Schwangerschaft - Recht

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
mondo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft - Recht

Hallo,
ich habe folgende Frage.

Meine Frau ist im 3 Monat Schwanger. Sie hat sich nun bei einer Stelle beworben. Beim Vorstellungsgespräch wurde sie nicht nach der Schwangerschaft gefragt. Sie beakm dann auch die Stelle und bekamm noch einen Fragebogen mit der Frage " Befinden sie sich in anderen Umständen?". Meine Frau kreuzte Nein an. Nun war es aber unvermeidbar die Schangerschaft zu verbergen und der Arbeitgeber hat dies mitbekommen und möchte meine Frau entlassen.

Nun möcht ich Wissen bzw drüber diskutieren ob er eine Möglichkeit hat meine Frau zu entlassen !?!?!

Danke! :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, braucht nicht beantwortet zu werden und wegen Schwangerschaft darf keine Kündigung ausgesprochen werden, auch nicht während der Probezeit (§9 Mutterschutzgesetz). Der Haken bei der Sache, der Arbeitgeber braucht bei einer Kündigung während der Probezeit keinen Grund angeben. Also, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, bleibt nur eine Klage übers Arbeitsgericht.

-----------------
"Gruß Ria"

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#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Frage nach der Schwangerschaft braucht nicht nur nicht beantwortet werden, es ist sogar eine Lüge unschädlich !
Jegliche Kündigung izst dem Arbeitgeber unmöglich, sobald er von dem Bestehen der Schwangerschaft Kenntnis hat.

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#3
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,
nur unter ganz besonderen Umständen muss die Frage nach der Schwangerschaft richtig beantwortet werden, wenn z.B. aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für die von Ihnen zu verichtende Tätigkeit bestehen würde (die Rechtsprechung ist aber trotzdem manchmal anders).
Ansonstengilt: jede Schwangerschaft bewirkt einen Kündigungsschutz. Auch eine Kündigung in der Probezeit ist unzulässig.

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#4
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,
nur unter ganz besonderen Umständen muss die Frage nach der Schwangerschaft richtig beantwortet werden, wenn z.B. aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für die von Ihnen zu verichtende Tätigkeit bestehen würde (die Rechtsprechung ist aber trotzdem manchmal anders).
Ansonstengilt: jede Schwangerschaft bewirkt einen Kündigungsschutz. Auch eine Kündigung in der Probezeit ist unzulässig.

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#5
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die eine Kündigung ermöglichen.
Siehe dazu:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html

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