Schwarzarbeit - Fristlose Kündigung

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Master
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzarbeit - Fristlose Kündigung

Hallo,

ich habe da mal ein paar Fragen:

wann ist eine Tätigkeit Schwarzarbeit? - wenn ich zum Beispiel einem guten Bekannten außerhalb der Arbeitszeit helfe sein neues Haus einzurichten, die ausgeführte Tätigkeit auch mein Beruf ist - ich dafür ABER KEIN GELD bekommen habe - ist das Schwarzarbeit ???

Wie sieht das ganze aus wenn es bei einem Bekannten ist der ein neues Firmengbäude errichtet hat - Hilfe ebenfalls unentgeltlich

Kann für Schwarzarbeit eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? - wenn es davor niemals wegen irgendeinenen Grundes eine Abmahnung gegeben hat (z.b. bereits 5 Jahre beschäftigt)

Eine fristlose Kündigung ist doch nur mit Unterschrift des Geschäftführers gültig?

Wenn die fristlose Kündigung ausgesprochen und vorgelegt wird, kann dann sofort ein neuer Anstellungsvertrag (KEIN Änderungsvertrag) mit erheblichen Einschränkungen (z.b. weniger Gehalt, Urlaub) abgschlossen werden ?

Vielleicht weiß ja einer auf die ein oder andere Frage eine Antwort - auf alle Fälle schon mal vielen Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47497 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für Schwarzarbeit kann schon eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, aber nur wenn sie auch tatsächlich vorliegt.

Ohne eine Gegenleistung, wie bei Dir, handelt es sich nucht um Schwarzarbeit, sondern um Nachbarschaftshilfe. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht.

Die Befugnis zur Kündigung kann der Geschäftsführer auch auf einen Mitarbeiter übertragen.

Ob direkt nach einer fristlosen Kündigung ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden kann, ist eine knifflige Frage, die ich auch nicht halbwegs sicher beantworten kann.

Du solltest jedenfalls sofort zu einem Anwalt gehen und Kündigungsschuzklage erheben.

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