Spielstraße

12. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sandra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Spielstraße

Hallo,

wenn ich meine Kinder in einer Spielstraße spielen lasse (4 J. alt) und ein Autofahrer/LKWFahrer (da im hinteren Bereich gerade gebaut wird, ist eine Sackgasse), wie sieht meine Sorgfaltspflicht als Eltern aus. D.h. müssen die Autofahrer u.s. aufpassen? Oder darf ich meine Kinder dort nicht spielen lassen, gerade auch wegen der seit jetzt 6 Monaten dauernden Bauarbeiten?

Sandra

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Weit Örp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Du musst überlegen, was Dir wichtiger ist: das Leben deiner Kinder oder nacher vor Gericht Recht zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

IN einem Verkehrsberuhigten Bereich (VZ325) überwiegt die Aufenthaltsfunktion, d.h. es darf dort gespielt werden, Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und aufpassen, dürfen aber auch nicht unnötig behindert werden.



Arne

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