Steht mir Trennungsunterhalt zu?

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Steht mir Trennungsunterhalt zu?

Hallo ich bin 43, habe 2 Kinder 19 und 15 beide Schüler und bin seit knapp 20 Jahren verheiratet.Wegen der Arbeit meines Mannes und weil unsere beiden Kinder abwechselnd unter Depressionen litten habe ich nur wenig gearbeitet.
Nun habe ich seit 1.Januar 2011 einen 400 Euro Job.

Meine Anwältin bei der ich war hat mir ausgerechnet dass mir Trennungsunterhalt von 377 Euro zusteht.
Dessen Anwalt will natürlich wie mein Mann auch keinen Unterhalt an mich zahlen.
Meine Anwältin ist im Moment in Urlaub deshalb meine Frage ob mir Trennungsunterhalt zusteht.
Wir sind getrennt sei 5.Dezember 2008
bisher hat er mich auch für die Kinder zu wenig Unterhalt gezahlt.
er verdient 2800 Euro mindestens netto.

Steht mir Unterhalt zu?
Vielen Dank für alle Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wenn deine Anwältin dir nach Kenntnis der Sachlage ausgerechnet hat, dass dir ihrer Meinung nach 377 Euro Trennungsunterhalt zustehen, glaubst du dann, dass hier irgend jemand im Forum hellseherische Fähigkeiten besitzt und das besser ausrechnen kann.

Und wenn der Anwalt deines Ex meint, dass dir nix zusteht, wer sollte dann wissen, wie er das begründet und ob das stichhaltig ist.

Die Sache ist doch nun anhängig ... und nur Propheten können den Ausgang sicher vorhersagen! Na, vielleicht gibt es ja doch den ein oder anderen hier im Forum, der solche bemerkenswerten Fähigkeiten besitzt ...

-- Editiert am 03.01.2011 22:09

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#2
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Warum suchst du dir keinen Vollzeitjob? Ich erkenne keinen Grund, warum du Anspruch auf Unterhalt hättest. Wenn du seit 2008 getrennt bist, hättest du dich schon lange einen Job suchen können. Auch deine Kinder sind alt genug um tagsüber alleine zu bleiben.

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"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Regina,

hatten wir das nicht alles schon mal?

Grundsätzlich steht dir bis zur Scheidung TU zu. Allerdings wird dein Einkommen, sowie die Zahlungen, die dein Mann ohnehin schon leistet, darauf angerechnet.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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