Smartphonekauf

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Theoriu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Smartphonekauf

Hallo liebe Community,

ich bräuchte einen dringenden Rat von euch.

Ich habe jahrelang auf mein 1.Smartphone gespart,hatte vorher auch noch nie ein Handy.
Jetzt hatte ich mich vor einigen Tagen für eine Flat + Smartphone entschieden.

Der Anbieter (darf man ihn hier nennen?) Ist relativ bekannt und deshalb dachte ich mir auch nichts dabei.
Die Flat kam schnell an (Also die SIM-Card) aber das Smartphone nicht.

Ich schrieb dem Anbieter also,der das Smartphone allerdings über eine externe Partner-GmbH vertreibt. Dabei wurde mir an mehreren Tagen hintereinander geschrieben "Entschuldigen,wir schicken es heute los." etc.. .

Da ich jetzt den Vertrag gerne widerufen würde (Seit 10 Tagen bestehend,also soweit ich das sehe noch Widerrufsrecht) habe ich jetzt Alles an den Anbieter geschickt.

Die Entfernung der Flat verlief soweit reibungslos,allerdings möchte mir weder der externe Anbieter des Smartphones noch der eigentliche Anbieter den für das Smartphone per Paypal gezahlten Betrag zurückbuchen,dauernd wird auf den jeweils Anderen verwiesen.

Ich habe nun Angst dass sobald die Zeit abläuft,sie dann einfach sagen "Jetzt können wir ihnen nicht mehr helfen).

Meine Fragen wären also :

a) Gibt es eine Möglichkeit mein Geld zurückzubekommen ohne dass ich einen Rechtsanwalt einschalten muss (Da ich sonst als Schüler,auch mein Restgeld verliere) ?

b) Muss ich auch dem externen Anbieter einen Widerruf schicken,obwohl nirgendwo ein Hinweis steht und andererseits ich das Gerät bei dem Tarifanbieter gekauft habe?

c) Wieviel Zeit bleibt mir noch damit nicht "Alles zu spät ist" :/?

Ich wäre euch richtig,richtig dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Danke!

Liebe Grüße
Theoriu

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Warum nutzt man nicht den Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters?


Alternativ sendet man ein Enschreiben an den Vertragspartner an den gezahlt wurde, fordert Rückzahlung wegen Widerruf bis zum DD.MM.JJJJ (mindestens 14 Tage) mit der Ankündigung zur Klage auf Zahlung bei fruchtlosem Fristablauf.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Theoriu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem was weiterhin besteht ist folgendes,also sowie das für mich klingt :

Ich habe jetzt nochmal mit dem Anbieter des Gerätes geschrieben,er hat folgendes gesagt :

" Ich kann es widerrufen,muss es aber obwohl es noch bei Ihnen ist,erst Annehmen und dann zurückschicken."

Die Angst dabei die ich habe,dass sobald er sieht dass ich den Widerruf getätigt habe,er das Paket doch los schickt um von mir die mutmaßlichen 500-100 Euro Rückkosten zu verlangen,die er angegeben hat (österreichische Firma).

Was kann ich dagegen machen?

Sie haben mir immerhin schon 2x falsche Sendungstermine genannt und wenn ich den Widerruf abschicke,sie es aber dann doch mit Verspätung schicken -> was kann ich dagegen machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die mutmaßlichen 500-100 Euro Rückkosten zu verlangen,die er angegeben hat (österreichische Firma). <hr size=1 noshade>

Wenn das nicht per Einzelkurier im Maybach abgeholt wird, sind die Kosten wohl etwas überhöht und nicht durchsetzbar.



Wo ist Dein Wohnsitz? In Deutschland?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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