Sonderkündigung nach Zwangsversteigerung ohne Mietvertrag

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderkündigung nach Zwangsversteigerung ohne Mietvertrag

Wenn eine Wohnimmobilie in der Zwangsversteigerung erworben wurde und für das Objekt kein Mietvertrag besteht, weil ein Verwandter des Schuldners darin wohnt und auch keine Miete zahlt, wie verhält es sich dann mit der Sonderkündigung, z. B. bei Eigenbedarf.
Ich nehme an, der Bewohner kann bei Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Muss er in dieser Zeit Miete bezahlen und wie berechnet sich diese, wenn er bisher dort mietfrei wohnte?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von art39):
weil ein Verwandter des Schuldners darin wohnt und auch keine Miete zahlt,

Dann ist es keine Miete, sondern war Leihe.
Zitat (von art39):
Ich nehme an, der Bewohner kann bei Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Nö sofort Räumen, einen Anwalt einschalten und die Räumungsklage in die Wege leiten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zuerst die Frage: Was war das für eine Zwangsversteigerung? Bei einer Teilungsversteigerung gibt es nämlich kein Sonderkündigungsrecht (§ 185 ZVG , § 183 ZVG , § 57a ZVG ).

Unabhängig davon ist zu prüfen, ob wirklich kein Mietvertrag vorliegt. Eine Mietzahlung kann auch darin bestehen, dass der Mieter irgendwelche Hilfsdienste leistet oder geleistet hat. Auch muss das ganze nicht schriftlich fixiert werden. Von daher ist sehr zu empfehlen, wirklich genau zu prüfen und notfalls - bei Bestehen eines Sonderkündigungsrechtes - hilfsweise ein eventuell vorhandenes Mietverhältnis zu kündigen. Schlimmstenfalls läuft sonst nämlich die Frist ab und der Mieter zieht nach Ablauf der Frist einen 30jährigen Kündigungsverzicht aus dem Hut.

Natürlich muss das dann nicht gültig sein. Aber bei Zwangsversteigerungen muss man damit rechnen, dass nicht alle Parteien zufrieden sind und fair spielen. Da der aktuelle Bewohner offenbar mit dem ehemaligen Eigentümer verwandt ist, ist der vermutlich auch nicht happy. Daher würde ich einem unerfahrenden Ersteigerer eigentlich immer raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

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