Selber schuldig sprechen, bei einer unklaren Unfallursache ?

15. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Model_03
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Selber schuldig sprechen, bei einer unklaren Unfallursache ?

Sehr geehrter Damen und Herren,

nehmen wir an ein Auto Unfall hat Silvester stattgefunden.

Der Fahrer, sowie Beifahrer hat Knallkörper aus dem fahrenden Fenster geworfen. Versehentlich ist dem Beifahrer ein Knallkörper zum Fahrer gefallen und dieser ist stark abgelenkt wurden.

Dadurch hat eine unglücklich Reaktion stattgefunden, indem der Fahrer, aus Reflex nicht auf die Bremse getreten hat sondern auf das Gaspedal. Dadurch kam der ohnehin schon zuschnelle Wagen in einer Kurve von der Strasse ab.

Hat der Beifahrer die komplette Schuld, obwohl der Fahrer eigentlich eine Brille beim Fahren hätte tragen müssen ?

Wie ist die Schuldaufteilung ?

Sollte sich der Beifahrer selber negativ über sich äußern, obwohl im eigentlichen Sinne nur Aussage gegen Aussage steht ?

Der Beifahrer sieht die Schuld beim Fahrer, da dieser sehr schlecht reagiert hat.

Sollte der Beifahrer die Aussage verweigern oder eine Teilaussage machen und nur die Aussage bis zum Teil wo er sich selber schuldig spricht erwähnen ?


Vielen Dank

Mit freundlichen Grüssen




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Schuldige:
1. Fahrer, er hätte das Verhalten des Beifahrers unterbinden müssen.
2. Beifahrer, er hätte die Handlung unterlassen müssen.

Daß der Fahrer ohne Brille gefahren ist, muß nicht ursächlich zu dem Unfall geführt haben, es kommt wohl darauf an, wie stark seine Sehbehinderung ist und ob er bewiesen werden kann, daß die Sehbehinderung nichts mit dem Unfall zu tun hat.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Beide Trottel sollten sich den Schaden teilen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waage
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Das sieht bezügl. Haftung ganz schlecht für den Fahrer aus. Er hätte angesichts des gefährdenden Verhaltens des Beifahrers das Auto gar nicht bewegen dürfen. Er muss Sorge für das verkehrsgerechte Verhalten seines Fahrzeugs tragen. Abgesehen davon trägt natürlich sein eigenes Verhalten noch verstärkt zum Ereignis bei.

Die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens von Fahrer und Beifahrer wird enzelnen geprüft.

Ich kenne einen ähnlichen Fall aus der Situation von Taxifahrern. Diese dürfen einen Fahrgast nicht transportieren, d.h. das Taxi bewegen, wenn vom Fahrgast eine Verkehrsgefährdung ausgeht. Schuldrechtlich haben sie im Schadensfall die A-Karte, wenn sie trotzdem fahren.

(Der Fall: Völlig betrunkener Fahrgast griff während der Fahrt aus Spaß in das Steuer.)

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