Spendenbutton auf privater Homepage

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)
Spendenbutton auf privater Homepage

Hallo.

Ich habe mal ein Anliegen.
Ich betreibe ein privates Forum über eine Band. Das ist sozusagen eine Art Fanclub.
Die Mitgliederzahlen steigen da auch stetig. Natürlich fallen da ja auch Monatliche Serverkosten etc.pp an.
Jetzt haben die Mitglieder von sich aus vorgeschlagen ab und zu mal was zu spenden auf, damit ich die Kosten nicht alleine tragen muss.
Das habe ich aber abgelehnt, weil man ja als Privatperson eigentlich keine Spenden einnehmen darf. Zumindest ist das mir so bekannt.
Ich habe dann gesagt, das ich ja ggf. so eine Art Spendenbutton von Paypal einbauen kann und jeder, wenn er will, was darüber spenden kann.
Ist sowas rechtlich zulässig oder könnte ich Probleme mit den Finanzamt bekommen?
Ich wollte den Button ggf. auf der Startseite einbinden.
Spenden würden wahrscheinlich auch nicht regelmäßig eingehen.
Bis jetzt war es so gewesen, das ein User jeden Monat 10€ gespendet hat. Nachdem der Server von uns gehackt wurde und durch die Widerherstellung einige Kosten entstanden sind, haben einige mehr gespendet und es sind an 2 Tagen ca. 80€ eingegangen. Dann kamm eben auch die Diskussion mit den Spenden auf.

Wie ist bei sowas die Rechtslage? Manche schlagen so eine Art Vereinsgründung vor. Da wäre der Aufwand aber viel zu groß, wenn es sich doch nur um eine sehr gut besuchte private Webseite handelt.

Ich sage schon mal Danke im Voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Am einfachsten gründest du einen Verein. Der muss weder gemeinnützig noch eingetragen sein. Diese Verein nimmt freiwillige Mitgliedsbeiträge ein und gibt Geld aus.
Er kann auch "Spenden" nehmen.

Eine Liste der Einnahmen und Ausgaben mit Belege und eine Mitgliederliste reichen aus, als Beleg.

Ist ganz einfach: Sieben Leute sagen: ich gründe einen Verein und schreiben das auf auf eine Zettel. Fertig. Oder eine fertige Mustersatzung irgendwo runterladen.

Uwe

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#2
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

An so einen Verein haben wir auch schon gedacht. Müsste man sich mal nach der Rechtslage erkundigen.
Müsste man eben blos wissen, wie man das mit den Mitgliedsbeiträgen macht.
Vom Management der Band wurde uns klar gesagt, das wir mit der Fanseite keinen Gewinn erzielen dürfen. Der Name wäre geschützt und wenn wir Geld verdienen würden, dürften wir den Namen bei uns nicht mehr verwenden.

MFG Rico

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du, bzw die Mitglieder können das machen wie sie wollen. Am einfachsten als "freiwillgen Beitrag", dann hat man keinen Aufwand.

Und mit einer kleinen Buchführung in der du die Ausgaben zusammenschreibst und die Ausgaben abziehst hast du den Nachweis.

Auf der Webseite machst du ein "Anmelden" und sammelst die Adressen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

Um Sachen zu lesen usw. muss man sich bei uns mit Nick und Emailaddy anmelden.
Richtige Adressen werden da nicht hinterlegt.
Weiß auch nicht ob es die User machen wollen, weil wir vor kurzen gehackt wurden und wir nicht wissen ob die Datenbank runtergeladen wurde.

Ich kann ja mal die URL sagen

www.fanclub-unheilig.net

MFG Rico

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die können dir auch ne E-Mail senden oder ne Postkarte oder ne Brieftaube.

Oder du suchst dir einfach 7 Idioten bei dir im Freundeskreis. Und schon hast du einen Verein.

Uwe

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Das habe ich aber abgelehnt, weil man ja als Privatperson eigentlich keine Spenden einnehmen darf. Zumindest ist das mir so bekannt.


Die Information ist falsch. Natürlich darfst Du Spenden einnehmen, jedoch dürfen diese Spenden vom Spender nicht steuerlich geltend gemacht werden und Du darfst keine Spendenquittung ausstellen. Der Erhalt des Geldes darf natürlich quittiert werden.

quote:
Ist sowas rechtlich zulässig oder könnte ich Probleme mit den Finanzamt bekommen?


Rechtlich zulässig ist das. Wenn die Einnahmen jedoch höher sind als Deine Ausgaben, dann sind sie steuerpflichtig.

Die Gründung eines Vereines führt übrigens zu keinen rechtlichen Vorteilen, denn auch ein Verein darf keinen Gewinn machen, ansonsten wird auch der Verein steuerpflichtig.



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-- Editiert am 06.01.2011 13:01

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das "Problem" bei deinen Spenden an dich ist das es eine "gewerbliche Tätigkeit" wird. Die muss man "anmelden" und "Steuererklärungen" machen. Ebenso Umsatzsteuer abführen.

quote:
denn auch ein Verein darf keinen Gewinn machen

Nur das die "Beiträge" des Vereins durch seine Mitglieder ja weiter den Mitglieder gehören. Das ist kein Gewinn.
Anders wäre es wenn die "Werbeeinnahmen" hätten, das wäre dann ein "Gewinn".

Wenn die "Mitglieder" 50 Euro zusammenlegen um sich eine Kiste Bier zu kaufen ist das ja kein Gewinn.

Auf der Webseite könnte man einfach jedem Spender zum Clubmitglied machen.

Uwe

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#8
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

(((Jetzt haben die Mitglieder von sich aus vorgeschlagen ab und zu mal was zu spenden auf, damit ich die Kosten nicht alleine tragen muss.)))

Wenn du kein Gewinn beabsichtigt und die Einnahmen ledeglich dazu dienen sollen, die Kosten zu decken, dann fehlt es hier an die Gewinnerzielungsabsicht, die für die Einstufung als Selbstständiger oder Gewerbetreibender notwendig ist. Daher werden die Einnahmen nicht als gewerbliche Einkünfte eingestuft und müssen nicht besteuert werden. Das muss aber vom Amts wegen geprüft werden.

Ein Verein muß ins vereinsregister eingetragen werden. Für die Eintragung als verein bedarf es eine Satzung , der notariell beurkundet werden muss sowie Mitgliedersammlung.


Gruß


Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Das muss aber vom Amts wegen geprüft werden.


Welches Amt prüft das denn und wie.

quote:
Ein Verein muß ins vereinsregister eingetragen werden. Für die Eintragung als verein bedarf es eine Satzung , der notariell beurkundet werden muss sowie Mitgliedersammlung.


So ein Quatsch

http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Nicht_eingetragener_Verein


Uwe


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