Schüler S. ist 28, hat Abitur, eine abgeschlossene Berufsausbildung ein abgeschlossenes Studium (B.Sc) und absolviert aktuell eine zweite Ausbildung in Bayern.
Er kann aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen. Er setzte sich darauf hin am Anfang des ersten Lehrjahres mit dem Sportlehrer in Verbindung der ihn darauf verwies, dass für eine Sportbefreiung ein "Fachärztliches Attest" nötig sei.
S. war ohnehin in regelmäßiger Behandlung bei einem Facharzt und ließ sich von diesem ein Attest ausstellen zur Befreiung vom Sportunterricht. Der Facharzt verlangte für dieses nicht standardisierte Attest darüber hinaus 40 EUR
Im ersten Berufsschulblock des zweiten Lehrjahres erhielt S. überraschend ein Schreiben der Berufsschule, dass er ohne Entschuldigung nicht am Sportunterricht teilgenommen hätte. Im zweiten Jahr hatte die Klasse einen neuen Sportlehrer bekommen, der gleichzeitig auch Fachbetreuer für Sport war. Dieser informierte ihn darüber dass
1. Kein Attest vorliegen würde
2. Ein Fachärztliches Attest nicht ausreichen würde, die Entscheidung ob jemand befreit wird obliege ihm allein als Fachbetreuer
3. Schüler S. kein Abschlusszeugnis, sondern lediglich ein "Abgangszeignis" der Berufsschule erhalten würde, wenn er an Sport nicht teilnimmt, da die Ausbildung an der Berufsschule mit einer Note 6 in einem Pflichtfach als nicht abgeschlossen gilt.
1. Ist nachweisbar falsch, für die Existenz und das Vorliegen des Attestes gibt es gut 20 Zeugen, darunter der Facharzt selbst, der ehemalige Sportlehrer und mehrere Mitschüler.
3. Ist laut Berufsschulordnung Bayern ebenfalls falsch, Laut §17(3) der BSO-Bayern zählt die Sportnote nicht mit in den Durchschnitt und wird auch nicht zum Bestehen/ nicht Bestehen der Berufsschule herangezogen.
Fragen:
Wie ist hier die konkrete Rechtslage?
Kann die Schule das Vorliegen einer fachärztlich attestierten Sportunfähigkeit ignorieren und darauf beharren, dass der S. am Unterricht teilnehmen muss und in Konsequenz mit Note 6 bewerten bzw. die Stunden als unentschuldigt fehlend zählen?
Sollte die Berufsschule das Attest wirklich verschlampt haben, ist der Schüler dazu verpflichtet auf eigene Kosten ein neues ausstellen zu lassen, obwohl er nachweisen kann, dass er bereits eines vorgelegt hat?
Vielen Dank im Voraus.
Sportunterricht in der Berufsschule
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Bei der Definition von Attest redet ihr anscheinend aneinander vorbei; mir ist auch nicht klar, ob es lediglich um Nichtteilnahme am Sport geht oder sogar um eine Befreiung bei diesen Unterrichtsstunden anwesend zu sein ( zB als Zuschauer auf der Bank).
Wenn die Kommunikation mit dem Fachlehrer nicht klappt, würde ich mich an die Schulleitung wenden und um Klärung bitten.
ZitatBei der Definition von Attest redet ihr anscheinend aneinander vorbei; mir ist auch nicht klar, ob es lediglich um Nichtteilnahme am Sport geht oder sogar um eine Befreiung bei diesen Unterrichtsstunden anwesend zu sein ( zB als Zuschauer auf der Bank). :
Wenn die Kommunikation mit dem Fachlehrer nicht klappt, würde ich mich an die Schulleitung wenden und um Klärung bitten.
Danke für Ihre Eingabe.
Sollte sich das Thema nicht klären würde der Fachbereuer des S. ohnehin die Schulleitung hinzuziehen.
Wer vom Sportunterricht befreit ist, hat keine Anwesenheitspflicht im Sportunterricht laut Schulordnung. Das geht somit Hand in Hand.
Da explizit von "Fachärztliches Attest" die Rede war sollten hier die Definitionen nicht weit auseinander gehen dürfen. Wer Facharzt ist und was ein Attest ist ist sicherlich juristisch vollumfänglich definiert?
Darüber hinaus war die eigentliche Frage ja:
1. Was ist mit den Kosten für ein neues Attest, wenn die Schule das alte verschlampt hat
2. In wiefern kann die Schule von vorherigen, auch schriftliche gemachten, Anforderungen an so eine Befreiung plötzlich abweichen und generell Atteste nicht anerkennen?
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zu 1.
Wenn der Zugang nachweisbar ist, muss die Schule die Kosten für Ersatz übernehmen
zu 2.
s. Verwaltungs-/Schulordnung: Hat die sich geändert? Dann gelten neue Regelung ab Inkrafttreten.
Zitat:Ein Fachärztliches Attest nicht ausreichen würde, die Entscheidung ob jemand befreit wird obliege ihm allein als Fachbetreuer
Das ist Unsinn: Wenn ein Arzt gesundheitliche Gründe für die Befreiung vom Sport attestiert, dann kann der Lehrer nicht zum Sport zwingen.
Bevor man jetzt aber alle Eventulitäten diskutiert, ist zunächst das Gespräch mit der Schulleitung abzuwarten.
-- Editiert von HeHe am 20.12.2017 11:14
Die Absprache mit Lehrer 1 war also:
Attest liegt vor - Teilnahme am Sportunterricht: nein / Anwesenheitspflicht während der Sportstunde: nein
Lehrer 2 sagt nun:
Keine Anwesenheit, kein Attest - Fehlstunde und entsprechende Benotung
Da ist wirklich eine Absprache mit der Schulleitung gefragt.
Außerdem sind wir hier im zweiten Schuljahr - der erste Lehrer muss ja bisher irgendwas vermerkt haben und fragen kann ihn auch noch!!
-- Editiert von HeHe am 20.12.2017 13:17
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