Steuererklärung - Rückerstattung bei halben Jahr voller Arbeit

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
John_137
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Rückerstattung bei halben Jahr voller Arbeit

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen, worauf ich ich leider keine passende Antwort finden konnte. Ich habe am Anfang 2017 meine Ausbildung beendet und noch dazu entschlossen im August eine weitere Ausbildung zu starten. Ich habe in der Zwischenzeit nach meiner ersten Ausbildung von Anfang Februar bis Ende Juli (knapp 6 Monate) voll gearbeitet. Meine jetzige Frage wäre, ob ich bei einer Steuererklärung draufzahlen müsste oder eher eine Rückerstattung erwarten kann. Mein Arbeitsweg ist nur wenige Kilometer und auch andere Dinge kann ich nicht absetzen.
Hoffe jemand kann mir helfen.

Freundliche Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Meine jetzige Frage wäre, ob ich bei einer Steuererklärung draufzahlen müsste oder eher eine Rückerstattung erwarten kann. Sie erwartet eine Erstattung, weil Sie in den 6 Monaten mit vollem Gehalt quasi zuviel gezahlt haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wahrscheinlich eine Erstattung.
Für genauere Zahlen können Sie die Summe Ihrer Bruttoverdienste in einen Einkommensteuerrechner eingeben und die Steuer, die dabei rauskommt mit der Summe der von Ihnen gezahlten Lohnsteuer vergleichen. Nicht berücksichtigt sind darin allerdings die Beiträge zur Krankenkasse.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wäre da nicht ein Brutto-Netto-Rechner schlauer? Da kann man ja auch Jahresverdienste eingeben und die SV-Beiträge werden ebenfalls berücksichtigt, z. B. hier: https://www.brutto-netto-rechner.info/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ja, das ist richtig. Erfordert nur ein paar zusätzliche Eingaben. ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
John_137
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand einen Rechner? Bei mir kam vorhin 410€ draufzahlen raus, deshalb frag ich...:/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
John_137
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand einen Rechner? Bei mir kam vorhin 410€ draufzahlen raus, deshalb frag ich...:/

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Einfach nach "Gehaltsrechner" suchen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Nachzahlung herauskommt.

Werbung für einen bestimmten Gehaltsrechner möchte ich nicht machen. Es sollte bei allen das Gleiche heraus kommen. Muemmel hat ja auch schon einen genannt.

Wenn das dann immer noch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, dann die Zahlen hier einstellen.



-- Editiert von hh am 08.01.2018 23:00

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