Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

18. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
beate
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

im volgenden fall wurde ich in einer gaststätte von einer fremden Frau angegriffen und ins Gesicht geschlagen,weil ich mich kurz mit ihren Mann unterhalten hatte.da ich mich werte ,wurde die frau am Finger verletzt ,so das sie ins Krankenhaus zum nähen muste
Wie sieht es mit dem Recht auf Notwehr aus ?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gitta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Für Notwehr muss ein Angriff vorliegen - Wenn Sie geschlagen wurden, und danach erst die Frau verletzten, ohne dass diese noch angreift, fällt Notwehr aus. Wehrten Sie sich tatsächlich gegen den erfolgenden Angriff, dann greift das Notwehrrecht. Zu beachten ist aber, daß die Notwehr nicht unverhältnismäßig ist: Haben Sie sich gegen eine Backfeife mit ihrem Bierglas o.ä. verteidigt, könnte das durchaus eine Überschreitung des Notwehrrechts sein.

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