Smartphone Defekt - Schädigung durch Dritten

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
matrix1420
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Smartphone Defekt - Schädigung durch Dritten

Hallo


Mein Smartphone wurde gestern beschädigt , Display kaputt ( zerbrochen).


Dieses Smartphone leüft mit einen Vertrag für den ich Monatlich zahle .
Meine frage ist was kann ich jetzt machen ? Das Handy ist nicht zu gebrauchen
jedoch muss ich ja schließlich noch das Handy und die Monatlichen kosten für das Abonament
zahlen.


Wie würde das Handy beschädigt ?

Das handy wurde gewaltsam von mir genommen und ist daraufhin auf dem boden hingefallen.
Polizei wurde gerufen Personalien wurden aufgenommen , jedoch meinten die es ist bei einer rangelei passiert
und sie sind dafür nicht zuständig oO .

Mit freundlichen Grüßen
matrix1420



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

bei Schäden durch Dritte kommt eigentlich die Haftpflichtversicherung auf. Ich hatte noch nie einen solchen Fall, daher kann ich dazu nicht mehr sagen.

Natürlich ist die Polizei nicht für Schadensregulierungen zuständig ;) .

Grüße
pro_forma

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#2
 Von 
matrix1420
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und wie kann ich jezt weiter vorgehen ?

Ihn verklagen? ja wie und wo ?
Ich kann mir ja schlecht es selber bezahlen auch wenn er nacher die kosten übernehmen würde.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Zunächst mal müssen Sie schriftlich Schadensersatz vom Verursacher fordern. Geht er darauf nicht ein, schicken Sie ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid (bitte googeln). Und falls er dagegen Einsprich einlegt - DANN müssen Sie ihn verklagen, vorher nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
matrix1420
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

# Schriftlich Schadensersatz vom Verursacher fordern

Wie sieht so einer forderung aus ?

Gibt es vorlagen an denen ich mich vielleicht orientieren können?

####

Es handelt sich um ein vertrags Handy , für das ich monatlich zahlen muss , ist es angemessen das ich den vollen betrag forder, sprich neupreis des Handys?


####

Ist es angemessen das ich eine frist von zwei wochen den verursacher gebe um den betrag auszugleichen bzw sich zu melden.



#####

Ich habe auch mit der Beratungshilfe im Amtsgericht gesprochen jedoch meinte die das ich erst ein "Beratungshilfe Gutschein" erhalten kann wenn ich selbst versucht habe den verursacher anschreiben und den aufordern für das kapute Smartphone zu zahlen.

Wie beweisse ich nacher das ich ihn aufgefordert habe und er nicht reagiert hat ( falls es mal so sein sollte )


Mfg

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#6
 Von 
matrix1420
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

#1 Wer bistimt den wert eines 6 Monate altes Smartphones ?

#2 Kann ich ihn aufordern mir das handy zu ersetzen , sprich das gleiche zu besorgen ?

#3 Wäre sehr dankbar wenn mir jemand zeigen könnte wie so ein schreiben aussehen muss wenn ich ein Schadensersatz von ihn fordern möchte .



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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
#1 Wer bistimt den wert eines 6 Monate altes Smartphones?



Die Nachfrage auf dem Markt.

quote:
#2 Kann ich ihn aufordern mir das handy zu ersetzen, sprich das gleiche zu besorgen?



Du wirst den Wert des Handys ersetzt bekommen, wenn du vor Gericht klagst.
Wenn dir der Verursacher den Schaden erstatten möchte, könnte er dir sicherlich auch ein vergleichbares Handy besorgen.
Ich würde mir aber eher den Wert erstatten lassen und dann das Handy selber besorgen.

quote:
#3 Wäre sehr dankbar wenn mir jemand zeigen könnte wie so ein schreiben aussehen muss wenn ich ein Schadensersatz von ihn fordern möchte .


Ein einfaches Schreiben (Einschreiben wegen dem Nachweis) mit einer Datumsfrist von zwei Wochen reicht.
Das wirst du schon selber hinbekommen.

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