Schwangerschaft in Probezeit fester Arbeitsvertrag

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leonie21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwangerschaft in Probezeit fester Arbeitsvertrag

Guten Tag,

Mal angenommen eine Pflegefachkraft die einen festen Vertrag mit 6 Monaten Probezeit in einen Altenheim hat, wird schwanger.

Die Probezeit würde in 2 Wochen vorbei sein und somit wäre sie festangestellt.

Die Pflegefachkraft möchte aber nicht so lange warten aus Angst einen weiteren Abgang in Kauf zu nehmen.

Was wäre wenn sie 2 Wochen vor Probezeitende sagt das sie schwanger ist....wird die Probezeit angehangen wenn sie nach der Elternzeit wieder kommt? D.h. sie könnte in den angehangenen 2 Wochen Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. ?

Danke im voraus.

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4 Antworten
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Leonie21 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Leonie21
#2

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt:

Wenn der Arbeitsvertrag nach der Probezeit ganz normal weiterlaufen soll, verlängert sich die Probezeit durch die Schwangerschaft nicht bzw wird nicht von ihr unterbrochen.

Es werden somit keine 2 Wochen angehangen, während denen Sie erneut ohne Angaben von Gründen gekündigt werden könnte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie in dieser Sache Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gerne können sich bei Rückfragen in dieser Sache auch telefonisch unter 0511-12356736 erreichen. Meine Kanzlei wird bundesweit für Sie tätig, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.


Mit freundlichen Grüßen


Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leonie21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

D.h. ich bin dann festangestellt...obwohl noch 2 Wochen zur Vollendung der Probezeit fehlen.

Weil die vertraglichen Richtlinien werden somit nicht eingehalten...sobald ich sage das ich schwanger bin bin ich nicht kündbar..

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Wenn ich das richtig lese, hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit.

Sobald Du deine Schwangerschaft mitteilst, hast Du den besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, der AG darf dich nicht einfach so kündigen; er muss vorher eine behördliche Zustimmt einholen. Dabei ist es unerheblich, ob Du bereits vor Beginn des Arbeitsvertrages schwanger bist, innerhalb der Probezeit oder nach 2 Jahren.

LG

Ally

2x Hilfreiche Antwort

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