Schutzvertrag/Vereinbarung für Pony gültig?

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pegasus12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzvertrag/Vereinbarung für Pony gültig?

Hallo Zusammen,
ich habe ein rechtliches Problem.
Wir haben Mitte des Jahres ein Pony von einer Familie übernommen. Es war in sehr, sehr schlechtem Zustand und es hat mich eine Menge Geld, Nerven und Zeit gekostet es wieder aufzupäppeln. Die Frau hat uns das Pony über eine "Vereinbarung" da gelassen. In dieser steht, dass wenn ich das Pony nicht mehr möchte muss ich es an sie zurück geben. Außerdem muss das Pony hin gebracht werden. Und ich bin verpflichtet für alle Kosten rund um das Pony aufzukommen und darf sie nicht an dritte herausgeben oder weitergeben werden.(Eigentumsurkunde und Equidenpass habe ich)!!! Ich habe den Vertrag damals unterschreiben, weil ich die Not der Frau und vor allem des Pferdes gesehen habe und helfen wollte. Pony wurde von mir bei einer Familie auf einem kleinen privaten Hof untergebracht. Es geht ihr mittlerweile blendend, sie ist top fit und genießt das Ponyparadies im großen Offenstall mit vielen Ponykollegen. Ich habe dann bei der "Vorbesitzerin/Eigentümerin" angefragt, ob die Hofbesitzerin auf der die Kleine untergebracht ist sie übernehmen darf mit einem Vertrag und ich zurück trete.
Darauf hin hat sich die "Vorbesitzerin/Eigentümerin" gemeldet...sie löst den Vertrag mit sofortiger Wirkung auf ich solle ihr das Pony unverzüglich bringen. Ich werde das nicht tun!!!
Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Antworten

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Derartige Verträge sind meist "zusammengezimmert" und diese "Du darst nicht verkaufen"-Klauseln sind in der Regel ungültig.

Dazu müsste man aber erst mal wissen, was genau da alles drin steht und ob die ganzen Vereinbarungen ausgehandelt wurden oder von der Frau vorgegeben worden sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Pegasus12):
sie löst den Vertrag mit sofortiger Wirkung auf
Das kann sie gar nicht. Verträge sind einzuhalten. Sind Vertragsstrafen im Vertrag aufgeführt? Denn wenn der Verkäuferin, durch dein Handeln, kein Schaden entsteht und keine Strafen im Vertrag aufgenommen wurden, was möchte die Verkäuferin denn dann im Falle einer Zuwiderhandlung einfordern? Aber wie Harry bereits geschrieben hat sind solche Klauseln meist sowieso nichtig. Du solltest dir also zuerst einmal den Vertrag richtig durchlesen oder den Text mal hier einstellen, damit man sich ein Bild machen kann.

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#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Das ist KEIN Kaufvertrag.
Dir wurde das Pony kostenfrei überlassen. Es ist ganz ausdrücklich kein Eigentumsübergang vereinbart.

Von daher sind alle Klauseln gültig und Du darfst das Tier nicht weitergeben.

Ob sie den Vertrag jetzt ganz auflösen kann, da müsste man sehen, was bezüglich des Endes der Vereinbarung festgehalten wurde.

Der Equidenpass muß immer beim Pferd bleiben, und die Eigentumsurkunde ist kein Beleg des Eigentums am Pferd.
Diese Eigentumsurkunde wird von einem Verein herausgegeben, das hat keine rechtliche Bewandnis.

-- Editiert von Besserweiß am 06.01.2017 19:09

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Zusammengezimmert ist er, ja.

Aber hier ist nicht zu erkennen, dass die Ponyeigentümerin das Eigentum am Pony aufgeben will, auch das Wort "Kauf" kommt hier nicht vor.
Die Vereinbarung, dass Pegasus die Kosten übernimmt, spricht absolut gegen einen Eigentumsübergang.
Auch die vereinbarten Rückgabebedingen zeigen ganz deutlich, dass hier kein Eigentum übergehen sollte.

Von daher sind die Vereinbarungen gültig. Du kannst auch nicht ein Auto von Sixt mieten und dann nach drei Jahren kommen und fragen, ob ich es an den Garageneigner weitergeben kann.


Zitat (von Harry van Sell):
Derartige Verträge sind meist "zusammengezimmert" und diese "Du darst nicht verkaufen"-Klauseln sind in der Regel ungültig.

Dazu müsste man aber erst mal wissen, was genau da alles drin steht und ob die ganzen Vereinbarungen ausgehandelt wurden oder von der Frau vorgegeben worden sind.

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Wo steht denn hier, dass hier ein Kauf stattgefunden hat?

Das ist ganz eindeutig kein Kaufvertrag, von daher gesehen bedarf es auch keiner Vertragsstrafe.

Zitat (von micbu):
Zitat (von Pegasus12):
sie löst den Vertrag mit sofortiger Wirkung auf
Das kann sie gar nicht. Verträge sind einzuhalten. Sind Vertragsstrafen im Vertrag aufgeführt? Denn wenn der Verkäuferin, durch dein Handeln, kein Schaden entsteht und keine Strafen im Vertrag aufgenommen wurden, was möchte die Verkäuferin denn dann im Falle einer Zuwiderhandlung einfordern? Aber wie Harry bereits geschrieben hat sind solche Klauseln meist sowieso nichtig. Du solltest dir also zuerst einmal den Vertrag richtig durchlesen oder den Text mal hier einstellen, damit man sich ein Bild machen kann.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Das ist KEIN Kaufvertrag.

quote=Besserweiß]Aber hier ist nicht zu erkennen, dass die Ponyeigentümerin das Eigentum am Pony aufgeben will, auch das Wort "Kauf" kommt hier nicht vor.
Zitat (von Besserweiß):
Das ist ganz eindeutig kein Kaufvertrag,

Man hast Du ne tolle Glaskugel ... verrät die auch die Lottozahlen?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Ach so, Deine Glaskugel sagt, dass Du die TE nicht ernstnehmen mußt, mit dem was sie schreibt?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Ach so, Deine Glaskugel sagt, dass Du die TE nicht ernstnehmen mußt, mit dem was sie schreibt?

Meine Erfarung sagt
Zitat (von Harry van Sell):
Dazu müsste man aber erst mal wissen, was genau da alles drin steht

und nicht die Interpretation von juristischen Laien



Und zum Thema "ernstnehmen des TE"
Zitat (von Besserweiß):
Aber hier ist nicht zu erkennen, dass die Ponyeigentümerin das Eigentum am Pony aufgeben will

Zitat (von Pegasus12):
(Eigentumsurkunde und Equidenpass habe ich)!!!

So viel dazu ...



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#9
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Der Equidenpass muß zwingend beim Pferd verbleiben.
Den sammelt normalerweise der Stallbesitzer ein, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Das ist KEIN Eigentumsnachweis.

Die Eigentums"urkunde" ist das Geld nicht wert, auf dem sie steht. Die hat keinerlei rechtliche Wirkung, nicht mal im Ansatz, wie z.B. beim Auto.

Hier zählt, noch viel mehr als beim Auto, der Vertrag. Und das ist ganz eindeutig kein Kaufvertrag.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Die Eigentums"urkunde" ist das Geld nicht wert, auf dem sie steht. Die hat keinerlei rechtliche Wirkung, nicht mal im Ansatz, wie z.B. beim Auto.

Das bar jeder Kenntnis bezüglich der Urkunde zu behaupten ist ja schon mehr als gewagt.



Zitat (von Besserweiß):
Und das ist ganz eindeutig kein Kaufvertrag.

Unfug wird nicht richtiger wenn man ihn nur oft genug widerholt.



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#11
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich kenne die Urkunden, ich habe für meine eigenen Pferde und die Pferde meiner Einsteller ebenfalls den Equidenpass und die Eigentumsurkunden.

Da habe ich das nötige Fachwissen, welches Du ganz offensichtlich nicht hast.

Das war kein Kaufvertrag.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Ich kenne die Urkunden

Du kennst die Urkunden die Du gesehen hast.
Du kennst nicht die Urkunde welche die TS hat.



Zitat (von Besserweiß):
Da habe ich das nötige Fachwissen, welches Du ganz offensichtlich nicht hast.

Nun, ich kenne den § 133 BGB , ich habe den auch gelesen und verstanden.
Ich weis auch, das solche Festlegungen wie "kein Kaufvertrag" oder "keine Eigentumsnachweis" ohne den Inhalt genau zu kennen, einfach nur "BlaBla" ist. Raterei mit einer Erfolgsquote von 50%.
Warum man solches dann ablässt und stoisch widerholt, keine Ahnung was einen dazu treibt. "Fachwissen"? Nein, das sieht anders aus.

Zusammanfassend würde ich anhand der Beiträge hier sagen "Ein Troll bei dem der Name Programm ist"...



Signatur:

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Und das ist ganz eindeutig kein Kaufvertrag.
Welche Passage aus dem Dokument, das hier keiner kennt, lässt dich zu dieser Aussage kommen? Verrate uns doch einfach mal, woher du denn dieses Dokument kennst?

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