Sperrung des Zugangs bei Kleinanzeigenmarkt, Anzeigen in "Geiselhaft"

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Sperrung des Zugangs bei Kleinanzeigenmarkt, Anzeigen in "Geiselhaft"

Hallo zusammen,

brauche bitte eine Meinung zu folgendem Sachverhalt (es geht nicht um die üblichen, "großen" Websites!):

- Auf einem spezialisierten Anzeigenmarkt wurden 2 Kleinanzeigen geschaltet (Erstnutzung).
- Loginversuch am nächsten Tag, die Meldung: "Sie wurden gesperrt. 1 Monat!" => Kein Zugriff mehr.
- Inserent: "Hä?! Muss ein Irrtum sein... Oder muss ich noch den Account bestätigen...?"
=> Nachfrage per Mail (Telefon nur mit AB und Hinweis auf Mail).

- Admin: Sperrgrund ist wegen dem sinngemäßen Satz "Zwischenverkauf und vorzeitige Beendigung des Angebotes vorbehalten". (Standard als Absicherung gegen Abbruch-Jäger).
- OK, soweit ist die Ursache zumindest nachvollziehbar... Nur: es wurden nicht etwa die bemängelten Anzeigen entfernt, sie laufen kostenpflichtig weiter (mittlweile ~2 Tage nach Sperre hat der Seiten-Betreiber den bemängelten Satz entfernt).

- Vorschlag des Inserenten, die Angebote (und ggf. Account) zu löschen werden nicht beantwortet. Admin stellt sich stur - "ich Chef, du nix".

- Faktisch ist es nun so, dass die Anzeigen munter weiter laufen, spätestens nach Ablauf in paar Wochen Kosten verursachen, jedoch der Inserent keinen Zugriff auf Nachrichten von potentiellen Interessenten hat und wahrscheinlich sogar am Abschluss eines Handels gehindert wird, da er keinen Zugriff mehr hat.
Es ist auch gar nicht klar, ob überhaupt ein Käufer auftreten kann, denn der Nutzer wird im Angebot als "gesperrt" angezeigt (wer kauft bei "so einem"!?).

- Die AGB des Marktes beinhalten keinerlei Klauseln, die eine Sperrung oder einen derartigen Ausschluss begründen. Die AGB sind sowieso ziemlich "handgestrickt" und überschaubar.

- Die Art- und Weise, mit der auf ganz normale, sachliche und lösungsorientierte Anfragen des Inserenten geantwortet wird, lässt Schlüsse über den Betreiber zu. Nichtmal ein Name wird in den Mails genannt.

=> Der Inserent fühlt sich nun genötigt, da seine Inhalte (auch viele Fotos im Inserat) + persönlichen Daten komplett seinem Zugriff entzogen wurden (und weiterhin öffentlich online sind), und insbesondere, weil der Vertragsgegenstand nicht mehr in Gänze erfüllt wird. Nochmal der Hinweis: In den AGB steht keinerlei Konsequenz bei Verstößen und es gab nichtmal eine Vorwarnung oder Hinweis auf die Sperrung.
=> Außerdem ist auch denkbar (s.o.), dass der Inserent durch einen möglichen Kauf durch Dritte (den er nicht mitbekommen / beantworten kann) in eine Lieferschuld versetzt wird, welche er nicht erfüllen kann.

Irgendwelche Vorschläge? Über die "freundliche, sachliche Klärung per Mail" ist der Inserent schon ergebnislos hinweg; Aktueller Stand ist ein Fax mit Fristsetzung zur Freischaltung.

Danke!

-- Editier von Snuggles am 03.01.2017 11:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Snuggles):
Die AGB des Marktes beinhalten keinerlei Klauseln, die eine Sperrung oder einen derartigen Ausschluss begründen.

Das kann sich auch aus den Zusammenhängen oder aus der Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen ergeben.



Zitat (von Snuggles):
Aktueller Stand ist ein Fax mit Fristsetzung zur Freischaltung.

Wurde denn auch alternatives gefordert? Löschen der Anzeige, Zugänglichmachung von Käufern?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Das kann sich auch aus den Zusammenhängen oder aus der Gesamtheit der vertraglichen Vereinbarungen ergeben.


Könnte es sicher. [egun google]. Sehe ich aber nicht in dem Kontext und der Konstellation.


Zitat:
Zitat:
Zitat (von Snuggles):
Aktueller Stand ist ein Fax mit Fristsetzung zur Freischaltung.


Wurde denn auch alternatives gefordert? Löschen der Anzeige, Zugänglichmachung von Käufern?



Ja, Freischaltung (mit der einleitenden Erklärung+Begründung, was davon betroffen ist, d.h. faktische Ermöglichung eines Handels, Kundenkommunikation etc....) oder alternativ Löschung von Artikeln + Account wurde gefordert.

Sinngemäße Antwort (nur leicht überspitzt): "Nö, mfg".

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