Schulrecht - Unterrichtsverlagerung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Prinschipezza
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)
Schulrecht - Unterrichtsverlagerung

Hallo liebe Community,

mich würde mal interessieren, ob Lehrer ihren Unterricht einfach so verlagern können/ dürfen? (Tag X Ausfall, Tag Y dafür Unterricht) Kann man etwas dagegen unternehmen?

Liebe Grüße :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Das ist so zu allgemein gefragt. Ist Tag Y ein regulärer Schultag? Werden dadurch die normalen Unterrichtszeiten überschritten und wie sehr?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Prinschipezza
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich wollte nicht so konkret werden, weil es irgendwie hieß, dass man personenbezogene Fragen nicht stellen darf. Aber nun gut...Ich versuch es trotzdem Allgemein zu halten...

Ein Schüler hat am Mittwoch (regulärer Schultag) unterricht. Der Lehrer kann aber an diesem Tag nicht unterrichten, weil er noch an einer anderen Schule tätig ist und an diesem Tag dort sein muss. Deswegen hat der Lehrer diesen fehlenden Unterricht auf einen Freitag (regulärer Schultag) verlegt. Der Schüler hätte an diesem Freitag nach der 5. Stunde Schluss und der Unterricht würde erst in der 8. Stunde statt finden. Jedoch hat der Schüler einen Nebenjob und möchte nicht x-Mal (die Unterrichtsverlagerung wird mehrmals durchgeführt) bei der Arbeit absagen, da er noch nicht lange dort arbeitet. Also was kann der Schüler dagegen unternehmen, wenn das überhaupt möglich ist?! Und wie gesagt, ist es dem Lehrer überhaupt gestattet?!

MfG

5x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Prinschipezza
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Hat deine Mutter dir nicht beigebracht freundlich zu anderen Menschen zu sein?! Entschuldige, aber das mit dem Vögeln hättest du dir echt sparen können, oder?! Ich habe eine ganz normale und sachliche Frage gestellt und du gehst hier so ab, auch wenn du bestimmt keine Ahnung hast...Aber naja wer es braucht...
(Achso und an meiner Schule gibt es die 0. Stunde ab 7:15Uhr und die 9. bis 16:30Uhr, ist ja schön, dass ich deiner Meinung nach dann früher bzw. später zur Schule kommen/ gehen kann. Du solltest dich mal beim Schulamt bewerben ;) )

Ich hoffe, dass ich hier mal angemessene und niveauvolle Antworten bekomme.
Danke. :)

-- Editiert von Prinschipezza am 07.01.2009 22:08

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bengy
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo!

Unterricht kann schon verlagert werden, aber dieser Fall kommt mir schon merkwürdig vor. Wenn ein Lehrer eine Abordnung an eine andere Schule hat, wird dies an seiner Stammschule in den Stundenplänen berücksichtigt. Ein Doppeleinsatz, der hier Auslöser der Unterrichtsverlagerung ist, ist also normalerweise ausgeschlossen. Außerdem wird bei der Planung immer versucht, unnötige Wartezeiten für Schüler zu vermeiden. 3 Unterrichtsstunden Leerlauf sind schon enorm viel. Wie sieht das der Rest deiner Klasse? Ihr solltet mal beim zuständigen Koordinator vorsprechen, ob es nicht eine andere Regelung gibt (vielleicht weiß der ja auch gar nichts davon).

LG Bengy

-- Editiert von bengy am 07.01.2009 22:27

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Prinschipezza
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Na wenigstens mal eine Antwort die mir etwas weiterhilft :)

Naja meine Schule ist eh etwas komisch...Mittwochs hätte ich dann, wenn der Unterricht ausfällt, 5 Freistunden, anstatt 4. Ganz toller Tag. Problem ist aber auch, dass diese Lehrerin die Frau vom Schulleiter ist. Und ich denke, da wird sie schon einige Vorteile haben. Die anderen aus meinem Kurs finden das auch unangebracht, weil viele auch nach der 5. Stunde Schluss haben. Ich werde mich morgen mal mit dem Stellvertreter in Verbindung setzen...


Viel Dank für die Antwort. :)

1x Hilfreiche Antwort

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