Strafe wegen Personalausweiss

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Strafe wegen Personalausweiss

HI,

ich hatte damals ca. ein einhalb Jahre lang keinen gültigen Personalausweiss, irgendwann musste ich den aber neu machen.

Ich muss dafür jetzt ein Strafe in höhe von 50,- + irgendwelche Gebühren zahlen. Ich habe mich aber dazu schriftlich geäussert und zwar:

Ich war ohne Gültigen Perso
Bei der Bundeswehr,
ich wurde schon zweimal von Polizisten auf der Strasse kontrolliert und die haben auch kein Ton gesagt,
ich war damit auf vielen Ämtern, da hat auch kein ******* was gesagt
ich war auch schon für 3 Wochen im Arrest, da hat das auch keinen Interessiert

Und jetzt als ich mich selber gemeldet habe, drohen sie mir mit der Geldstrafe und inzwischen Erzwingungshaft.

Ist das wirklich Rechtens?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Also ich hatte mich damals dazu geäussert, als der erste Brief kam.

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Entschuldigung, aber es ist allgemein bekannt, dass in diesem unserem Lande die Pflicht besteht, ein gültiges Personaldokument bei sich zu führen.

Wenn Sie dies 1 1/2 Jahre nicht getan haben, nicht einmal im Besitz eines solchen waren, kommen Sie mit der o.g. Geldstrafe noch ziemlich glimpflich davon

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#3
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

murgab, da ist ein kleiner aber wichtiger fehler in deine statement. man ist verpflichtet ein peronaldokument zu besitzen, nicht es immer mit sich zu führen.

mfg
chronoton

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#4
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

wenn Sie während der Zeit einen gültigen REISEPASS hatten, sollten Sie das der Behörde schleunigst mitteilen; dann dürfte die Sache wohl faktisch erledigt sein.

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#5
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Den alten Ausweiss hatte ich ja die ganze Zeit einstecken gehabt. Ich habe damals versäumt den Ausweiss neu machen zu lassen, kurz nachdem ich mir dessen bewusst geworden war, wurde ich von zwei Polizisten kontrolliert, die habe den Ausweiss in der Hand gehabt und sie haben kein Ton gesagt. Dass ist auch das, was ich damals nicht verstanden habe.

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es steht Ihnen natürlich frei gegen einen Bußgeldbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen und auf einen möglichen Reisepass hinzuweisen oder auch darauf zu hoffen, dass das Amtsgericht das Verfahren einstellen oder eine niedrige Geldbuße festlegt und sie trotz mindestens 12,50 Euro zusätzlicher Gebühren günstiger wegkommen. Oder das sie per Verfassungsbeschwerde das Paßgesetz kippen können. Bevor in den Perso RFID-Chips oder andere biometrische Merkmale eingebaut werden, würde ich aber für letzteres keine Erfolgsaussichten sehen...

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Sobald man über 16 Jahre alt ist, muss man sich jederzeit mit "gültigen" Personalpapieren ausweisen können.!!

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#8
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

@sika0304
bitte die postings vorher vollständig durchlesen. es ist ein irrtum, daß man sich jederzeit ausweisen muß (zumindest in österreich). man muß nur im BESITZ eines slchen dokumentes sein.

mfg
chronoton

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Auch in Deutschland muß man einen Personalausweis oder Reisepass nicht mit sich führen, dazu der Gesetzestext laut dem man ihn besitzen und auf Verlangen vorzulegen hat (PersAuswG §1):

Ausweispflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

-- Editiert von danielB am 09.01.2006 03:03:51

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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Hallo Chronoton: Gut recherchiert!

Es ist richtig, dass man nur im Besitz sein MUSS, dieses Papier aber nicht mitführen muss.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass er Poster nicht im Besitz - was Pflicht ist, eines solchen Dokumentes ist/war.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#11
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Es heisst dass man im Besitz eines Ausweises
sein muss und diesen auf Verlangen vorzeigen
muss.Ergo muss ich den Ausweiss immer bei
mir haben da ich ja nicht wissen kann wann
ich ihn vorzeigen muss. Der Ausweis passt in
jeden Geldbeutel und Wiegt nicht viel.Zu den
vielen Kredit und Visitenkarten kann man
ihn ruhig immer bei sich haben.Sie können
ihn aber zu hause lassen und jedesmal holen
um der Behörde vorlegen zu können,denn das
wird verlangt.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#12
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

es ist vorteil, bei einer konrolle einen ausweis bei sich zu haben, da sonst die identitätsfeststellung länger dauern kann. aber man kann NICHT bestraft werden, weil man keinen ausweis bei sich hat.

mfg
chronoton

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#13
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

als ich meinen Auweis und meinen Reisepass verlängert lassen habe und beide warn ca. 3 Monate abgelaufen wurde mir mitgeteilt das mein Reisepass innerhalb der EU noch ein Jahr gültig ist, obwohl er bereits abgelaufen ist.

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#14
 Von 
WeAseL
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

naja, bei mir waren es eineinhalb jahre und ich find es halt einfach nur krass das es keinen interessiert hat

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