Ich(15) habe geklaut in 2 Läden.Im 2. Laden wurden wir erwischt.Wir mussten den vorherigen Laden angeben.Ich erzählte dummerweise die Geschichte,dass ich im ersten Laden nicht geklaut habe sondern dass mein einer Freund(ohne Namen zu nennen) Seine geklaute Ware in meine Bauchtasche gemacht habe und erst im 2. Laden mitgemacht habe. auch meinen Eltern erzählte ich es so.Und diese dem Anwalt.Der Anwalt sagt ich solle erzählen das ich im ersten Laden nicht geklaut hab,sondern dass ich nachdem wir aus dem Laden raus sind mein Freund es in die Bauchtasche von mir getan hat weil er keine hatte.(Ich würde keine Namen nennen)der Anwalt sagt dass ich dann nur Mittäter war.Und beim 2. dann Täter.Als wir auf der Polizei Wache waren war es 19:20 Der Laden 1 hat bis 20:00 offen.Und löscht die Videoüberwachung nach 24H am nächsten Tag war Feiertag.Glaubt ihr die Polizei hat dem Laden gesagt er solle die Videoüberwachung sicherstellen? Ich hab echt ****** gebaut ich weiß.Aber ich Trau mich nicht die Polizei anzulügen.Außer wenn ich mir sicher bin dass diese keine Videoüberwachung habenMännlich 15,keine Vorstrafen.
-- Editiert von Justin.420 am 12.01.2018 16:32
Stellt die Polizei Videoüberwachung bei Diebstahl sicher
12. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2018 | 16:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellt die Polizei Videoüberwachung bei Diebstahl sicher
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#1
Antwort vom 12. Januar 2018 | 16:59
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
Zitat:https://www.123recht.net/Doppelter-Diebstahl-was-jetzt-__f531353.html
Da wurde doch alles erklärt?
Was nun? 14 oder 15? Heute Geburtstag oder wie?
Doppelte Posts/Themen zum selben Sachverhalt sind eigentlich nicht erwünscht...
Und jetzt?
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