Guten Tag!
Mit Hilfe der ICH-AG (lŠuft demnŠchst aus) habe ich mich als Grafikdesignerin selbstŠndig gemacht. Seit einigen Monaten habe ich nur einen Auftraggeber, in dessen Betrieb ich hŠufig, aber nicht regelmŠ§ig arbeite. Daher bin ich wirtschaftlich abhŠngig von diesem Kunden und laut DRV-Bund vermutlich meldepflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Meine Frage: Ist es fŸr mich damit getan, wenn ich die PflichtbeitrŠge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahle? Kann ich diese Versicherung jederzeit wieder beenden, sollte ich weitere Kunden finden (d.h. als SelbstŠndiger nicht mehr versicherungspflichtig sein)? Was sollte ich noch etwas beachten? Kann der Auftraggeber Schwierigkeiten bekommen?
Vielen Dank im voraus fŸr eine Auskunft!
SelbstŠndig mit einem Auftraggeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
--- editiert vom Admin
Ob sich freiwillige Beiträge noch lohnen, hängt davon ab, ob Du vor 1984 schon 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hast.
Gruß
Michael
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--- editiert vom Admin
Einige Selbstständige erhalten sich mit dem "freiwilligen Mindestbeitrag" den Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese setzt voraus, daß man vor 1984 60 Beitragsmonate bezahlt hat, ansonsten kannst Du freiwillige Beiträge leisten, die jedoch nur Deine Altersrente erhöhen. Preis/Leistung ist hier jedoch dann fraglich.
Was Du auf keinen Fall tun solltest, ist einen Antrag auf Pflichtversciherung als Selbstständiger zu stellen, dann bist Du nämlich Dein gesamtes Arbeitsleben verpflichtet Rentenbeiträge zu zahlen.
Gruß
Michael
... ich glaube, das hier ist doch das falsche forum für diese fragen.
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