Hallo,
wenn ich meine Kinder in einer Spielstraße spielen lasse (4 J. alt) und ein Autofahrer/LKWFahrer (da im hinteren Bereich gerade gebaut wird, ist eine Sackgasse), wie sieht meine Sorgfaltspflicht als Eltern aus. D.h. müssen die Autofahrer u.s. aufpassen? Oder darf ich meine Kinder dort nicht spielen lassen, gerade auch wegen der seit jetzt 6 Monaten dauernden Bauarbeiten?
Sandra
Spielstraße
12. Februar 2002
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Frage vom 12. Februar 2002 | 18:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Spielstraße
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 28. November 2002 | 10:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Du musst überlegen, was Dir wichtiger ist: das Leben deiner Kinder oder nacher vor Gericht Recht zu bekommen.
#2
Antwort vom 29. November 2002 | 13:36
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 37x hilfreich)
IN einem Verkehrsberuhigten Bereich (VZ325) überwiegt die Aufenthaltsfunktion, d.h. es darf dort gespielt werden, Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und aufpassen, dürfen aber auch nicht unnötig behindert werden.
Arne
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