Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz: § 18 - Pflicht zur Einkommenssteuerklärung als Erbe ?

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Athu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz: § 18 - Pflicht zur Einkommenssteuerklärung als Erbe ?

Ich habe im Oktober 2017 für meinen verstorbenen Vater ( Ruhestandsbeamter ) Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz: § 18 erhalten. Dieses Sterbegeld unterliegt ja vor Auszahlung an den Erben der Einkommensteuer, dem Soli und dem Kirchensteuerabzug. Dazu wurden von seinem Dienstherrn dem BEV (Bundeseisenbahnvermögensamt )
meine persönlichen Daten als Alleinerbe wie u.a. auch meine Steuer ID angefordert und das Sterbegeld wurde dann an mich unter Anwendung der Steuerklasse 7 ausgezahlt . Das Sterbegeld wurde also bereits 1 x versteuert. Soweit so klar.

Jetzt frage ich mich die ganze Zeit ob ich dieses bereits ja schon 1 x versteuerte Sterbegeld in MEINER Einkommenssteuerklärung für 2017 mit angeben muesste oder nicht ?

Das Problem ist nur das ich für mich schon seit vielen Jahren gar keine Einkommenssteuerklärung mehr abgegeben habe. Bin selbst Erwerbsminderung-Rentner seit 15 Jahren und liege mit meiner kleinen Rente sowie einigen Zinserträgen unterhalb der Grenze zur Pflicht der Abgabe einer Steuerklärung...
Habe darum auch eine NV-Bescheinigung um keine Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge zahlen zu müssen.

Wäre jetzt jedoch das erhaltene Sterbegeld anzugeben käme ich damit über den Steuerfreibetrag und müsste einen Einkommenssteuerklärung abgeben.

Darum die Frage bin ich verplichtet aufgrund des bereits versteuerten Sterbegeldes jetzt für 2017 eine Steuererklärung abzugeben und dieses quasi ein zweites Mal zu versteuern ?

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3 Antworten
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#2
 Von 
Athu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke. Es ist natürlich Steuerklasse 6.

Wahrscheinlich müsste ich dann das Sterbegeld in der Anlage N der Einkommenssteuerklärung ausfüllen ?

Ich denke ich bekomme ja vom Dienstherrn meines Vaters dem BEV dann auch demnächst ja eine Lohnsteuerbescheinung für 2017 wo das Sterbegeld dann eingetragen ist. Diese Zahlen/Daten daraus übernehme ich dann einfach in die Steuerklärung.

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