Sperre DSL / Nötigung?

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)
Sperre DSL / Nötigung?

Fiktive Frage:
Telekomanbieter ISP sperrt den DSL-Anschluss (Daten), nachdem der Kunde es versäumt, eine Rechnung von EUR 33 rechtzeitig zu bezahlen.
Der Kunde hat es einfach verschwitzt. Das Geld wurde, nachdem die Sperre wahrgenommen wurde, sofort überwiesen.
In der Mahnung steht, dass der Kunde nunmehr knapp EUR 50 zahlen müsse, um den DSL-Anschluss entsperrt zu bekommen.
Neben einer Mahngebühr kommt eine Datensperrgebühr von EUR 15 dazu. In der Mahnung unten steht unten der Name des Vorstandsvorsitzenden des ISP.
Wohl oder übel zahlt der Kunde diese EUR 15 - im Wissen, dass eigentlich zivilrechtliche keine Sperre hätte erfolgen dürfen.

Kommen wir zum Strafrecht:
Liegt hier möglicherweise eine Nötigung vor? Macht es Sinn, einen Strafantrag gegen den Vorstandsvorsitzenden des ISP einzulegen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von jurungi):
Liegt hier möglicherweise eine Nötigung vor? Macht es Sinn, einen Strafantrag gegen den Vorstandsvorsitzenden des ISP einzulegen?

Es ist keine Nötigung zu sehen.
Zitat (von jurungi):
Der Kunde hat es einfach verschwitz

Seltsam die meisten Anbieter setzen eine Einzugsermächtigung voraus.

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#2
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig (Sperrgebühr)mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (DSL Sperre) zu einer Handlung (Zahlung der Sperrgebühr), Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Warum ist das keine Nötigung?

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#3
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

gelöscht

-- Editiert von jurungi am 04.01.2018 19:14

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#4
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Warum sollte eine Sperrgebühr rechtswidrig sein?
Inwiefern ist eine DSL-Sperre ein empfindliches Übel?

Ich übersetze Ihre Interpretation mal in mein Zeitungsabo:

Zitat:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig (Mahngebühr)mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Zeitungslieferungssperre)) zu einer Handlung (Zahlung der Mahngebühr), Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Heisst das Ihrer Meinung nach jetzt, dass ich mein Zeitungsabo nach Lust und Laune irgendwann mal zahlen kann, ohne dass die mir Mahngebühren aufdrücken können und trotzdem müssen sie unbegrenzt liefern?

Wäre eine tolle Sache, geb ich zu. ;)

-- Editiert von Ed Wood am 04.01.2018 19:46

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein Sperre unter EUR 75 ist nicht erlaubt - und damit wohl rechtswidrig.

Das hat der BGH zivilrechtlich so entschieden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5abb1610f0ebd6ffe8a4da0ffbb0c82f&nr=56689&pos=0&anz=1

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#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig (Sperrgebühr)mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (DSL Sperre) zu einer Handlung (Zahlung der Sperrgebühr), Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


um mal klarzustellen, was ein empfindliches Übel ist:

Zitat:
Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.
vgl. BGH NStZ 1992, 278


Eine Sperrung des Internetanschlusses stellt jedenfalls kein empfindliches Übel im juristischen Sinne dar, auch wenn das der einzelne anders empfinden mag. Zumal von einem normalen erwachsenen Menschen erwartet werden kann, dass er einer finanziellen Forderung, die dieser als ungerechtfertigt empfindet, in entsprechender Art und Weise ggf. zivilrechtlich entgegentreten kann.


Zitat:

Ein Sperre unter EUR 75 ist nicht erlaubt - und damit wohl rechtswidrig.

Das hat der BGH zivilrechtlich so entschieden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5abb1610f0ebd6ffe8a4da0ffbb0c82f&nr=56689&pos=0&anz=1


Ändert aber auch nichts daran, dass hier kein Ansatz für eine strafbare Handlung i.S.d. StGB vorliegt. Es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die auch auf zivilrechtlichem Wege geklärt werden muss, sofern der Wunsch danach besteht.
So kann die von der ungerechtfertigten Sperrung betroffene Person Schadensersatzansprüche gegen den Provider geltend machen.

Mit Strafrecht hat das aber nichts zu tun.


Grüße
PP

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