Sonderkündigungsrecht bei Beitragssenkung?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sipso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Beitragssenkung?

Hallo
Ich bin mit meiner PKV unzufrieden und hoffe nun durch die Beitragsanpassung meinen laufenden Vertrag zu kündigen.
Allerdings handelt es sich um eine Beitragssenkung und die PKV will daher meine Kündigung derzeit nicht akzeptieren.
Wie ist die Rechtslage? Ich habe mal gelesen dass eine Beitragsanpassung -egal ob Erhöhung oder Senkung - ein Kündigungsgrund sein kann.

Gibt es einen Paragraphen auf den ich mih berufen kann?

Besten Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Schlechterstellungen. D.h. Beitragserhöhungen und/oder Leistungssenkungen!
Gleichbleibende Leistung bei geringerem Versicherungsbetrag ist keine Schlechterstellung!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo,

§ 205 Versicherungsvertragsgesetz

"(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll."

Sg

Berry

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Genau das habe ich gesucht und seinerzeit nicht gleich gefunden. Danke Sir Berry

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

2x Hilfreiche Antwort

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