Sonderzahlungen zum Unterhalt?

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
blakati
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderzahlungen zum Unterhalt?

Hallöchen,
mein Ex-Mann zahlt für seine zwei Kinder Unterhalt...kann ich trotzdem Sonderzahlungen wie Klassenfahrten oder Zuzahlungen zu Kieferorthopädischen Behandlung bei ihm geltend machen...oder beinhaltet de Unterhalt alle Kosten?
Außerdem wird seine jetzige Ehefrau in kürze Arbeitslos...dann will er den Unterhalt für die Kinder kürzen...ist das rechtens?
Bedanke mich im voraus für die Antworten...
lieben Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

Klassenfahrten sind kein Sonderbedarf, die kieferorthopädische Behandlung stellt meist Sonderbedarf dar, so daß Dein Ex hieran beteiligt werden kann (wenn er leistungsfähig ist).

Den Kindesunterhalt kann Dein Ex nur aufgrund der Arbeitslosigkeit seiner jetzigen Ehefrau nicht kürzen. Eine Kürzung käme ev. nur dann in Betracht, wenn sich sein eigenes! Einkommen um mind. 10 % verringert.

Die DDT geht bei der Bemessung der Bedarfe von regelmäßig drei unterhaltsberechtigten Personen aus (2 Kinder und eine Frau). Sofern Du keinen nachehelichen Unterhalt von ihm erhälst, ist seine jetzige Frau praktisch die 3. Person, so daß sich ihre Einkommensveränderungen nicht auf Deine Kinder auswirkt.

Solltest Du einen Titel über den Unterhalt in der Hand haben, würde er ohnehin sehr "fahrlässig" handeln, wenn er dann den Unterhalt eigenmächtig (also ohne Abänderugnsklage) kürzen würde. Du hättest dann nämlich umgehend das Recht, Pfändungen aus den/dem Titel einzuleiten (Konto, Arbeitseinkommen etc.).


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ blakati

Dürfen eigentlich Väter, die regelmäßig Umgang mit ihren Kindern haben und dafür alle 2 Wochen mehrere Stunden-Autofahrt auf sich nehmen, unerwartete Kfz-Werkstatt-Kosten unterhaltsmindernd geltend machen?
Es geht ja schließlich um die Kinder, die weiterhin Kontakt zum Vater haben sollen und wollen.
Was ist Deine Meinung?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Klares Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blakati
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn er das Auto benötigt um die Kinder abzuholen...sollte er diese Kosten auch geltend machen können...
mein Ex holt die Kinder nur etwa alle 5 Wochen und in den Ferien gar nicht...
bisher hat mein Ex immer allein den Unterhalt errechnet...allerdings kommt er mir jetzt mit kürzungen aufgrund der arbeitslosigkeit seiner Frau...wo kann ich den Unterhalt kostengünstig berechnen lassen außer bei einem Rechtsanwalt?
lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Bisher hat Dein Exmann den Unterhalt allein berechnet? Und Du hast das so kommentarlos hingenommen?

Ist Dein Mann Anwalt, Richter oder JA-Mitarbeiter? Wenn nicht, dann -sorry-

aber hast Du es nicht anders verdient.

Wann bist du geboren? 1939 ungefähr? Da war das noch so.

"Und wenn mein Mann sagt, "is was, dann tu ich das, und esse was."

Nochmal in ganz groß (nennt man im Netz auch brüllen): DEIN EX KANN DEN KU NICHT KÜRZEN; NUR WEIL SEINE NEUE FRAU JETZT ARBEITSLOS IST; ES SEI DENN; ER IST NACH MANGELFALL BERECHNET UND BEI SEINEM SB WURDEN AUFGRUND DER NEUEN EHE ABSCHLÄGE GEMACHT!!!!

Irgendwie verstanden? Ich habe es aber schon mal gepostet, gleich die 1. Antwort.

*Machtabernixglaubnurweiterstillhaltenddeinemex.*

Gute Nacht und Du bist der Traum jedes Unterhaltspflichtigen. Kannste glauben.

Nimm mir meinen Ausbruch bitte nicht übel, aber werde wach!!! Vielleicht konnte ich Dich ja wecken. :)


-- Editiert von dr.o.medar am 07.01.2005 23:42:56

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