Hallöchen,
mein Ex-Mann zahlt für seine zwei Kinder Unterhalt...kann ich trotzdem Sonderzahlungen wie Klassenfahrten oder Zuzahlungen zu Kieferorthopädischen Behandlung bei ihm geltend machen...oder beinhaltet de Unterhalt alle Kosten?
Außerdem wird seine jetzige Ehefrau in kürze Arbeitslos...dann will er den Unterhalt für die Kinder kürzen...ist das rechtens?
Bedanke mich im voraus für die Antworten...
lieben Gruß
Sonderzahlungen zum Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Klassenfahrten sind kein Sonderbedarf, die kieferorthopädische Behandlung stellt meist Sonderbedarf dar, so daß Dein Ex hieran beteiligt werden kann (wenn er leistungsfähig ist).
Den Kindesunterhalt kann Dein Ex nur aufgrund der Arbeitslosigkeit seiner jetzigen Ehefrau nicht kürzen. Eine Kürzung käme ev. nur dann in Betracht, wenn sich sein eigenes! Einkommen um mind. 10 % verringert.
Die DDT geht bei der Bemessung der Bedarfe von regelmäßig drei unterhaltsberechtigten Personen aus (2 Kinder und eine Frau). Sofern Du keinen nachehelichen Unterhalt von ihm erhälst, ist seine jetzige Frau praktisch die 3. Person, so daß sich ihre Einkommensveränderungen nicht auf Deine Kinder auswirkt.
Solltest Du einen Titel über den Unterhalt in der Hand haben, würde er ohnehin sehr "fahrlässig" handeln, wenn er dann den Unterhalt eigenmächtig (also ohne Abänderugnsklage) kürzen würde. Du hättest dann nämlich umgehend das Recht, Pfändungen aus den/dem Titel einzuleiten (Konto, Arbeitseinkommen etc.).
@ blakati
Dürfen eigentlich Väter, die regelmäßig Umgang mit ihren Kindern haben und dafür alle 2 Wochen mehrere Stunden-Autofahrt auf sich nehmen, unerwartete Kfz-Werkstatt-Kosten unterhaltsmindernd geltend machen?
Es geht ja schließlich um die Kinder, die weiterhin Kontakt zum Vater haben sollen und wollen.
Was ist Deine Meinung?
nachgefragt
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Klares Nein!
wenn er das Auto benötigt um die Kinder abzuholen...sollte er diese Kosten auch geltend machen können...
mein Ex holt die Kinder nur etwa alle 5 Wochen und in den Ferien gar nicht...
bisher hat mein Ex immer allein den Unterhalt errechnet...allerdings kommt er mir jetzt mit kürzungen aufgrund der arbeitslosigkeit seiner Frau...wo kann ich den Unterhalt kostengünstig berechnen lassen außer bei einem Rechtsanwalt?
lieben Gruß
Bisher hat Dein Exmann den Unterhalt allein berechnet? Und Du hast das so kommentarlos hingenommen?
Ist Dein Mann Anwalt, Richter oder JA-Mitarbeiter? Wenn nicht, dann -sorry-
aber hast Du es nicht anders verdient.
Wann bist du geboren? 1939 ungefähr? Da war das noch so.
"Und wenn mein Mann sagt, "is was, dann tu ich das, und esse was."
Nochmal in ganz groß (nennt man im Netz auch brüllen): DEIN EX KANN DEN KU NICHT KÜRZEN; NUR WEIL SEINE NEUE FRAU JETZT ARBEITSLOS IST; ES SEI DENN; ER IST NACH MANGELFALL BERECHNET UND BEI SEINEM SB WURDEN AUFGRUND DER NEUEN EHE ABSCHLÄGE GEMACHT!!!!
Irgendwie verstanden? Ich habe es aber schon mal gepostet, gleich die 1. Antwort.
*Machtabernixglaubnurweiterstillhaltenddeinemex.*
Gute Nacht und Du bist der Traum jedes Unterhaltspflichtigen. Kannste glauben.
Nimm mir meinen Ausbruch bitte nicht übel, aber werde wach!!! Vielleicht konnte ich Dich ja wecken.
-- Editiert von dr.o.medar am 07.01.2005 23:42:56
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten