Hallo,
ich habe folgende Frage.
Meine Frau ist im 3 Monat Schwanger. Sie hat sich nun bei einer Stelle beworben. Beim Vorstellungsgespräch wurde sie nicht nach der Schwangerschaft gefragt. Sie beakm dann auch die Stelle und bekamm noch einen Fragebogen mit der Frage " Befinden sie sich in anderen Umständen?". Meine Frau kreuzte Nein an. Nun war es aber unvermeidbar die Schangerschaft zu verbergen und der Arbeitgeber hat dies mitbekommen und möchte meine Frau entlassen.
Nun möcht ich Wissen bzw drüber diskutieren ob er eine Möglichkeit hat meine Frau zu entlassen !?!?!
Danke!
Schwangerschaft - Recht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Frage nach einer Schwangerschaft ist unzulässig, braucht nicht beantwortet zu werden und wegen Schwangerschaft darf keine Kündigung ausgesprochen werden, auch nicht während der Probezeit (§9
Mutterschutzgesetz). Der Haken bei der Sache, der Arbeitgeber braucht bei einer Kündigung während der Probezeit keinen Grund angeben. Also, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, bleibt nur eine Klage übers Arbeitsgericht.
-----------------
"Gruß Ria"
Die Frage nach der Schwangerschaft braucht nicht nur nicht beantwortet werden, es ist sogar eine Lüge unschädlich !
Jegliche Kündigung izst dem Arbeitgeber unmöglich, sobald er von dem Bestehen der Schwangerschaft Kenntnis hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
nur unter ganz besonderen Umständen muss die Frage nach der Schwangerschaft richtig beantwortet werden, wenn z.B. aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für die von Ihnen zu verichtende Tätigkeit bestehen würde (die Rechtsprechung ist aber trotzdem manchmal anders).
Ansonstengilt: jede Schwangerschaft bewirkt einen Kündigungsschutz. Auch eine Kündigung in der Probezeit ist unzulässig.
Hallo,
nur unter ganz besonderen Umständen muss die Frage nach der Schwangerschaft richtig beantwortet werden, wenn z.B. aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für die von Ihnen zu verichtende Tätigkeit bestehen würde (die Rechtsprechung ist aber trotzdem manchmal anders).
Ansonstengilt: jede Schwangerschaft bewirkt einen Kündigungsschutz. Auch eine Kündigung in der Probezeit ist unzulässig.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die eine Kündigung ermöglichen.
Siehe dazu:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten