Hallo,
beim Erstellen meiner Lohnsteuererklärung für 2003 bin ich auf folgende Probleme gestoßen. Ich habe letztes Jahr geheiratet und habe auch eine Tochter bekommen. Daraus ergeben sich folgende 2 Fragen:
1. Durch die Heirat haben wir die Lohnsteuerklasse auf den Lohnsteuerkarten ändern lassen. Muß ich auf der Steuererklärung die alte (also die I) oder die neue (III bzw. IV) angeben? Wird dann das Einkommen des ganzen Jahres mit dieser Klasse versteuert?
2. Seit der Geburt unserer Tochter bekommen wir Erziehungsgeld. Wo muß ich das auf der Steuererklärung angeben? Aus meiner Sicht kann es nicht beim Mutterschaftsgeld mit rein, da dieses dem Progressionsvorbehalt unterliegt und das Erziehungsgeld ja nicht. Es sollte also wie Sozialhilfe behandelt werden. Leider habe ich auch für diese keinen Platz gefunden.
Schon mal vielen Dank im Voraus.
Oisín.
Steuererklärung: Steuerklassen und Erziehungsgeld
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zu 1.:
Die zuletzt vorhandene Steuerklasse sollte angegeben werden. Eine fehlerhafte Angabe hat aber keine Folgen. Die Versteuerung des Jahreseinkommens erfolgt nicht nach Steuerklassen. Steuerklassen dienen nur dazu, den Lohnsteuerabzug während des Jahres so zu gestalten, dass er der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommt.
Für Verheiratete gibt es nur eine Jahressteuertabelle, nach der Euer Einkommen versteuert wird. Steuerrechtlich reicht es, wenn man nur 1 Tag im Jahr verheiratet war, um für das ganze Jahr als verheiratet zu gelten.
Zu 2.:
Da das Erziehungsgeld steuerfrei ist und auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss es in der Steuererklärung auch nicht angegeben werden. Aus diesem Grund findest Du auch kein Feld zur Angabe des Erziehungsgeldes.
Vielen Dank für die super schnelle Hilfe.
Oisín
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