Schwangerschaft und Kündigung

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Agnes L.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwangerschaft und Kündigung

Hallo,

ich bin derzeit in einer Angestelltenstellung (seit über 1 Jahr). Jedoch plane ich schwanger zu werden. In dem Betrieb, in dem ich arbeite sind weniger als fünf Personen beschäftigt. Sollte ich nun schwanger werden, kann mein AG mich ohne weiteres kündigen, oder? Wenn ja, bekomme ich dann Arbeitslosengeld?

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Agnes

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Gemäß § 9 MuSchG ist es unzulässig, einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung zu kündigen, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung Schwangerschaft oder Entbindung bekannt waren. Weiß er es nicht, reicht es, wenn die Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung offenbart. Ein Überschreiten dieser Frist ist legal, wenn die Mitarbeiterin zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwangerschaft wußte.
Siehe dazu auch :
http://www.rechtsanwaltschlag.de/p9muschg.htm

Ich vermute, das gilt unabhängig davon, wieviele Personen im Betrieb beschäftigt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.02.2010 17:24:36
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das MuSchG schützt Dich. Egal wieviel Beschäftigte das unternehmen hat.

Grüße

Peter

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