzt der Verstand halt aus, auch wenn man durch dieses Verhalten sein Kind und dutzende andere gefährdet.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man kreiert durch diese offenen Schulen ja Unsicherheit weil Unübersichtlichkeit. Man kann die, die sich berechtigterweise in der Schule aufhalten nicht von denen unterscheiden, die sich da unberechtigterweise aufhalten. Und dazu gehören nicht nur Amokläufer, sondern auch die, die auf der Toilette Kinder sexuell belästigen und auch mißbrauchen, die Klassenkassen stehlen u.s.w. All das ist inwischen leider Alltag an unseren Schulen. Da ist das Anliegen, den "Schulverkehr" im Auge behalten zu können, ein durchaus angesagtes Anliegen. In der Grundschule meines Kindes durften die Kids nur noch unter Aufsicht oder in Gruppen die Toilette aufsuchen, warum wohl?

wirdwerden

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