Hallo, hab ein Problem mit meinem Sofa. Gekauft wurde es Dezember 2014, geliefert Februar 2015, Gewährleistung also bis Februar 2017. Waren vor zwei Wochen beim Händler wo wir sie kauften, schilderten unser Problem das das Sofa an zwei Stellen (wo immer gesessen wird) schon sehr doll durchgesessen ist und an einer Stelle wo sehr selten gesessen wird sitz man auf dem Holzgestell. Die Couch kostete 999,- euro und uns wurde beim kauf gesagt das es Federkern ist was es nicht ist, haben wir natürlich nicht schrifftlich.
Jedenfalls sagte die nette Dame das sich jemand mit uns in Verbindung setzen wird. Heute kam nun ein Brief wo drin steht das ein Polsterer vorbeikommen wird um es zu reparieren. Schön dachte ich und zum Schluss steht das wenn die Beanstandung nicht gerechtfertigt ist (sprich Eigenverschuldung) die Reparaturkosten ich tragen muss. Soll diesen Zettel unterschrieben zurück schicken und dann kommt erst jemand. Ist doch einfach eine frechheit und ist das überhaupt rechtens?
Sofa reklamieren
5. Januar 2017
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Frage vom 5. Januar 2017 | 19:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofa reklamieren
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2017 | 19:42
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Kannst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf des Sofas bestanden hat?
#2
Antwort vom 5. Januar 2017 | 19:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatIst doch einfach eine frechheit :
Nö, das ist schlicht die geltende Rechtslage.
Warum sollen Leute die nichts dafür können, das nicht kaputt gemacht haben für so etwas haften und ihr Geld ausgeben?
Ist eher nett das die euch das vorher extra noch erklären. Müssten die nämlich gar nicht, dann käme das böse erwachen hinterher.
Zitatund ist das überhaupt rechtens? :
Ja, siehe oben.
Wenn Du gerichtdfest beweisen könntest, das das Problem zumindest lantent schon bei der Übergabe des Sofas vorgelegen hat, dann wäre das was anderes. Aber das kannst Du vermutlich nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2017 | 17:09
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatMüssten die nämlich gar nicht, dann käme das böse erwachen hinterher. :
Nö.
Wer die Musik bestellt zahlt.
#4
Antwort vom 6. Januar 2017 | 17:20
Von
Status: Weiser (17021 Beiträge, 5898x hilfreich)
Der Käufer hat hier die Musik bestellt, die Rechnung käme dann nämlich vom VKZitatWer die Musik bestellt zahlt :
@Fragesteller
Bisher ist alles völlig normal. Eine Gewährleistung ist KEINE Haltbarkeitsgarantie! Die Gewährleistung deckt ausschließlich Mängel ab die bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben!
#5
Antwort vom 9. Januar 2017 | 09:40
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDer Käufer hat hier die Musik bestellt, die Rechnung käme dann nämlich vom VK :
Das die Rechnung vom VK käme ist korrekt, aber der Käufer hat beim Verkäufer reklamiert und keinen Polsterer bestellt.
Um es anders zu formulieren, der Käufer mag die Musik beim Verkäufer bestellt haben, das Ensemble hat aber der Verkäufer beauftragt.
#6
Antwort vom 9. Januar 2017 | 10:32
Von
Status: Weiser (17021 Beiträge, 5898x hilfreich)
Ja und weiter? Was möchtest du damit sagen? Der K reklamiert beim VK und der VK erstellt dann seine Rechnung. Woher der VK diese Leistung bezieht kann für den K völlig egal sein. Oder bist du der Meinung, dass der VK zugekaufte Leistung nicht berechnen darf?ZitatDas die Rechnung vom VK käme ist korrekt, aber der Käufer hat beim Verkäufer reklamiert und keinen Polsterer bestellt. :
-- Editiert von micbu am 09.01.2017 10:33
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