Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen.
Beispiel:
2 Leute (a und B) werden wegen der selben, gemeinschaftlich begangenen Tat verurteilt. Beide zu je 50 Tagessätzen.
A ist Hartz IV Empfänger und bekommt incl. Kosten für Unterkunft = 750,00 EUR vom Amt
B verdient 3000,00 EUR netto.
1 Tagessatz soll in Etwa 1/30 des monatl. Nettoeinkommens betragen
Bei A wird man maximal eine Tagessatzhöhe von 25 EUR ansetzen (750/30 = 25, wobei bei Leistungsempfänger meist zu deren gunsten abgerundet wird, also real 15 oder 20 EUR zu erwarten sind). Bedeutet, er zahlt 1250 EUR Strafe (50 x 25)
Bei B wird man 100,00 EUR pro Tagessatz festsetzen (3000/30 = 100, vielleicht auch nur 80 oder 90, Ermessenssache). Er zahlt also 5000,00 EUR
Somit zahlt B für die selbe Tat, für die das Gericht bei A und B das selbe Maß der Schuld festgestellt hat (50 Tagessätze) das 4fache von A, aufgrund des höheren Einkommens.
Es kommt also für die Frage, ob das
mit einer erstaunlich hohen Geldstrafe (ca. 5000 EUR), wegen Betrugsversuches ..
. .
erstaunlich hoch ist, darauf an, was dem Mensch als Nettoeinkommen hat. Ob die Strafe an sich hoch ist, könnte man sagen, wenn man wüßte wieviele Tagessatze im Strafbefehl ausgeurteilt wurden.
Im Strafbefehl, der mir zur Ansicht vorliegt, werden jedenfalls keine Vorstrafen erwähnt.
Das ist normal. Daraus lässt sich weder schliessen, dass es welche gibt, noch dass es keine gibt.
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben (z.B. als potenzieller Arbeitgeber oder Vermieter) lassen Sie sich doch einfach ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn dort nur der Strafbefehl eingetragen ist und max. 90 Tagessätze im Strafbefehl verhängt wurden, ist es sicher, dass es bereits mind. 1 Vorverurteilung zu einer Geldstrafe gibt., die aber im Führungszeugnis nicht mehr auftaucht (jedoch noch im Bundeszentralregister steht).
-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.01.2018 15:46