Sozialstunden Frist überzogen - Konsequenzen?

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
pietwenz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden Frist überzogen - Konsequenzen?

Guten Tag,
mir wurden 4 Wochen Zeit für 6 Sozialstunden gewährt.
Doch leider habe ich es bis dato nicht geschafft.
Die Frist vertreicht am 12.01, ich denke nicht, dass ich es schaffen werde, einen Arbeitgeber zu finden.
Was erwartet mich?
Kann ich die Frist evtl. verlängern?
Danke und Gruß
Piet

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14 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zuständige Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft oder Jugendrichter - je nachdem) anrufen, und um Verlängerung bitten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Dabei unbedingt plausible Gründe angeben. Ein einfaches "Ich habe es nicht geschafft" ist nicht sonderlich überzeugend, weil die Justiz nicht gerne den meist zutreffenden Eindruck vermittelt bekommt, sich mit all und jedem hinten anstellen zu müssen, sobald jemand etwas machen soll.

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#3
 Von 
Sianna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab auch mal eine frage. Und zwar wurde ich zu 70 sozialstunden verurteilt wegen diuebstahl. Und nun habe ich gestern einen brief bekommen das ich sie gar nicht abgeleistet habe, obwohl ich doch 70 stunden im Tierheim war. Ich versteh das einfach nicht. Und jetzt soll ich zwei wochen wegen ungehorsam in den jugendarrest. Habe aber keine briefe vorher bekommen wo ich einspruch einlegen hätte können. Aber bei diesem Brief steht das man diese strafe abwenden kann wenn man die Auflage nachfristig erledigt. Heißt das ich könnte nochmal 70 stunden machen und muss dann nicht da rein?

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"Ist man im Stande, auch wenn am Rande des Abgrunds muss stehen, noch Hoffnung zu sehen?"

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie wirklich die 70 Sozialstunden abgeleistet haben, so kann Ihnen dies Ihr Betreuer/Arbeitsteller sicherlich bestätigen. Dieses reichen Sie bei der jeweiligen Vollstreckungsbehörde ein.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#5
 Von 
Sianna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

es ist ja eben so das die behaupten sie haben keine unterlagen mehr von mir und sofern sie welche hätten haben sie es dem amtsgericht zugesand...
Ich habe sie wirklich gemacht, aber ich kann es nicht beweisen.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ohne Ihnen damit zu nahe treten zu wollen, jedoch ist es sehr verwunderlich, wenn Sie bei einer Institution/Arbeitsstelle 70 Sozialstunden verrichtet haben, sich aber niemand an Sie erinnern kann. Das wird Ihnen schwerlich jemand glauben. Bestätigungen und Unterlagen können auch nachträglich angefertigt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bestätigungen und Unterlagen können auch nachträglich angefertigt werden.

So ist es. Ich stelle auch solche Bescheinigungen aus, für Leute die bei uns in der Einrichtung gem. arbeiten.

Richtig ist, daß wenn sie abgeschickt hat, man sie nicht mehr hat, aber man kann sich a) an die Leute erinnern die gem. gearbeitet haben, und b) genügt dann eine formlose Bescheinigung oder ein Anruf bei der StA um die Sache zu klären.

Das kann also nicht das Problem sein.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Sianna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

ich war beim Tierheim und es ist ca 3 monate schon her. Und das tierheim hat täglich neue leute die sozialstunden ableisten müssen. Ich weiß es ist komisch aber was soll ich anderes machen als dort anrufen und da bekomm ich eben das zu hören...

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"Ist man im Stande, auch wenn am Rande des Abgrunds muss stehen, noch Hoffnung zu sehen?"

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann mußt Du der Staatsanwaltschaft mitteilen, daß das Tierheim angibt, die Bescheinigung abgeschickt zu haben, und die StA (oder die Jugendgerichtshilfe) bitten, sich mit dem Tierheim "kurzzuschliessen". Irgendjemand im Tierheim muß ja für Deine "Betreuung" (erteilen der Arbeitsanweisungen) zuständig gewesen sein. Und nach 3 Monaten sollte man sich noch an einen Menschen erinnern, wenn man nicht gerade an Alzheimer leidet.

Sollte das alles nichts bringen, hast Du Pech gehabt und mußt die Stunden nochmals leisten.

Der Ungehprsamkeitsarrest "erledigt" die Stunden i.Ü. nicht, also selbst wenn Du den absitzen würdest, müßtest Du die Stunden immer noch machen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
Sianna
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

naja wirklich jemand betreut hat keiner da wurde man von einem zum anderen geschickt und so geschaut hat keiner. Man bekam einen auftrag und den hab ich ausgeführt. Dann ging es zum nächsten.

Also wenn ich jetzt die stunden nochmal machen sollte müsste ich dann trotzdem in diesen arrest?

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"Ist man im Stande, auch wenn am Rande des Abgrunds muss stehen, noch Hoffnung zu sehen?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nein, wenn die Sozialstunden verrichtet werden, braucht kein Arrest angeordnet werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#12
 Von 
Basic11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe da mal ne Frage?
kann ich nich auch meine Sozialstunden Bazahlen

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, Sozialstunden können nicht 'bezahlt' werden. Gerade im Jugendrecht werden Sozialstunden mit dem Sinn angeordnet, daß der Jugendliche eine gemeinnützige Arbeitsleistung erbringt und sich nicht 'freikaufen' kann (womöglich noch mit Geld, daß er von 'Mama und Papa' dafür bekommt - das ist nicht der Sinn der Sache)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
Basic11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Anwort aber würde es nich denn selben sinn ergeben. ob bezahlen oder ab Arbeiten gemeinnützig ist beides (und nich das geld von verwanten) ich Meine wenn mann sich das Leisten kann aber ich weiß schon Gesetz ist Gesetz

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"Durch zwang oder gewalt bis man sich aufgibt horror oder Gesetz"

-- Editiert von Basic11 am 13.06.2007 00:53:23

-- Editiert von Basic11 am 13.06.2007 00:56:09

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